Checkliste für Betriebsänderung (Betriebsschließung)
Checkliste für Betriebsänderung
- Findet die Anhörung und Mitberatung vor Abschluss der
Planung und bevor die ersten Schritte zur Umsetzung erfolgen statt?
Eine Unterrichtung nach dem die Entscheidung gefallen ist, ist nicht
rechtzeitig.
- Stellt die Maßnahme eine Betriebsänderung dar? (allgemein
z. B. Arbeitsplatzverlust, Minderung des Verdienstes, Verlängerung
Wegezeiten, Verlust betrieblicher Sozialleistungen, Verlust von Anwartschaften
auf Zusatzversorgung, Änderung von Arbeitsinhalten, Arbeitszeit,
Leistungsverdichtung, Arbeitsumgebungseinflüssen; speziell Stillegung,
Einschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und Spaltung des ganzen
Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile, grundlegende Änderung
der Betriebsorganisation, des Betriebszweckes, der Betriebsanlagen,
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden)?
- Besteht die Möglichkeit, dass die Betriebsänderung wesentliche
wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt?
- Ist die gesamte Belegschaft oder wenigstens ein erheblicher Teil
der Belegschaft betroffen oder handelt es sich um Betriebsteile,
die in einer objektiven Gesamtschau von erheblicher Bedeutung für
die gesamte Einrichtung sind?
- Existiert eine Mitarbeitervertretung zum Zeitpunkt der Entscheidung?
- Anhörung und Mitberatung der Mitarbeitervertretung gemäß § 29
Absatz 1 Nr. 17 MAVO ("Interessenausgleich") und gemäß § 30a
MAVO (Massenentlassung) .
Zustimmungsrecht gemäß § 33 Absatz 1 in Verbindung
mit § 36 Absatz
1 Nr. 11 MAVO und Antragsrecht gemäß § 37 Absatz
1 Nr. 11 MAVO (§ 47 Absatz 3 Satz 2 MAVO beachten!) für
Maßnahmen zum Ausgleich und zur Milderung von Härten ...
("Sozialplan"). Evtl. Abschluss einer Dienstvereinbarung
gemäß § 38 Absatz 1 Nr. 11 MAVO
- Rechtzeitige Anzeige gegenüber der Agentur für Arbeit nach
Maßgabe
von § 17 Kündigungsschutzgesetz (Anzeigepflicht) und Berücksichtigung
von § 18 Kündigungsschutzgesetz (Entlassungssperre)
- Meldepflicht
gemäß § 8 Arbeitsförderungsgesetz mit Stellungnahme
der Mitarbeitervertretung
- Beachtung der Kündigungsfristen gemäß §§ 14
und 15 AVR (ordentliche Kündigung) und von § 622 Absatz
2 Nr. 7 und Absatz 5 und 6 BGB i.d.F. von Art. 1 Kündigungsfristengesetz
vom 7.10.1993, BGBl I S. 1668
- Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher
Kündigung gemäß § 30
MAVO und außerordentlicher Kündingung gemäß § 31
MAVO ,
eine Kündigung
ohne Einhaltung des Verfahrens ist unwirksam. Besonderer Kündigungsschutz
bei schwerbehinderten Menschen, bei Mutterschutz und Elternzeit
und bei MAV-Mitgliedern (§ 19
Absatz 3 MAVO)
- Sonstiges: § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz wegen Steuerfreiheit
von Abfindungen (und damit Sozialversicherungsfreiheit), § 143a
SGB III wegen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld/Sperrfrist,
Anrechnung der Abfindung.
Voraussetzungen: was ist eine
beteiligungspflichtige Betriebsänderung?
