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Bundeskommission beschließt neue Struktur
sowie Mittelwerte und Bandbreiten

 

Regionalkommissionen können Arbeit aufnehmen

Berlin, 19. Juni 2008. Eine neue Vergütungsstruktur wird ab 1. Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt. Damit verbunden sind auf der Bundesebene für die Höhe der Vergütungen und den Umfang der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt worden. Nun ist der Weg frei, in den sechs Regionalkommissionen die konkrete Höhe aller Vergütungsbestandteile und die konkrete Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten festzulegen.

Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in ihrer heutigen Sitzung in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Damit erfüllt sie die von der Ordnung der Kommission vorgesehene "Klammerfunktion" für ein bundesweit gemeinsames Arbeitsrecht der Caritas.

Wesentliche Elemente der Beschlüsse sind:

  • das Einführen einer neuen "Regelvergütung", bestehend aus der bisherigen Grundvergütung, dem bisherigen Ortszuschlag der Stufe 1 und der bisherigen Allgemeinen Zulage.
  • das Beibehalten der Stufeneinteilung in der Regelvergütung wie in der bisherigen Grundvergütung, wobei die Zuordnung von der Berufserfahrung und nicht mehr vom Alter abhängt.
  • das Beibehalten des bisherigen kindbezogenen Ortszuschlages für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden und eine neue caritasspezifischen Kinderzulage für alle neuen Mitarbeitenden ab 1. Juli 2008.
  • eine Besitzstandsregelung zur Regelvergütung für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden, etwa zum Ortszuschlag der Stufe 2 für Verheiratete.
  • Für das Jahr 2008 wurden Mittelwerte für die neue Regelvergütung festgelegt. Diese sind gegenüber dem bisherigen Niveau des Jahres 2007 um einen Sockelbetrag von 50,00 Euro plus einer linearen Steigerung von 1,6 Prozent erhöht worden. Für das Jahr 2009 gibt es eine weitere lineare Steigerung von 4,3 Prozent. Außerdem eine Einmalzahlung mit einem Mittelwert von 225,00 Euro.
  • ein Festsetzen der Ausbildungsvergütungen mit einem Mittelwert, der gegenüber dem bisherigen Niveau um 70,00 Euro erhöht ist.
  • ein Festsetzen des Mittelwerts für die regelmäßige Arbeitszeit ab 1. September 2009 auf 39 Wochenstunden.

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen für die rund 520.000 Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.