Verhandlungskommission: Endergebnis
der Verhandlungen
zum
Eckpunktepapier vom 05.03.2010
Endergebnis der Verhandlungen zum Eckpunktepapier vom 05.03.2010
Am 31.05.2010 / 01.06.2010 hat die Verhandlungskommission getagt und
hat die Verhandlungen zum Eckpunktepapier und zur Tarifrunde 2010 abgeschlossen
und mit der notwendigen Mehrheit einen Beschluss gefasst, der nun der
Beschlusskommission in der Junisitzung vorgelegt wird.
Im Einzelnen:
1. Ärztevergütung:
- Einarbeitung aller vergütungsrelevanten Bestandteile (Eingruppierungs-
und Tabellensystematik) des TV-Ärzte/VKA in die AVR. In die
AVR wird eine eigene Anlage Ärzte aufgenommen. Die Regelung
ist dynamisch bis 31.12.2012, d.h. auf Bundesebene findet eine automatische
Anpassung der Werte statt. Dies gilt aber nicht für die Regionalebene;
hier bedarf es eines Beschlusses.
- die Neuregelung tritt erst in Kraft,
wenn die jeweils zuständigen Regionalkommissionen auch bezüglich
der Tarifrunde 2010 einen Beschluss gefasst haben.
- der mittlere Wert hat eine Laufzeit bis 31.12.2012
- die Bandbreite beträgt 20% nach oben und nach unten
2. Pflegevergütung:
- Einarbeitung aller vergütungsrelevanten Bestandteile des
TVöD
für alle Mitarbeiter ab Kr 2 mit Aufstieg in Kr 3 und Kr 4.
Die Tabellen- und Zulagensystematik des TVöD wird für den
gesamten KR-Bereich entsprechend übernommen.
- Für Mitarbeiter der Vergütungsgruppe Kr 1 mit Aufstieg
in Kr 2 erfolgt eine Abschaffung des Bewährungsaufstiegs von
KR 1 auf KR 2, eine Reduzierung der Regelvergütungsstufen von
12 Stufen auf 6 Stufen für KR 1.
- die Stufenwerte für Kr 1 innerhalb der im Eckpunktepapier
festgelegten Spanne sind 10,26 € 10,60 € 10,83 € 11,00 € 11,12 € 11,30 €
- Es wird zukünftig unterschieden werden zwischen Krankenhaus
und sonstiger Pflege (Altenheim); die Arbeitszeit der Pflegekräfte
im Krankenhaus wird 38,5 Stunden (TVöD K) und 39 Stunden im
sonstigen Pflegebereich (TVöD B) betragen. Zulage nach § 15
(2) 2.3. TVöD
K für die Entgeltgruppen 1 - 4 und § 15 (2) 2.1. TVöD
K Entgeltgruppen 5 - 15 im Krankenhausbereich. Für diese Bereiche
werden jeweils besondere Anlagen geschaffen.
- Vergütungsgruppe Kr 2 Ziffer 3 der Anlagen 2a und 2c zu den
AVR (Pflegehelfer mit qualifizierendem Kurs): Eingruppierung nach
neuer TVöD-Systematik in Entgeltgruppe KR 4a, aber mit Stufe
3 als Endstufe
- Krankenpfleger, Altenpfleger in der Tätigkeit als Gemeindekrankenpfleger
(Vergütungsgruppe Kr 5 Ziffer 3 mit Bewährungsaufstieg
in Kr 6 Ziffer 1): Im Tätigkeitsmerkmal wird der Klammerzusatz
Caritaspflegestation und Sozialstation hinter dem Begriff Gemeindekrankenpfleger
gestrichen. Zusammen mit der Anmerkung 8, in der explizit erwähnt
wird, dass die Aufgaben eigenständig wahrgenommen werden,
soll durch die Streichung zum Ausdruck gebracht werden, dass hier
nicht die Tätigkeit
in einer Sozialstation genügt, sondern dass besondere Erfordernis
der Eigenständigkeit hinzutreten muss.
