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Sie befinden sich hier: Home - Aktuell - 29.10.2004

 

Bistum Fulda darf Vertreter von Arbeitnehmern nicht behindern

Das katholische Bistum Fulda darf seine Arbeitnehmervertreter nicht in ihrer Arbeit behindern. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage eines kirchlichen Referenten statt und verurteilten die Bistumsverwaltung, eine Abmahnung aus dessen Personalakte zu nehmen (Az: 1 Sa 868/04).
Der langjährige Mitarbeiter hatte als Mitglied einer Kommission für kirchliche Arbeitsverhältnisse Informationsschreiben über Einzelheiten eines neuen Tarifvertrages an seine Kollegen weitergeleitet. In der Abmahnung monierte die Kirche besonders die Tatsache, dass er dazu kirchliches Büromaterial im Wert von rund 400 Euro verwendet sowie eine Sekretärin mit der Versendung beschäftigt hatte.
Laut Urteil ist die Abmahnung jedoch eine unzulässige Behinderung der Arbeit des Mitarbeiters, für die er offiziell von seiner Referentenbeschäftigung teilweise freigestellt worden sei. Bereits ein aus drei Professoren bestehender kirchlicher Gutachterausschuss hatte zuvor eine Behinderung des Kommissionsmitgliedes festgestellt.