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Ver.di-Pressemeldung:
Gutachten stärkt Rechte der bei der Kirche Beschäftigten

 

Ein von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellt die Arbeitsrechtssetzung der Kirchen nachdrücklich in Frage. "Beschäftigte, die mit der einseitigen Änderung ihrer Arbeitsverträge nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit dagegen juristisch vorzugehen", betonte Renate Richter, Kirchenexpertin in der ver.di-Bundesverwaltung. Damit droht den Kirchen eine Vielzahl von Arbeitsgerichtsverfahren.

Diese Einschätzung ergibt sich aus einem Gutachten von Professor Olaf Deinert von der Universität Bremen, der die Arbeit der "arbeitsrechtlichen Kommissionen" der Kirchen überprüft hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlüsse der Kommissionen in jedem Fall einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen - im Gegensatz zum normalen Tarifrecht. Damit können betroffene Beschäftigte gegen Verschlechterungen juristisch vorgehen. Sie genießen dabei den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die einheitliche Gestaltung von Arbeitsvertragsgrundlagen der Kirchen und ihrer Einrichtungen ist damit zunehmend gefährdet.

ver.di bietet den Kirchen in diesem Zusammenhang an, gemeinsam das Arbeitsvertragsrecht im Sinne des neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst (TVöD) zu modernisieren. "Die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Einrichtungen fordern, dass der TVöD die neue 'Leitwährung' für den gesamten Bereich wird", sagte Richter weiter.

Von einer einheitlichen Neuregelung wären bundesweit etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in Kirchen, Diakonie und Caritas betroffen.