Bundessozialgericht
Urteil vom 14.7.2004, B 12 KR 1/04 R Leitsätze
Bei untertariflicher Bezahlung sind Versicherungspflicht wegen Überschreitens
der Geringfügigkeitsgrenze und Beitragshöhe nach dem tariflich zustehenden
und nicht lediglich nach dem zugeflossenen Arbeitsentgelt zu beurteilen (Fortführung
von BSG vom 30.8.1994 - 12 RK 59/92 = BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr
5).
Berechnung
der Vergütung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter die Anlage 2 /
Anlage 2e / Anlage 2d Vergütungsgruppen 2 mit Aufstieg nach 1b,
1b, 1a, 1 zu den AVR fallen
Berechnung
der Vergütung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter
die Anlagen 30 bis 33 zu den AVR fallen