Anlage 18: Ordnung für nebenberuflich
und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
(gestrichen)
Nach
Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 19.02.2009 ist die Anlage
18 zum 31.10.2009 außer Kraft getreten.
Die Bundeskommission hat nicht innerhalb eines
Monats nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses dessen Spruch
mit der Mehrheit ihrer Mitglieder durch einen eigenen Beschluss ersetzt.
Daher entfaltet der Spruch des Vermittlungsausschusses nun seine Wirkung und
ist gemäß § 15 Abs. 5 S. 9 und 10 i.V.m. § 18 AK-Ordnung
in Kraft zu setzen.
AVR Anlage 18 in der bis zum 31.10.2009 geltenden
Fassung