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Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen
des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

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Die AVR Stand 01.07.2009 gemäß der Beschlüsse vom 18.06.2009

Anlage 5 § 1 Abs. 10 wurde an die geltenden Arbeitzeitschutzbestimmungen angepasst, AVR Anlage 21 wurde verlängert

neu Zuletzt aktualisiert am 19.06.2009
Bitte beachten: Alle Angaben ohne Gewähr!

Die Bestimmungen der AVR zu Vergütungsstrukturen, Vergütungshöhe und der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit mit Stand 31. Dezember 2007 gelten im Bereich der Regionalkommission Ost solange fort, bis diese entsprechend § 10 der AK-Ordnung im Rahmen der vorgegebenen Bandbreiten Beschlüsse gefasst hat.
pfeilAlle aktuellen Informationen hier

Das AVR-Kompendium:

avr-kompendium

Auch zum Herunterladen: Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Hinweis: Die Offline-Verwendung dieser Dateien ist zu privaten oder geschäftlichen Zwecken frei.
Eine allgemein zugängliche Online-Verwendung sowie Änderungen des Programmcodes sind ohne Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Nach dem Download: Die aktuelle Originaldatei finden Sie unter


Inhaltsübersicht


Allgemeiner Teil


Anlagen


BK-Bandbreitenfestlegungen


Beschlüsse der AK-Regionalkommissionen


Anhänge


Ordnungen