- 20.03.2023 Ver.di: Streitschrift zum kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht und kirchliches Mitbestimmungsrecht im Vergleich
- 06.03.2023 Seminar Arbeitszeitrecht / AVR-Bestimmungen / Dienstplangestaltung
/ Einsatz von Dienstplanprogrammen
22. bis 23. März 2023 - Caritas-Akademie Köln Hohenlind
Link zum Programm
- 01.03.2023 Häufig falsch - die Berechnung der Feiertagszuschläge bei Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit gemäß AVR Anlagen 31, 32, 33 jeweils § 3 Abs. 2, AVR Anlage 30 § 4 Abs. 2 (pauschaler Ausgleich - Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit um ein Fünftel):
Hier die korrekte Berechnung mit Rechenblatt
- 28.02.2023 Der aktuelle Dienstgeberbrief
- 17.02.2023 LAG Baden Württemberg, Urteil vom 3. Februar 2023 - 7 Sa 67/22 Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte vor Verhängung eines Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt unwirksam
- 10.02.2023 Der aktuelle Dienstgeberbrief
- 05.01.2023 Die Sonderinfos der AK-Mitarbeiterseite zu den Beschlüssen zu den AVR Anlagen 22 und 33
- 01.01.2023 Das
ändert sich ab 1. Januar 2023
- 01.01.2023 Ein gutes neues Jahr 2023 !

- Weihnachten 2022: Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und bedanke mich herzlich für Ihre Treue zu meiner Website! Sehr gefreut habe ich mich über die große Zahl der persönlichen Glückwünsche, für die ich mich nur auf diesem Weg bedanken kann.
- 21.12.2022 Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 08.12.2022
(sind in die AVR-online eingearbeitet - zur AVR Anlage 33 ab 2023)
- 20.12.2022 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2022 - 9 AZR 266/20 - Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
- 18.12.2022 Prämie zur Abmilderung des schnellen Anstiegs der Verbraucherpreise (Anlage 1c AVR)
- 09.12.2022 Der aktuelle Dienstgeberbrief 5/2022 auch zu den aktuellen Beschlüssen der AK-Bundeskommission
- 08.12.2022 Pressemitteilung AK-Mitarbeiterseite zu Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie für alle Mitarbeiter
- 08.12.2022 Pressemitteilung AK-Dienstgeberseite 10/2022- Caritas beschließt Inflationsausgleichsprämie zum Tarifrundenauftakt
- 08.12.2022 Arbeitshilfen zur Berechnung des Anspruchs auf Regenerationstage gemäß AVR Anlage 33 und zu den Auswirkungen bei falsch angewendeter individueller Tage-Woche
- 30.11.2022

- 25.11.2022 Pressemitteilung AK-Dienstgeberseite: Caritas-Dienstgeber wollen Inflationsprämie zahlen
Die Caritas-Dienstgeber haben heute ihr Angebot zu einer steuer- und abgabenfreien Inflationsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 veröffentlicht. Der Antrag wird in der nächsten Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 8. Dezember 2022 eingebracht. Auszubildende werden mit einem Betrag von insgesamt 1.000 Euro unterstützt.
- 20.11.2022 Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg zur Arbeitsmarktzulage Stuttgart 01.10.2022 bis 31.12.2023
Siehe AVR Anlage 1 Abschnitt VIIIa Abs. 2 sowie AVR Anlage 31 § 14 Abs. 6
- 18.11.2022 Die Beschlüsse der Regionalkommissionen zur Übernahme der Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 20.10.2022
- 13.11.2022 Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 20.10.2022 sind zum Stand 31.12.2022 in die AVR Anlagen 1, 2, 22, 30, 33 eingearbeitet
- 07.11.2022 Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 20. Oktober 2022
- 06.11.2022 AVR Anlage 1 und AVR Anlage 33 sind gemäß der Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 20. Oktober 2022 aktualisiert
- 28.10.2022 Pressemitteilung der AK-Mitarbeiterseite zur Neuregelung der Eingruppierung von Betreungskräften
- 21.10.2022 Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, Urteil vom 28.04.2022 Az. 18 Sa 1158/21: Keine Abweichung von den Vorgaben des EFZG durch Bestimmungen der AVR
Da § 4 Abs. 4 EFZG nur auf Tarifverträge anzuwenden ist, sind Regelungen in den AVR, die für den Dienstnehmer ungünstig von den Vorgaben des EFZG abweichen, gemäß § 12 EFZG unwirksam. Die Bestimmungen der AVR-Caritas folgen hinsichtlich der Bereitschaftsdienste nicht dem Lohnausfallprinzip des EFZG, sondern stellen auf die Durchschnittliche Vergütung innerhalb eines Referenzzeitraums ab. Die durch die Beklagte erfolgte Zahlung des Aufschlags nach § 2 Abs. 3 der Anlage 14 AVR-Caritas stelle daher keine vollständige Entgeltzahlung dar, sondern decke nur die Teile der Bereitschaftsdienste ab, die in den vergangenen drei Monaten finanziell abgegolten wurden, nicht jedoch diejenigen, die in Freizeit ausgeglichen wurden. Wählen Dienstnehmer im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeit den Freizeitausleich, seien sie schlechter gestellt als die Dienstnehmer, die sich für eine Vergütung der Bereitschaftsdienste entscheiden.
- 20.10.2022 Der aktuelle Dienstgeberbrief 4/2022 auch zu den heutigen Beschlüssen der AK-Bundeskommission sowie die Pressemitteilung der AK-Mitarbeiterseite: Zulagen und freie Tage für Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas
- 11.10.2022 Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) - Fehlzeiten-Report 2022: Mehr Gesundheit und Motivation durch soziale Unternehmensführung.
Beschäftigte, die die Unternehmensverantwortung als gut bewerteten, fehlten in den letzten 12 Monaten krankheitsbedingt 9,7 Tage. Beschäftigte, die die Unternehmensverantwortung als schlecht einstuften, waren dagegen 14,2 Tage krankheitsbedingt arbeitsunfähig.
- 06.10.2022 Pressemitteilung Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.07.2022 – 8 Ca 1779/22 - Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage einer nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften Pflegekraft auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn abgewiesen.
- 01.10.2022 Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober 2022 wieder in Kraft
- 01.10.2022 Minijobs: Das gilt ab dem 1. Oktober 2022
- 28.09.2022 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
25.09.2022 Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst - Ver.di-Hinweise zum Abschluss der Redaktion
Am 18. Juli, 22./23. August sowie am 30. August 2022 fanden die Verhandlungen mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur redaktionellen Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes vom 18. Mai 2022 statt. Bereits am 18. Juli 2022 kristallisierten sich wesentliche Knackpunkte in der Umsetzung der Tarifeinigung heraus, die jedoch am 30. August 2022 geeint werden konnten
- 22.09.2022 Urteil C-120/21 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):
Urlaub verjährt nicht, wenn der Arbeitgeber Beschäftigte nicht zuvor auf den Urlaubsverfall hingewiesen hat. Eine Anhäufung von Urlaub über Jahre ist also möglich. Da in der Praxis zumindest in den vergangenen Jahren kaum entsprechende Hinweise gegeben wurden, verfügen ggf. zahlreiche Beschäftigte noch über Urlaubsansprüche, die auch jetzt noch geltend gemacht werden können.
- 13.09.2022 Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats: Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist.
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