Hinweis: Fehler in der AVR-Ausgabe
des Lambertus-Verlages AVR Anlage 1a § 1
Aufgrund verschiedener Nachfragen ist aufgefallen,
dass in der aktuellen gebundenen Ausgabe der AVR (Lambertus-Verlag)
der Beschluss
der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 19. Juni
2008 nicht korrekt wiedergegeben ist.
Text aktuelle AVR-Ausgabe Lambertus-Verlag zu AVR Anlage
1a Überleitungsregelungen zu Anlage 1 zu den AVR:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Überleitungsregelung gilt für alle Mitarbeiter, die am 30. Juni
2008 in einem Dienstverhältnis gestanden haben, das am 1. Juli 2008 im Geltungsbereich
der AVR fortbesteht, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.
Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich.
Geltender
Beschlusstext AVR Anlage 1a Überleitungsregelungen zu Anlage
1 zu den AVR:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Überleitungsregelung gilt für alle Mitarbeiter, die
am 30. Juni 2008 in einem Dienstverhältnis gestanden haben, das
am 1. Juli 2008 im Geltungsbereich der AVR fortbesteht, für die
Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort, bei der
Verlängerung eines befristeten Dienstvertrages sowie bei Dienstgeberwechsel
innerhalb des Geltungsbereichs der AVR. Unterbrechungen
von bis zu einem Monat sind unschädlich.