Keine Dienstvereinbarung zu AVR-Öffnungsklauseln in
der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Dienstvereinbarungen zu Öffnungsklauseln für die Vergütung
2003 bis 2005 gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt IIb können
nur bis heute, den 31.01.2005 abgeschlossen werden; anschließend
ist diese Möglichkeit verschlossen.
In unserer Diözese gab es mehrfach Anträge von Dienstgeberseite
zur Anwendung dieser Öffnungsklauseln verbunden mit der Aufforderung,
hierzu Dienstvereinbarungen abzuschließen. Insgesamt wären
von diesen vorgesehenen Absenkungen 1.800 Mitarbeiter betroffen gewesen.
Alle betroffenen Mitarbeitervertretungen haben sich an die DiAG-MAV
zur Unterstützung gewandt. Wenn ein Dienstgeber die Teilnahme der
DiAG nicht zulassen wollte, hat die MAV die Verhandlungen sofort abgebrochen.
Wir als DiAG haben daher in allen Fällen die Mitarbeitervertretungen
beraten, unterstützt und in den Dienstgebergesprächen begleitet.
- Wir mussten feststellen, dass in keinem einzigen Fall die Voraussetzungen
- die wirtschaftlich schwierige Situation in Verbindung mit der Eignung
der Maßnahme - gegeben war
- Wir haben in allen Fällen insbesondere folgende Forderungen
erhoben:
- Offenlegung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation der
Einrichtung und des Rechtsträgers
- keine betriebsbedingten Kündigungen für mehrere Jahre
verbunden mit Absicherungsmaßnahmen
- Während der Laufzeit der DV Präsenz eines Vertreters der
MAV in den Aufsichtsgremien
- Wir mussten feststellen, dass in vielen Fällen die MAV vor
Ort mit dem entstehenden Druck - Geld oder Leben - überfordert
war
- Wir mussten feststellen, dass in der überwiegenden Zahl der
Fälle nur äußerst begrenzt Bereitschaft bestand, den
Einblick in die Finanzen zu geben bzw. einen externen Wirtschaftsprüfer
zuzulassen.
Geld ist weitgehend ein absolutes Tabu-Thema.
Ergebnisse:
- Keine Dienstvereinbarung zu AVR-Öffnungsklauseln
für die Vergütung 2003 - 2005 in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- In den betroffenen Einrichtungen kam es bis heute
in keinem Fall zu betriebsbedingten Kündigungen,
der Betrieb läuft / lief normal weiter.
- Erfolgsvoraussetzungen waren eine enge, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und Akzeptanz zwischen MAVen und DiAG, eine hohe Fach-
und Sachkompetenz auf Seiten der DiAG-Vertreter hinsichtlich Arbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen.