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Ausgewählte
Urteile
- BAG
Urteil 6 AZR 148/09 vom 10.11.2011 - Die Differenzierung der BAT-Vergütung
nach Alter ist gemäß §
7 Abs. 2 AGG unwirksam, weil dadurch eine Benachteiligung wegen Alters
gegeben ist. Rechtsfolge ist eine "Angleichung nach oben"
Leitsätze
1. Die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen
in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen verstieß gegen
das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkte außerhalb
der Überleitung in den TV-L nach dem TVÜ-Länder die Unwirksamkeit
der Stufenzuordnung, soweit Angestellte nicht der höchsten Lebensaltersstufe
ihrer Vergütungsgruppe zugeordnet waren.
2. Die Anwendung des BAT durch das Land Berlin bis zum 31. März 2010
führt dazu, dass grundsätzlich allen Angestellten des Landes Berlin
bis zu diesem Zeitpunkt das Grundgehalt der höchsten Lebensaltersstufe
ihrer Vergütungsgruppe zusteht, sofern sie ihre weitergehenden Vergütungsansprüche
innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist formgerecht geltend gemacht
haben.
- BAG
Entscheidung vom 22.7.2010, 6 AZR 170/08 - Zur Inhaltskontrolle kirchlicher
Arbeitsvertragsregelungen
- BAG
Urteil vom 22.04.2009, 4 ABR 14/08 zu Mitbestimmung bei Wechsel des
Vergütungssystems (Umgruppierung)
Für die Überleitung von Arbeitnehmern nach §§ 3
bis 7 TVÜ-VKA in das Entgeltsystem des TVöD hat das BAG
nun (Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, in ZTR 12/2009 Vorinstanz
LAG München, B. v. 10.01.2008 - 2 TABV 83/07) entschieden, dass
es sich um eine Umgruppierung handelt, die nach § 99 Abs. 1
BetrVG dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt. Die
Inhalte dieses Urteil sind analog auf die MAVO zu übertragen
(§ 35 Abs. 1 Nr. 1 Rahmen-MAVO)
- BAG
Urteil vom 25.3.2009, 7 AZR 710/07 zu Befristung - Tariföffnungsklausel
- Kirche - Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg
In
Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen kann von der zweijährigen
Befristungsdauer des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht zuungunsten
der Arbeitnehmer abgewichen werden.
- Schriftform
der Befristung - Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Arbeitsantritt
BAG
Urteil vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 -
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung
(seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die
Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt,
wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten
Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich
der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen.
Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125
Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt
nicht zur Wirksamkeit der Befristung.
- Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne durchgeführtes
betriebliches
Eingliederungsmanagement:
Vor einer krankheitsbedingten
Kündigung muss der Arbeitgeber
prüfen, ob der betroffene Arbeitnehmer nicht in einem anderen
Bereich des Betriebes eingesetzt werden kann; so das LAG
Rheinland-Pfalz in seinem rechtskräftigen Urteil vom 02.04.2009 (Az.: 10 SA 495/08).
Diese Prüfung ist im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
gem § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Unterlässt der
Arbeitgeber diese Prüfung, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt,
weil unverhältnismäßig.
Zum gleichen Ergebnis kam das
LAG
Düsseldorf in seiner rechtskräftigen
Entscheidung vom 30.01.2009 ( Az.: 9 SA 699/08). Hiernach hat der
Arbeitgeber zudem alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf
denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechtes
einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen".
- Zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur
Geltung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher
Arbeitsverhältnisse - 21
Sa 13/99 und 2 Sa
7/99
- Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs-
bzw. -verwaltungsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf evangelische
Kirchengemeinde als Arbeitgeberin
- Betriebsbedingte Kündigung zum
Zwecke der Kostensenkung (hier: Einsparung von Fahrgeldzuschüssen)
- Eingruppierung eines
Leiters einer Altenhilfeeinrichtung - keine normative Wirkung der AVR
Caritas
BAG - 4 AZR 452/96 - 24.09.97
- Erstattung der Kosten der Weiterbildung
des Klägers zum Operations-Fachpfleger nach Maßgabe des §
10 a der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas)
- Informationen, die die Unternehmen zur
Verfügung stellen müssen - Informationen, die der Feststellung
dienen, ob es innerhalb einer gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppe
ein herrschendes Unternehmen gibt
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)
Rechtssache C-62/99 Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung
von Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 94/45/EG
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