Zur Erprobung veränderter Vergütungsstrukturen kann durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission in einzelnen Einrichtungen von vergütungsrelevanten Bestimmungen der AVR abgewichen werden.
Modellprojekt Mettmann
Das Caritas-Altenstift Vinzenz von Paul - Haus, Schumannstraße
2 bis 4, 40822 Mettmann, führt ein Modellprojekt nach Anlage
19 zu den AVR mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage
ist das Schreiben der Einrichtung vom 20. August 2001. Die Mitarbeiter
erhalten eine Qualitätszulage, deren Höhe sich am Ergebnis
der Einrichtung, am Teamergebnis und an der individuellen Beurteilung
des Mitarbeiters orientiert. Die Finanzierung der Qualitätszulage
erfolgt durch einen Beitrag des Dienstgebers während der ersten
drei Jahre des Modellprojekts und durch die Mitarbeiter aufgrund einer
Einbeziehung der allgemeinen Vergütungssteigerungen nach AVR.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes. Das Modellprojekt läuft
vom 1. September 2001 bis 30. August 2004. Es kann auf Antrag der
Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen
Kommission verlängert werden.
Das Modellprojekt endet vorzeitig durch Erklärung des Dienstgebers
oder der Mitarbeitervertretung. Es endet zum Ende des folgenden Kalendermonats,
wenn die Mitarbeitervertretung zurücktritt und innerhalb der
in der MAVO vorgeschriebenen Frist keine neue Mitarbeitervertretung
gewählt wird oder wenn nach Ablauf der Wahlperiode keine neue
Mitarbeitervertretung entsteht.
Das Modellprojekt wird durch Kennzahlen, schriftlichen Befragungen
der Mitarbeiter und Diskussionen der Zwischenergebnisse in den Arbeitsbereichen
des Altenstifts evaluiert. Die Vergütungserhöhung 2001 zum
1. September 2001 in Höhe von 2,4 Prozent wird ausgesetzt. Für
die Mitarbeiter des Altenstifts gelten demnach ab 1. September 2001
die Vergütungsbestimmungen für den Monat August 2001. Die
nicht ausgezahlte Vergütungserhöhung wird der Qualitätszulage
zugeführt.
Die Arbeitsrechtliche Kommission trifft einen entsprechenden Beschluss
im Zusammenhang mit weiteren Vergütungserhöhungen während
der Laufzeit des Modellprojekts.
Modellprojekt St. Marien Hospital
Das St. Marien Hospital, Robert Koch Str. 1, 53115 Bonn führt
ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter
in der internistischen Station St. Josef mit einem variablen Vergütungssystem
durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche
Kommission vom 30. August 2004.
Die Mitarbeiter der Station erhalten eine Zulage, deren Höhe
sich an der Erfüllung einer Teamzielvereinbarung orientiert.
Die Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter
in Höhe von 5 v. H. ihrer jeweiligen Jahresbruttovergütung
(bezogen auf Grundgehalt (Anlage3 zu den AVR), Ortszuschlag (Anlage
4 zu den AVR) und Allgemeine Zulage (Anlage 10 zu den AVR)), sowie
durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 2,5v. H. dieser
jeweiligen Jahresbruttovergütung.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung.
Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember
2005. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen
Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens
zum 28. Februar 2006 fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni
entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter
erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft
p.i.a.
Modellprojekt Caritas Zentrum
Dachau
Das Caritas Zentrum Dachau, Landsbergstr. 11, 85221 Dachau, führt
ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter
mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das
Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom
24. August 2004.
Das Modellprojekt gilt für alle Mitarbeiter, deren Eintrittsdatum
vor dem 01. Juli 2005 liegt. Nicht an dem Modellprojekt nehmen solche
Mitarbeiter teil, bei denen während der Laufzeit des Modellprojekts
eine Unterbrechung oder ein Ruhen des Dienstverhältnis im Umfang
von mehr als 3 Monaten eintritt, die innerhalb der Projektlaufzeit
aus der Einrichtung ausscheiden sowie Mitarbeiter nach Anlage 18 zu
den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende, Praktikanten und Teilnehmer
im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine Zulage, deren Höhe
sich an der Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die
Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter
in Höhe von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen
mittleren Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des
Dienstgebers in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter
und des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung
variables Entgelt".
