Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Sie befinden sich hier: Home - Aktuell - 31.01.2005

AVR-Öffnungsklauseln 2003 - 2005

Keine Dienstvereinbarung zu AVR-Öffnungsklauseln in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

Dienstvereinbarungen zu Öffnungsklauseln für die Vergütung 2003 bis 2005 gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt IIb können nur bis heute, den 31.01.2005 abgeschlossen werden; anschließend ist diese Möglichkeit verschlossen.

In unserer Diözese gab es mehrfach Anträge von Dienstgeberseite zur Anwendung dieser Öffnungsklauseln verbunden mit der Aufforderung, hierzu Dienstvereinbarungen abzuschließen. Insgesamt wären von diesen vorgesehenen Absenkungen 1.800 Mitarbeiter betroffen gewesen.

Alle betroffenen Mitarbeitervertretungen haben sich an die DiAG-MAV zur Unterstützung gewandt. Wenn ein Dienstgeber die Teilnahme der DiAG nicht zulassen wollte, hat die MAV die Verhandlungen sofort abgebrochen.

Wir als DiAG haben daher in allen Fällen die Mitarbeitervertretungen beraten, unterstützt und in den Dienstgebergesprächen begleitet.

  • Wir mussten feststellen, dass in keinem einzigen Fall die Voraussetzungen - die wirtschaftlich schwierige Situation in Verbindung mit der Eignung der Maßnahme - gegeben war

  • Wir haben in allen Fällen insbesondere folgende Forderungen erhoben:
    - Offenlegung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation der Einrichtung und des Rechtsträgers
    - keine betriebsbedingten Kündigungen für mehrere Jahre verbunden mit Absicherungsmaßnahmen
    - Während der Laufzeit der DV Präsenz eines Vertreters der MAV in den Aufsichtsgremien

  • Wir mussten feststellen, dass in vielen Fällen die MAV vor Ort mit dem entstehenden Druck - Geld oder Leben - überfordert war

  • Wir mussten feststellen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle nur äußerst begrenzt Bereitschaft bestand, den Einblick in die Finanzen zu geben bzw. einen externen Wirtschaftsprüfer zuzulassen.
    Geld ist weitgehend ein absolutes Tabu-Thema.

 

Ergebnisse:

  1. Keine Dienstvereinbarung zu AVR-Öffnungsklauseln für die Vergütung 2003 - 2005 in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

  2. In den betroffenen Einrichtungen kam es bis heute in keinem Fall zu betriebsbedingten Kündigungen,
    der Betrieb läuft / lief normal weiter.

  3. Erfolgsvoraussetzungen waren eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Akzeptanz zwischen MAVen und DiAG, eine hohe Fach- und Sachkompetenz auf Seiten der DiAG-Vertreter hinsichtlich Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen.