Zur Erprobung veränderter Vergütungsstrukturen kann durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission in einzelnen Einrichtungen von vergütungsrelevanten Bestimmungen der AVR abgewichen werden.
        
           
          Modellprojekt Mettmann
           Das Caritas-Altenstift Vinzenz von Paul - Haus, Schumannstraße 
            2 bis 4, 40822 Mettmann, führt ein Modellprojekt nach Anlage 
            19 zu den AVR mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage 
            ist das Schreiben der Einrichtung vom 20. August 2001. Die Mitarbeiter 
            erhalten eine Qualitätszulage, deren Höhe sich am Ergebnis 
            der Einrichtung, am Teamergebnis und an der individuellen Beurteilung 
            des Mitarbeiters orientiert. Die Finanzierung der Qualitätszulage 
            erfolgt durch einen Beitrag des Dienstgebers während der ersten 
            drei Jahre des Modellprojekts und durch die Mitarbeiter aufgrund einer 
            Einbeziehung der allgemeinen Vergütungssteigerungen nach AVR.
          Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes. Das Modellprojekt läuft 
            vom 1. September 2001 bis 30. August 2004. Es kann auf Antrag der 
            Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen 
            Kommission verlängert werden.
          Das Modellprojekt endet vorzeitig durch Erklärung des Dienstgebers 
            oder der Mitarbeitervertretung. Es endet zum Ende des folgenden Kalendermonats, 
            wenn die Mitarbeitervertretung zurücktritt und innerhalb der 
            in der MAVO vorgeschriebenen Frist keine neue Mitarbeitervertretung 
            gewählt wird oder wenn nach Ablauf der Wahlperiode keine neue 
            Mitarbeitervertretung entsteht.
          Das Modellprojekt wird durch Kennzahlen, schriftlichen Befragungen 
            der Mitarbeiter und Diskussionen der Zwischenergebnisse in den Arbeitsbereichen 
            des Altenstifts evaluiert. Die Vergütungserhöhung 2001 zum 
            1. September 2001 in Höhe von 2,4 Prozent wird ausgesetzt. Für 
            die Mitarbeiter des Altenstifts gelten demnach ab 1. September 2001 
            die Vergütungsbestimmungen für den Monat August 2001. Die 
            nicht ausgezahlte Vergütungserhöhung wird der Qualitätszulage 
            zugeführt. 
          Die Arbeitsrechtliche Kommission trifft einen entsprechenden Beschluss 
            im Zusammenhang mit weiteren Vergütungserhöhungen während 
            der Laufzeit des Modellprojekts. 
          
           
          Modellprojekt St. Marien Hospital
          Das St. Marien Hospital, Robert Koch Str. 1, 53115 Bonn führt 
            ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter 
            in der internistischen Station St. Josef mit einem variablen Vergütungssystem 
            durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche 
            Kommission vom 30. August 2004.
            Die Mitarbeiter der Station erhalten eine Zulage, deren Höhe 
            sich an der Erfüllung einer Teamzielvereinbarung orientiert. 
            Die Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter 
            in Höhe von 5 v. H. ihrer jeweiligen Jahresbruttovergütung 
            (bezogen auf Grundgehalt (Anlage3 zu den AVR), Ortszuschlag (Anlage 
            4 zu den AVR) und Allgemeine Zulage (Anlage 10 zu den AVR)), sowie 
            durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 2,5v. H. dieser 
            jeweiligen Jahresbruttovergütung.
          Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung.
            
            Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 
            2005. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen 
            Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens 
            zum 28. Februar 2006 fällig.
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
            Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni 
            entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter 
            erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft 
            p.i.a.
          
          
            
             Modellprojekt Caritas Zentrum 
            Dachau
          Das Caritas Zentrum Dachau, Landsbergstr. 11, 85221 Dachau, führt 
            ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter 
            mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das 
            Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 
            24. August 2004.
            Das Modellprojekt gilt für alle Mitarbeiter, deren Eintrittsdatum 
            vor dem 01. Juli 2005 liegt. Nicht an dem Modellprojekt nehmen solche 
            Mitarbeiter teil, bei denen während der Laufzeit des Modellprojekts 
            eine Unterbrechung oder ein Ruhen des Dienstverhältnis im Umfang 
            von mehr als 3 Monaten eintritt, die innerhalb der Projektlaufzeit 
            aus der Einrichtung ausscheiden sowie Mitarbeiter nach Anlage 18 zu 
            den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende, Praktikanten und Teilnehmer 
            im Freiwilligen Sozialen Jahr.
            Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine Zulage, deren Höhe 
            sich an der Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die 
            Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter 
            in Höhe von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen 
            mittleren Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des 
            Dienstgebers in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter 
            und des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung 
            variables Entgelt".
            Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung.
          