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung.
Das Modellprojekt beginnt am 01 Januar 2005 und endet am 31. Dezember
2006. Die Zulage ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres
fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni
entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter
erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft
p.i.a.
Modellprojekt CBT Wohnhaus
St. Michael
Das CBT Wohnhaus St. Michael, Dechant Wolter Str. 11, 51545 Waldbröl1
führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für
die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem
durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche
Kommission vom 30. August 2004, vom 4. September 2006, vom
25. Oktober 2007 und vom 25. September 2008.
Das Modellprojekt gilt für Mitarbeiter im Leitungsteam Pflege,
im Leitungsteam Haus, in der Verwaltung und in der Küche. Nicht
an dem Modellprojekt nehmen solche Mitarbeiter teil, bei denen während
der Laufzeit des Modellprojekts eine Unterbrechung oder ein Ruhen
des Dienstverhältnis
im Umfang von mehr als 3 Monaten eintritt, oder die innerhalb der
Projektlaufzeit aus der Einrichtung ausscheiden, sowie Mitarbeiter
nach Anlage 18 zu den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende,
Praktikanten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Freiwilligen
Sozialen Jahr.
Die Mitarbeiter erhalten eine Zulage, deren Höhe sich an der
Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die Finanzierung
der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe
von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen mittleren
Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers
in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter und
des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung variables
Entgelt".
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung.
Das Modellprojekt, das am 1. Januar 2005 begann und bereits einmal
um ein Jahr ver-
längert wurde, wird erneut verlängert und endet am 31.
Dezember 2008. Die Zulage ist
spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni
entwickelten Evaluationskonzepts begleitet.
Modellprojekt St Alexius Service
GmbH
Die St. Alexius Service GmbH, Große Hamburger Str. 3, 10115
Berlin, führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR mit
einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben
der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 02. September
2004.
An dem Modellprojekt nehmen die Mitarbeiter der Einrichtung teil,
soweit sie während der Laufzeit des Modellprojekts mindestens
6 Monate tätig sind und in keinem Ausbildungsverhältnis
stehen.
Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine variable Zulage, deren
Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert.
Die Finanzierung dieser Zulage erfolgt durch die jährliche Weihnachtszuwendung
der Mitarbeiter nach Anlage 1 Abschnitt XIV AVR. Zusätzlich erhalten
die Mitarbeiter eine Prämie, deren Höhe von der Erlösentwicklung
der Einrichtung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie nicht
ausgezahlter Zulagen abhängt und bis 5 v. H. der jährlichen
Mitarbeiterbruttovergütung betragen kann.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung.
Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember
2006. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen
Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens
zum 31. Januar des Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni
entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter
erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft
p.i.a.
Modellprojekt Schloss Horneburg
Das Förderschulinternat Schloss Horneburg, Horneburger Str.
39, 4571 1 Datteln führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu
den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem leistungsbezogenen
Vergutungssystem durch.
Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche
Kommission vom 12. Juli 2005. Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten
einen variablen Vergütungsanteil dessen Höhe sich an einer
Leistungswertung, einer Pluswertung und einer Funktionszulage orientiert.
Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch
einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v.H. ihrer monatlichen
Bruttovergütung (einmalig berechnet für Januar 2006) (bezogen
auf Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR, Ortszuschlag nach
Anlage 4 zu den AVR und Allgemeine Zulage nach Anlage 10 zu den AVR)
sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 5 v.H.
dieser Bruttovergütung. Es werden alle Beitrage ausgezahlt.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar
2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der leistungsbezogene Vergütungsbestandteil
wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung
gezahlt und ist spätestens am 31. März des Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündig werden. Das Modellprojekt
wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts
begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend
dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.
Modellprojekt St. Josefs-Werkstätten
Plaidt
Die St. Josefs-Werkstätten Plaidt, Gewerbepark Saftiger Str.
14, 56637 Plaidt, führen ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu
den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen
Vergütungssystem durch. Grundlage ist der Fragenkatalog der Einrichtung
für die Arbeitsrechtliche Kommission vom 5. Juli 2005. Die Mitarbeiter
der Einrichtung erhalten einen variablen Vergütungsanteil, dessen
Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert.
Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteil erfolgt durch
einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. der Jahresbruttovergütung
(bezogen auf die Grundvergütun der jeweiligen Vergütungsgruppe
mittlerer Altersstufe nach Anlage 3 zu den AVR, den Ortszuschlag der
Stufe 1 nach Anlage 4 zu den AVR, der Weihnachtszuwendung nach Anlage
1 Abschn. XIV zu den AVR und dem Urlaubsgeld nach Anlage 14 §
6 zu den AVR) sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe
von 5 v.H. dieser jeweiligen Jahresbruttovergütung. Es werden
mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar
2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil
wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung
gezahlt und ist spätestens am 31. Januar des Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung
der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt
wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts
begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend
dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.
2. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Modellprojekt St. Nikolaus-Stiftshospital
Andernach
Das St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, Hindenburgwall 1, 56626
Andernach führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für
die Mitarbeiter des Zentrums fü Prävention und Therapie
der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem durch.
Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche
Kommission vom 25. August 2005. Die Mitarbeiter des Zentrums erhalten
einen variablen Vergütungsanteil, dessen Höhe sich an einer
Leistungsbeurteilung nach einem Beurteilungsbogen orientiert. Die
Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch einen
Beitrag der jeweiligen Mitarbeiter in Hohe von 3 v.H. der jeweiligen
monatlichen Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR und einem
Beitrag des Dienstgebers in Höhe von bis zu 2 v.H. Es werden
mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten
Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar
2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil
wird monatlich fortlaufend gezahlt. Das Modellprojekt kann vorzeitig
vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung
aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt endet
mit sofortiger Wirkung, wenn sich die Mehrheit der Mitarbeiter des
Zentrums gegen eine Fortführung ausspricht. Das Modellprojekt
wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts
begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend
dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.
Modellprojekt Herten
Das St. Josefshaus Herten, Hauptstraße 1, 79618 Rheinfelden
führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die
Mitarbeiter der neu zu gründenden
Integrationsfirma Scala Gebäudemanagement GmbH mit einer von
den AVR abweichenden Vergütung durch. Grundlage sind die Schreiben
der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 23. Mai
2007, vom 19. Juni 2007 und vom 26. November 2009.
Die Mitarbeiter der Integrationsfirma erhielten zum Zeitpunkt der
Gründung eine von den AVR abweichende Vergütung, deren
Höhe bei Vollarbeitszeitverhältnissen
monatlich 1.286,- Euro betrug. Damit wird von den Vergütungsbestandteilen
nach Abschnitt III der Anlage 1 (Regelvergütung) und nach
Abschnitt V der Anlage 1 (Kinderzulage) zu den AVR abgewichen. Eine
Vergütungssteigerung erfolgt ausschließlich analog
zur linearen Vergütungssteigerung in den AVR. Urlaubsgeld
und Weihnachtszuwendung werden analog Abschnitt II der Anlage 14
und analog Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR gezahlt. Die Mitarbeiter
werden auch nach Anlage 8 zu den AVR in der betrieblichen Altersversicherung
der KZVK versichert.
Die Einrichtung hat gemäß ihrer Verpflichtung bis zum
30. Juni 2008 eine Regelung zur Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter
des Integrationsunternehmens vereinbart und diese Vereinbarung der
Arbeitsrechtlichen Kommission vor Inkraftsetzung bereits zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Es wurden keine Mitarbeiter aus bestehenden Dienstverhältnissen
des St. Josefshauses Herten in diese von den AVR abweichende Vergütung übergeleitet.
Derzeit sind 34 Mitarbeiter in dem Integrationsunternehmen beschäftigt,
davon 6 Mitarbeiter mit Behinderung. Gemäß der vorgegebenen Berechnungssystematik
des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) beträgt damit
der rechnerische Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung 33.v.H.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe
der Einrichtung, die einmal jährlich der Arbeitsrechtlichen Kommission
Bericht erstattet. Sie prüft im Rahmen der Evaluation die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse
von behinderten und nicht behinderten Mitarbeitern sowie die inhaltliche und ökonomische
Entwicklung des Integrationsunternehmens.
Das Modellprojekt Herten begann am 01. Juli 2007 und hatte zunächst eine
Laufzeit von drei Jahren. Es wird nun bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.