Ver.di-Pressemeldung:
Gutachten stärkt Rechte der bei der Kirche Beschäftigten
Ein von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten
stellt die Arbeitsrechtssetzung der Kirchen nachdrücklich in Frage.
"Beschäftigte, die mit der einseitigen Änderung ihrer
Arbeitsverträge nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit
dagegen juristisch vorzugehen", betonte Renate Richter, Kirchenexpertin
in der ver.di-Bundesverwaltung. Damit droht den Kirchen eine Vielzahl
von Arbeitsgerichtsverfahren.
Diese Einschätzung ergibt sich aus einem Gutachten
von Professor Olaf Deinert von der Universität Bremen, der
die Arbeit der "arbeitsrechtlichen Kommissionen" der Kirchen
überprüft hat. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlüsse
der Kommissionen in jedem Fall einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen
- im Gegensatz zum normalen Tarifrecht. Damit können betroffene
Beschäftigte gegen Verschlechterungen juristisch vorgehen. Sie
genießen dabei den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die einheitliche
Gestaltung von Arbeitsvertragsgrundlagen der Kirchen und ihrer Einrichtungen
ist damit zunehmend gefährdet.
ver.di bietet den Kirchen in diesem Zusammenhang an, gemeinsam das
Arbeitsvertragsrecht im Sinne des neuen Tarifrechts im öffentlichen
Dienst (TVöD) zu modernisieren. "Die Beschäftigten der
Kirchen und ihrer Einrichtungen fordern, dass der TVöD die neue
'Leitwährung' für den gesamten Bereich wird", sagte Richter
weiter.
Von einer einheitlichen Neuregelung wären bundesweit etwa 1,3
Millionen Beschäftigte in Kirchen, Diakonie und Caritas betroffen.