          Das Modellprojekt beginnt am 01 Januar 2005 und endet am 31. Dezember 
            2006. Die Zulage ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres 
            fällig.
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
            Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni 
            entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter 
            erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft 
            p.i.a.
          
          
            
            Modellprojekt CBT Wohnhaus 
            St. Michael
          Das CBT Wohnhaus St. Michael, Dechant Wolter Str. 11, 51545 Waldbröl1
             führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für
             die  Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem
              durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche
              Kommission vom 30. August 2004, vom 4. September 2006, vom
              25. Oktober 2007 und vom 25. September 2008. 
            
            Das Modellprojekt gilt für Mitarbeiter im Leitungsteam Pflege,
             im Leitungsteam Haus, in der Verwaltung und in der Küche. Nicht
            an dem Modellprojekt nehmen solche Mitarbeiter teil, bei denen während
            der Laufzeit  des Modellprojekts eine Unterbrechung oder ein Ruhen
            des Dienstverhältnis 
            im Umfang von mehr als 3 Monaten eintritt, oder die innerhalb der
             Projektlaufzeit aus der Einrichtung ausscheiden, sowie Mitarbeiter
             nach Anlage 18 zu den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende,
            Praktikanten  und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Freiwilligen
            Sozialen Jahr.
            Die Mitarbeiter erhalten eine Zulage, deren Höhe sich an der 
            Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die Finanzierung 
            der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe 
            von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen mittleren 
            Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers 
            in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter und 
            des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung variables 
            Entgelt".
            Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung.
          Das Modellprojekt, das am 1. Januar 2005 begann und bereits einmal
            um ein Jahr ver- 
            längert wurde, wird erneut verlängert und endet am 31.
            Dezember 2008. Die Zulage ist 
            spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres fällig. 
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
            Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni
            entwickelten Evaluationskonzepts begleitet.
          
          
          
          
           Modellprojekt St Alexius Service 
            GmbH
           Die St. Alexius Service GmbH, Große Hamburger Str. 3, 10115 
            Berlin, führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR mit 
            einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben 
            der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 02. September 
            2004.
            An dem Modellprojekt nehmen die Mitarbeiter der Einrichtung teil, 
            soweit sie während der Laufzeit des Modellprojekts mindestens 
            6 Monate tätig sind und in keinem Ausbildungsverhältnis 
            stehen.
            Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine variable Zulage, deren 
            Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert. 
            Die Finanzierung dieser Zulage erfolgt durch die jährliche Weihnachtszuwendung 
            der Mitarbeiter nach Anlage 1 Abschnitt XIV AVR. Zusätzlich erhalten 
            die Mitarbeiter eine Prämie, deren Höhe von der Erlösentwicklung 
            der Einrichtung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie nicht 
            ausgezahlter Zulagen abhängt und bis 5 v. H. der jährlichen 
            Mitarbeiterbruttovergütung betragen kann.
            Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung.
          Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 
            2006. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen 
            Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens 
            zum 31. Januar des Folgejahres fällig.
            
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
            Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni 
            entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter 
            erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft 
            p.i.a.
          
           
           Modellprojekt Schloss Horneburg          
          Das Förderschulinternat Schloss Horneburg, Horneburger Str. 
            39, 4571 1 Datteln führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu 
            den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem leistungsbezogenen 
            Vergutungssystem durch. 
            Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche 
            Kommission vom 12. Juli 2005. Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten 
            einen variablen Vergütungsanteil dessen Höhe sich an einer 
            Leistungswertung, einer Pluswertung und einer Funktionszulage orientiert. 
            Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch 
            einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v.H. ihrer monatlichen 
            Bruttovergütung (einmalig berechnet für Januar 2006) (bezogen 
            auf Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR, Ortszuschlag nach 
            Anlage 4 zu den AVR und Allgemeine Zulage nach Anlage 10 zu den AVR) 
            sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 5 v.H. 
            dieser Bruttovergütung. Es werden alle Beitrage ausgezahlt. 
          Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 
            2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der leistungsbezogene Vergütungsbestandteil 
            wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung 
            gezahlt und ist spätestens am 31. März des Folgejahres fällig. 
            
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündig werden. Das Modellprojekt 
            wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts 
            begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend 
            dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a. 
          
          
            
          Modellprojekt St. Josefs-Werkstätten 
            Plaidt 
          Die St. Josefs-Werkstätten Plaidt, Gewerbepark Saftiger Str. 
            14, 56637 Plaidt, führen ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu 
            den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen 
            Vergütungssystem durch. Grundlage ist der Fragenkatalog der Einrichtung 
            für die Arbeitsrechtliche Kommission vom 5. Juli 2005. Die Mitarbeiter 
            der Einrichtung erhalten einen variablen Vergütungsanteil, dessen 
            Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert. 
            Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteil erfolgt durch 
            einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. der Jahresbruttovergütung 
            (bezogen auf die Grundvergütun der jeweiligen Vergütungsgruppe 
            mittlerer Altersstufe nach Anlage 3 zu den AVR, den Ortszuschlag der 
            Stufe 1 nach Anlage 4 zu den AVR, der Weihnachtszuwendung nach Anlage 
            1 Abschn. XIV zu den AVR und dem Urlaubsgeld nach Anlage 14 § 
            6 zu den AVR) sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe 
            von 5 v.H. dieser jeweiligen Jahresbruttovergütung. Es werden 
            mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt. 
          Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 
            2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil 
            wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung 
            gezahlt und ist spätestens am 31. Januar des Folgejahres fällig. 
            Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung 
            der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt 
            wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts 
            begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend 
            dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a. 
            2. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. 
          
           
          Modellprojekt St. Nikolaus-Stiftshospital 
            Andernach 
          Das St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, Hindenburgwall 1, 56626 
            Andernach führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für 
            die Mitarbeiter des Zentrums fü Prävention und Therapie 
            der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem durch. 
            Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche 
            Kommission vom 25. August 2005. Die Mitarbeiter des Zentrums erhalten 
            einen variablen Vergütungsanteil, dessen Höhe sich an einer 
            Leistungsbeurteilung nach einem Beurteilungsbogen orientiert. Die 
            Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch einen 
            Beitrag der jeweiligen Mitarbeiter in Hohe von 3 v.H. der jeweiligen 
            monatlichen Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR und einem 
            Beitrag des Dienstgebers in Höhe von bis zu 2 v.H. Es werden 
            mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt. 
          Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten 
            Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 
            2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil 
            wird monatlich fortlaufend gezahlt. Das Modellprojekt kann vorzeitig 
            vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung 
            aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt endet 
            mit sofortiger Wirkung, wenn sich die Mehrheit der Mitarbeiter des 
            Zentrums gegen eine Fortführung ausspricht. Das Modellprojekt 
            wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts 
            begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend 
          dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a. 
          
           
          Modellprojekt Herten 
          Das St. Josefshaus Herten, Hauptstraße 1, 79618 Rheinfelden
            führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die
            Mitarbeiter der neu zu gründenden
            Integrationsfirma Scala Gebäudemanagement GmbH mit einer von
            den AVR abweichenden Vergütung durch. Grundlage sind die Schreiben
            der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 23. Mai
            2007, vom 19. Juni 2007 und vom 26. November 2009. 
            
            Die Mitarbeiter der Integrationsfirma erhielten zum Zeitpunkt der
            Gründung eine von den AVR abweichende Vergütung, deren
            Höhe bei Vollarbeitszeitverhältnissen
            monatlich 1.286,- Euro betrug. Damit wird von den Vergütungsbestandteilen
            nach Abschnitt III der Anlage 1 (Regelvergütung) und nach
            Abschnitt V der Anlage 1 (Kinderzulage) zu den AVR abgewichen. Eine
            Vergütungssteigerung erfolgt ausschließlich analog
            zur linearen Vergütungssteigerung in den AVR. Urlaubsgeld
            und Weihnachtszuwendung werden analog Abschnitt II der Anlage 14
            und analog Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR gezahlt. Die Mitarbeiter
            werden auch nach Anlage 8 zu den AVR in der betrieblichen Altersversicherung
            der KZVK versichert. 
            Die Einrichtung hat gemäß ihrer Verpflichtung bis zum
            30. Juni 2008 eine Regelung zur Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter
            des Integrationsunternehmens vereinbart und diese Vereinbarung der
            Arbeitsrechtlichen Kommission vor Inkraftsetzung bereits zur Beschlussfassung
            vorgelegt. 
            
            Es wurden keine Mitarbeiter aus bestehenden Dienstverhältnissen
            des St. Josefshauses Herten in diese von den AVR abweichende Vergütung übergeleitet. 
            
Derzeit sind 34 Mitarbeiter in dem Integrationsunternehmen beschäftigt,
davon 6 Mitarbeiter mit Behinderung. Gemäß der vorgegebenen Berechnungssystematik
des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) beträgt damit
der rechnerische Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung 33.v.H. 
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe
der Einrichtung, die einmal jährlich der Arbeitsrechtlichen Kommission
Bericht erstattet. Sie prüft im Rahmen der Evaluation die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse
von behinderten und nicht behinderten Mitarbeitern sowie die inhaltliche und ökonomische
Entwicklung des Integrationsunternehmens. 
Das Modellprojekt Herten begann am 01. Juli 2007 und hatte zunächst eine
Laufzeit von drei Jahren. Es wird nun bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.