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Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Bitte beachten: alle Angaben ohne Gewähr!
!! Stand 31.05.2016 !! zu den AVR aktueller Stand
Das AVR-Kompendium:
Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil §§ 1 - 23 Anlagen Anlage 1 Vergütungsregelung Anlage 1a Überleitungsregelungen zu Anlage 1 zu den AVR Anlage 1b Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 zu den AVR Anlage 1c (mit Ablauf des 31.12.2010 entfallen) Anlage 1d Überleitungsregelungen anlässlich der Abschaffung von Anhang C für Bundeszentralen und Fachverbände Anlage 1d Überleitungsregelungen anlässlich des Wegfalls von Anhang C nur (Erz)Bistümer Freiburg, Rottenburg-Stuttgart Anlage 2 Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen (allgemein) Anlage 2a Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Pflegedienst in stationären Einrichtungen Anlage 2b Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Rettungsdienst/Krankentransport Anlage 2c Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Pflegedienst in ambulanten Einrichtungen Anlage 2d Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst Anlage 3 Regelvergütung für die unter die Anlagen 2, 2b und 2d zu den AVR fallenden Mitarbeiter Anlage 3 (Ost) Regelvergütung für die unter die Anlagen 2, 2b und 2d zu den AVR fallenden Mitarbeiter Anlage 3a Regelvergütung für die unter die Anlagen 2a und 2c zu den AVR fallenden Mitarbeiter Anlage 3a (Ost) Regelvergütung für die unter die Anlagen 2a und 2c zu den AVR fallenden Mitarbeiter Anlage 3b RK-BW: Regelvergütung untere Vergütungsgruppen im Bereich der stationären und ambulanten Altenhilfe nur (Erz-)Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart Anlage 3b (Ost) (nicht belegt) Anlage 3c (nicht belegt) Anlage 3c (Ost) (nicht belegt) Anlage 4 (nicht belegt) Anlage 4a (RK BW): Regelungen der Beschäftigungssicherung nach § 10 Abs. 3 AK-Ordnung in dem Gebiet der Regionalkommission Baden-Württemberg nur (Erz-)Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart Anlage 4b (RK BW): Regelung zur Beschäftigungssicherung und Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für Einrichtungen nur (Erz-)Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart Anlage 4 (Ost) (nicht belegt) Anlage 5 Arbeitszeitregelung Anlage 5a Sonderregelung zur Arbeitszeitregelung Anlage 5b Mobilzeit durch Dienstvereinbarung Anlage 5c Langzeitkonten Anlage 6 Überstundenregelung Anlage 6a Zeitzuschläge, Überstundenvergütung Anlage 7 Ausbildungsverhältnisse Anlage 7a (nicht belegt) Anlage 7b Besondere Regelungen für Praktikanten Anlage 8 Versorgungsordnungen Anlage 9 Vermögenswirksame Leistungen Anlage 10 (nicht belegt) Anlage 11 Ordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Anlage 11a Geburtsbeihilfe Anlage 12 Bewertung der Unterkünfte für Mitarbeiter/-innen Anlage 13 Bestimmungen über die Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld Anlage 13a Bestimmungen über Reisekostenerstattung Anlage 14 Erholungsurlaub, Urlaubsgeld, Sonderurlaub Anlage 15 Übergangsgeld Anlage 16 Jubiläumszuwendung Anlage 17 Altersteilzeitregelung Anlage 17a Altersteilzeit und flexible Altersarbeit Anlage 18 (mit Ablauf vom 31.10.2009 entfallen) Anlage 19 Modellprojekte Anlage 20 Besondere Regelungen für Mitarbeiter in Integrationsprojekten Anlage 21 Besondere Regelungen für Lehrkräfte Anlage 21a: Lehrkräfte in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen Anlage 22 Besondere Regelungen für Alltagsbegleiter Anlage 23 Besondere Regelungen für Fahrdienste Anlage 25 Übergangsregelungen für caritative Träger, die das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes anwenden Anlage 30 Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte Anlage 30 (Ost) Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte Anlage 31 Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern Anlage 31 (Ost) Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern Anlage 32 Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen Anlage 32 (Ost) Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen Anlage 33 Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst Anlage 33 (Ost) Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst BK-Bandbreitenfestlegungen Durch die Bundeskommission vorgegebene Bandbreiten Beschlüsse der AK-Regionalkommissionen Regionalkommission Nord Regionalkommission Ost Regionalkommission Nordrhein-Westfalen Regonalkommission Mitte Regionalkommission Baden-Württemberg Regionalkommission Bayern Anhänge Anhang A Tabellen: Regelvergütung bei Höhergruppierung Anhang B Bandbreiten 1.7.2012 Anhang C Tabellen Anhang D Arbeitshilfen Anhang E Umrechnungstabelle Anhang F Tabellen: Zeitzuschläge, Stunden- und Überstundenvergütungen Ordnungen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Ordnung für die Schlichtungsstelle des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. (§ 22 Absatz 1 AVR) Ordnung für die Zentrale Schlichtungsstelle nach § 22 Abs. 2 AVR Rahmen-MAVO
Inhaltsübersicht
Allgemeiner Teil
Anlagen
BK-Bandbreitenfestlegungen
Beschlüsse der AK-Regionalkommissionen
Anhänge
Ordnungen