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Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen |
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Die AVR Stand 01.07.2009 gemäß der Beschlüsse vom 18.06.2009 Anlage 5 § 1 Abs. 10 wurde an die geltenden Arbeitzeitschutzbestimmungen angepasst, AVR Anlage 21 wurde verlängert
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Die
Bestimmungen der AVR zu Vergütungsstrukturen,
Vergütungshöhe und der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
mit Stand 31. Dezember
2007 gelten im Bereich der Regionalkommission Ost solange fort, bis
diese entsprechend § 10 der AK-Ordnung im Rahmen der vorgegebenen
Bandbreiten Beschlüsse gefasst hat. Das AVR-Kompendium: |
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