Regionalkommissionen können Arbeit aufnehmen
Berlin, 19. Juni 2008. Eine neue Vergütungsstruktur wird ab 1.
Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt. Damit verbunden sind
auf der Bundesebene für die Höhe der Vergütungen und
den Umfang der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten für die
Jahre 2008 und 2009 festgelegt worden. Nun ist der Weg frei, in den
sechs Regionalkommissionen die konkrete Höhe aller Vergütungsbestandteile
und die konkrete Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit
im Rahmen der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten festzulegen.
Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in
ihrer heutigen Sitzung in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Damit erfüllt sie die von der Ordnung der Kommission vorgesehene
"Klammerfunktion" für
ein bundesweit gemeinsames Arbeitsrecht der Caritas.
Wesentliche Elemente
der Beschlüsse sind:
- das Einführen einer neuen "Regelvergütung",
bestehend aus der bisherigen Grundvergütung, dem bisherigen
Ortszuschlag der Stufe 1 und der bisherigen Allgemeinen Zulage.
- das Beibehalten der Stufeneinteilung in der Regelvergütung
wie in der bisherigen Grundvergütung, wobei die Zuordnung von
der Berufserfahrung und nicht mehr vom Alter abhängt.
- das Beibehalten des bisherigen kindbezogenen Ortszuschlages
für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden
und eine neue caritasspezifischen Kinderzulage für alle neuen
Mitarbeitenden ab 1. Juli 2008.
- eine Besitzstandsregelung zur Regelvergütung
für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden,
etwa zum Ortszuschlag der Stufe 2 für Verheiratete.
- Für das Jahr 2008 wurden Mittelwerte für
die neue Regelvergütung festgelegt. Diese sind gegenüber
dem bisherigen Niveau des Jahres 2007 um einen Sockelbetrag von 50,00
Euro plus einer linearen Steigerung von 1,6 Prozent erhöht worden.
Für das Jahr 2009 gibt es eine weitere lineare Steigerung von
4,3 Prozent. Außerdem eine Einmalzahlung mit einem Mittelwert
von 225,00 Euro.
- ein Festsetzen der Ausbildungsvergütungen mit
einem Mittelwert, der gegenüber dem bisherigen Niveau um 70,00
Euro erhöht ist.
- ein Festsetzen des Mittelwerts für die regelmäßige
Arbeitszeit ab 1. September 2009 auf 39 Wochenstunden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist
ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden
und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die
Arbeitsbedingungen für die rund 520.000 Beschäftigten in
den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.