Geltendmachung der Schichtzulage / Wechselschichtzulage
bei Bereitschaftsdienst
Ort, Datum
Sehr geehrter ...................,
der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Bereitschaftsdienste,
die in Form von persönlicher Anwesenheit geleistet werden, insgesamt
als Arbeitszeit und ggf. als Überstunden im Sinne der Richtlinie
93/104 anzusehen sind. WŠhrend des Bereitschaftsdienstes in Form von
persönlicher Anwesenheit oder von stŠndiger Erreichbarkeit geleistete
Arbeit ist Schichtarbeit. (EuGH Urteil vom 3.Oktober 2000 (Az. C-303/98)
zum Folgeurteil BAG v. 22.11.2000 4-AZR 612/99).
Die von mir geleisteten Bereitschaftsdienstzeiten sind bisher nicht
bei der Festsetzung der Schichtzulage / Wechselschichtzulage berücksichtigt
worden .
Daher mache ich im Rahmen des § 23 AVR rückwirkend 6 Monate
die Schichtzulage / Wechselschichtzulage in Höhe von (Betrag
benennen, Bestimmungen der AVR Anlage 1 Abschnitt VII und der Anlage
5 § 2 Abs. 2 beachten) geltend.
Im Einzelnen ergeben sich folgende
Ansprüche, die hiermit geltend gemacht werden:
Monat (Monate eintragen)
Betrag der Schichtzulage / Wechselschichtzulage
(Betrag benennen: Zahl der Monate mal 35,79 /46,02 /61,36/102,26
EUR),
abzüglich der bereits erhaltenen Beträge (z.B. Schichtzulage
/ Wechselschichtzulage in niedrigerer Höhe)
(Beträge
benennen)
ergibt Anpruch in Höhe von (Betrag ausrechnen
und benennen)
Bitte überweisen Sie diesen Betrag spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat eintragen).
Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach
§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag
ab dem (Datum eintragen) (siehe
Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS
1/00).
Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz
des geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).
Mit freundlichen Grüßen