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Vergütungsberechnung
für Mitarbeiterinnen
/ Mitarbeiter, die unter die Anlage 2 / Anlage 2b /
Anlage 2d Vergütungsgruppen
2 mit Aufstieg nach 1b, 1b, 1a, 1 , Anlage 2a Kr 13, Kr 14 zu den AVR
fallen
zu der Vergütungsberechnung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter,
die unter die Anlagen 30 bis 33 zu den
AVR fallen
Vorgehensweise:
Schritt 1: Feststellung
der Vergütungsgruppe und des Tätigkeitsmerkmals
unter Berücksichtigung von
Bewährungsaufstieg / Tätigkeitsaufstieg
(anzurechnende
Vordienstzeiten oder
Unterbrechungen?)
Hilfen zu Aufgabenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung
Schritt 2: Feststellung
der Regelvergütungsstufe zum jetzigen Zeitpunkt
unter Berücksichtigung von
Schritt 3: Feststellung
der Kinderzulage
gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt V
Besitzstandsregelung
gemäß Beschluss
der Zentral-KODA vom
6. November 2008 beachten (Besitzstand bei Dienstgeberwechsel
innerhalb des Bereiches der GrO in der Zeit vom 1.1.2009 bis
31.12.2012)
Schritt 4: Feststellung
der sonstigen Zulagen
gemäß AVR
Anlage 1b ( Besitzstandsregelung für vor dem 1.7.2008
eingestellte Beschäftigte)
gemäß AVR
Anlage 1 inbesondere Abschnitte VII, VIIa, VIII, VIIIa
gemäß AVR Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen
der Vergütungsgruppen 1 - 12
der Anlagen 2,
2a,
2b,
2c,
2d
Schritt 5 (bei Teilzeitbeschäftigung): Feststellung
der anteiligen Vergütung
Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten
von den Dienstbezügen,
die für entsprechende Vollbeschäftigte festgelegt sind, den
Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen
Arbeitszeit entspricht (AVR
Anlage 1 Abschnitt IIa).
Geburtsbeihilfe, Jubiläumszuwendung und Schicht-Wechselschichtzulage erhalten
Teilzeitbeschäftigte
immer in voller Höhe.
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