Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Sie befinden sich hier: Home - Aktuell - 18.10.2005

Die Arbeitsrechtliche Kommission muss weiterverhandeln!

 

Dr. Norbert Feldhoff (aus "neue caritas")

Zwei Tage dauerte in der Arbeitsrechtlichen Kommission das Ringen um einen Kompromiss. Dabei wechselten sich Reden im Plenum ab mit internen Beratungen beider Seiten und mit vielen Hintergrundgesprächen. Am Ende stand trotz aller Gemeinsamkeiten und einer auch offenen Atmosphäre fest: Es gibt keine Übernahme des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005.

Zu groß sind die sachlichen Unterschiede zwischen beiden Seiten. Die Dienstgeberseite fordert, dass der Inhalt des TVöD und seine auch finanziellen Auswirkungen auf den Caritasbereich eingehend geprüft und Alternativen untersucht werden. Im Übrigen sind viele Dienstgeber der Ansicht, dass der TVöD für einen großen Teil der caritativen Einrichtungen, die sich im Wettbewerb des Marktes befinden, nicht mehr oder nur zum Teil die "Leitwährung" sein kann. Die Mitarbeiterseite forderte den Beschluss zur Übernahme der geldwerten Bestandteile des TVöD und seine Regelungen in die AVR. Eigene Tarifwege hält sie für unrealistisch.

Wie kann es weitergehen? Der Erste Weg, die einseitige Festlegung der Vergütungsregelungen durch die Gesetzgebung der Bischöfe oder durch die Entscheidung kirchlicher Unternehmungsleitungen, scheidet aus. Hierfür müssen wohl kaum Gründe genannt werden. Soll dann die Caritas - oder Teile davon - Tarifverträge mit der Gewerkschaft abschließen, einschließlich einer Streikmöglichkeit der Mitarbeiter? Es gibt viele Gründe, die auch diesen Zweiten Weg unrealistisch erscheinen lassen. Bleibt der so genannte Dritte Weg, bei dem es nur zu Ergebnissen kommt, wenn 75 Prozent der Mitglieder in der paritätisch besetzten Kommission einem Antrag zustimmen. Bisher hat keiner der vorgelegten Beschluss vorschläge die notwendige Mehrheit gefunden. Dabei wurde letztlich klar, welche Forderungen nicht akzeptiert werden. Auch das ist ein Gewinn. Beide Seiten müssen in den weiteren Verhandlungen die Belastungen und die Verantwortung der anderen Seite besser verstehen lernen.

Die Mitarbeitervertreter haben das berechtigte Anliegen, dass die Vergütung im Caritasbereich nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt wird. Die Dienstgeber haben keine Gewinnmaximierung im Auge, es geht um Sicherung von Arbeitsplätzen, ja mehr noch um die Existenzsicherung kirchlicher Sozialeinrichtungen. Die Lage ist in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und in den unterschiedlichen Sparten caritativer Tätigkeit schon lange nicht mehr einheitlich. Dennoch scheint es sinnvoll, einerseits zu einer bundesweiten Rahmenvereinbarung zu kommen, die die Anbindung an die allgemeine Lohnentwicklung sicherstellt, und andererseits die notwendigen Anpassungen, die die regionalen Finanzierungen oder der Markt fördern, über die eingerichteten Unterkommissionen sicherzustellen.

Nur die AK selbst kann über die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen und Diensten des DCV entscheiden. Als ihr Vorsitzender bin ich zuversichtlich, dass wir die schwierige Aufgabe bewältigen, wenn wir die notwendige Geduld miteinander aufbringen und wenn alle Beteiligten auf dem Boden der rechtlichen und faktischen Realität bleiben. Ich sehe keine Alternative.



Dr. Norbert Feldhoff
Vizepräsident des DCV,
Vorsitzender der AK, Köln