- die Neuregelung tritt erst in Kraft, wenn die jeweils zuständigen Regionalkommission
auch bezüglich
der Tarifrunde 2010 einen Beschluss gefasst haben.
- der mittlere Wert hat eine Laufzeit bis 31.12.2012
- die Bandbreite beträgt 20% nach oben und nach unten
3. Untere Lohngruppen:
- Abschaffung des Bewährungsaufstiegs für die Vergütungsgruppen
9,10 und 11.
- die Neuregelung tritt erst in Kraft, wenn die jeweils zuständigen
Regionalkommission auch bezüglich
der Tarifrunde 2010 einen Beschluss gefasst haben.
4. Geringfügig Beschäftigte:
- Die Tätigkeit darf nur nebenberuflich ausgeübt werden
und höchstens 13 Arbeitsstunden pro Woche betragen. Die Nebenberuflichkeit
wird über die Verordnung zu § 3 Nr. 26 des Einkommenssteuergesetzes
definiert. Unter diesen Voraussetzungen darf einzelvertraglich von
den Vergütungregelungen der AVR abgewichen werden. Es
ist eine Mindest-Stundenvergütung von 7,50 € (West) für
Mitarbeiter der Anlagen 2, 2b und 2d und 9,00 € (West) für
Mitarbeiter der Anlagen 2a und 2c einzuhalten. Die Regelung ist auf
3 Jahre befristet.
- die Vertragsbedingungen sind der MAV mitzuteilen.
- die Neuregelung tritt erst in Kraft, wenn die jeweils zuständigen
Regionalkommission auch bezüglich
der Tarifrunde 2010 einen Beschluss gefasst haben.
5. Sozial- und Erziehungsdienst:
- Einarbeitung aller vergütungsrelevanten Bestandteile und
der Tabellensystematik des TVöD Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Regelung ist hinsichtlich der vergütungsrelevanten Bestandteile
dynamisch bis 31.12.2012, d.h. auf Bundesebene findet eine automatische
Anpassung der Werte statt, dies gilt nicht für die Regionalebene.
Hier bedarf es eines Beschlusses.
- die Neuregelung tritt erst in Kraft, wenn die jeweils zuständigen
Regionalkommission auch bezüglich
der Tarifrunde 2010 einen Beschluss gefasst haben.
- der mittlere Wert hat eine Laufzeit bis 31.12.2012
- die Bandbreite beträgt 20% nach oben und nach unten
6. Tarifrunde:
- Ab 1.1. 2010 lineare Erhöhung des mittleren Wertes um 1,2
% . Diese Vergütungserhöhung kann durch die Regionalkommission
auch zu einer Einmalzahlung zusammengefasst werden. Weitere Erhöhung
2011 von 0,6 % (ab Januar) und weiteren 0,5% (ab August)
- Anpassung der Ausbildungsvergütung Anlage 7 an TVöD-Niveau.
- Einmalzahlung mittlerer Wert 240 € (Januar 2011), Auszubildende
und Praktikanten mittlerer Wert 50 € (Januar 2011)
- Für Mitarbeiter der neuen Anlagen "Pflege" erhöht
sich die Vergütung ebenfalls entsprechend zum 1.1.und 1.8.2011
- Mittlerer Wert befristet bis 31.12.2012
- die Bandbreite beträgt 20% nach oben und nach unten
- Altersteilzeit Anlage 17 Verlängerung der Regelung für
3 Jahre/ „In § 5 Absatz 2 der Anlage 17 zu den AVR werden
die Worte "83 v.H." durch die Worte "70 v.H." ersetzt.
7. Übergangsregelung - Grundsatzbeschluss zur Überleitung:
- Bestandsmitarbeiter in
den Bereichen, die vom Eckpunktepapier erfasst werden, werden mit
einem dynamischen Besitzstand in das neue System übergeleitet.
- Die Überleitungsregelung wird der Beschlusskommission im
Oktober 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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