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Hinweis: Fehler in der AVR-Ausgabe des Lambertus-Verlages AVR Anlage 1a § 1

 

Aufgrund verschiedener Nachfragen ist aufgefallen, dass in der aktuellen gebundenen Ausgabe der AVR (Lambertus-Verlag) der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 19. Juni 2008 nicht korrekt wiedergegeben ist.

 

Text aktuelle AVR-Ausgabe Lambertus-Verlag zu AVR Anlage 1a Überleitungsregelungen zu Anlage 1 zu den AVR:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Überleitungsregelung gilt für alle Mitarbeiter, die am 30. Juni 2008 in einem Dienstverhältnis gestanden haben, das am 1. Juli 2008 im Geltungsbereich der AVR fortbesteht, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich.

 

Geltender Beschlusstext AVR Anlage 1a Überleitungsregelungen zu Anlage 1 zu den AVR:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Überleitungsregelung gilt für alle Mitarbeiter, die am 30. Juni 2008 in einem Dienstverhältnis gestanden haben, das am 1. Juli 2008 im Geltungsbereich der AVR fortbesteht, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort, bei der Verlängerung eines befristeten Dienstvertrages sowie bei Dienstgeberwechsel innerhalb des Geltungsbereichs der AVR. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich.