Anhang A
Regelvergütung bei Höhergruppierung
(Anlage 2, 2b und 2d zu den AVR)
Regelvergütung bei Höhergruppierung
(Anlage 2a und 2c zu den AVR)
zum Anhang A AVR Stand 31.12.2007
Regelvergütung bei Höhergruppierung
(Anlage 2, 2b und 2d zu den AVR)
gültig ab 1. Januar 2009 monatlich in Euro (Diese Tabelle
ist nicht Bestandteil der AVR. Sie kann nur zur Kontrolle von Berechnungen
gemäß Anlage 1 Abschnitt III AVR herangezogen werden).
Regelvergütung bei Höhergruppierung (Anlage
2a und 2c zu den AVR)
gültig ab 1. Januar 2009 monatich in Euro
(Diese Tabelle ist nicht Bestandteil der AVR. Sie kann nur zur Kontrolle
von Berechnungen gemäß Anlage
1 Abschnitt III AVR herangezogen
werden).