- es muss eine MAV zum Zeitpunkt der Entscheidung existieren
- die Maßnahme muß eine Betriebsänderung darstellen
(allgemein z. B. Arbeitsplatzverlust, Minderung des Verdienstes,
Verlängerung
Wegezeiten, Verlust betrieblicher Sozialleistungen, Verlust von Anwartschaften
auf Zusatzversorgung, Änderung von Arbeitsinhalten, Arbeitszeit,
Leistungsverdichtung, Arbeitsumgebungseinflüssen; speziell
Stillegung, Einschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und
Spaltung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile,
grundlegende Änderung
der Betriebsorganisation, des Betriebszweckes, der Betriebsanlagen,
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden)
- es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Betriebsänderung
wesentliche wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft mit
sich bringt
- es muss die gesamte Belegschaft oder wenigstens ein erheblicher
Teil der Belegschaft betroffen sein oder handelt es sich um Betriebsteile,
die in einer objektiven Gesamtschau von erheblicher Bedeutung für
die gesamte Einrichtung sind.
rechtliche Grundlagen
- Begriffsbestimmung Interessenausgleich
und Sozialplan
- Kündigungen: §§ 30,
30a, 31 MAVO
- rechtliche Grundlagen nach MAVO: §§
27, 27,a, 28, 29 Abs. 1 Nr. 17, 33, 36,37, 38, 40ff
MAV erfährt von einer Betriebsänderung
- Überprüfung der Beteiligungspflichtigkeit
- richtige Nutzung der Informationsrechte
- Feststellung des Handlungsbedarfes und der zeitlichen und inhaltlichen
Handlungsspielräume
- Festlegung der Verhandlungsziele der MAV
- Entwicklung eines eigenen Verhandlungskonzeptes für den Interessenausgleich
- Ausarbeitung eines eigenen Sozialplanentwurfes
- Festlegung der betriebspolitischen und rechtlichen Durchsetzungsstrategien
typische Fehler
- keine genaue Überprüfung der Arbeitgeberinformationen
über Erforderlichkeit und Durchführung der Betriebsänderung
- zusätzliche erforderliche Informationen werden nicht oder zu
spät angefordert
- Daten zur wirtschaftlichen Situation und Entwicklung liegen nicht
vor oder werden nicht eingefordert
- Möglichkeiten, gestaltenden Einfluß zu nehmen, werden
nicht ernsthaft in Betracht gezogen
- keine Entwicklung von Gegenkonzepten
- für den Interessenausgleich und den Sozialplan werden keine
eigenen schriftlichen Verhandlungsentwürfe erstellt
- die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten werden nur unzureichend
beachtet und ausgeschöpft
- konkrete Verhandlungen mit dem Arbeitgeber werden bereits ohne
ausreichende Informationen aufgenommen, also vor Abschluss der Informationsphase
- voreilige Zusagen nach der Erstinformation durch den Arbeitgeber
- externe Beratung und Unterstützung werden zu spät oder
gar nicht herangezogen
- Handlungsmöglichkeiten durch Mobilisierung der Belegschaft
und Information der Öffentlichkeit werden zu wenig beachtet
- Arbeitgeberinteressen und -ziele werden zu wenig analysiert und
können nicht genutzt werden, um möglichen Gegendruck zu
entwickeln
- MAV läßt sich unter Zeitdruck setzen
- MAV ist nicht gut organisiert (z. B. keine Arbeitsgruppen / Arbeitsteilung)
MAV-Arbeit organisieren
- über eigene Ziele Klarheit verschaffen
- Zeitbedarf feststellen
- Informationsbedarf, Unterlagenbedarf feststellen und einholen
- DiAGen, Gewerkschaften informieren
- betriebswirtschaftlichen / rechtlichen Beratungsbedarf feststellen
- Belegschaft informieren / einbeziehen
- inhaltliche Vorstellungen über Interessenausgleich und Sozialplan
entwickeln
Arbeitgeberstrategien bei Betriebsänderungen
- MAV unter Zeitdruck setzten
- MAV umgehen
- MAV missachten
- MAV einbinden
- MAV spalten
- MAV von Mitarbeiterschaft trennen
- MAV von externer Unterstützung abschneiden
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