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Zentral-KODA-Sitzung der Mitarbeiterseite 5./6. Juli 2000

zur Zentral-KODA-Ordnung

 

Auf der Sitzung der Zentral - KODA - Mitarbeiterseite (MAS) am 5./6.7.2000 haben sich die Mitarbeiter darauf verständigt, folgende Anträge auf der nächsten Vollversammlung im September 2000 einzubringen:

 

1. Antrag zur Schaffung einer verbesserten Regelung im Kündigungsschutz

Dieser Antrag, der eine Empfehlung der Zentral - KODA (ZK) an alle kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen zum Inhalt hat,zielt darauf ab, dass auch bei Einrichtungen, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl zu treffen ist.

 

2. Antrag auf eine Regelung für Mitarbeiter, die durch einen Arbeitgeberwechsel die bisherige Altersversorgung nicht weiterführen können.

Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass Mitarbeiter, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis eine langjährige betriebliche Altersversorgung mitbringen, diese auch bei einem neuen kirchlichen Arbeitgeber weiterführen können. Damit könnte dem berechtigten Anliegen von Mitarbeitern, die einen Nachteil im neuen betrieblichen Zusatzversorgungssystem erleiden könnten, entsprochen werden.

 

3. Beschlussvorlage für einen Personalüberleitungsvertrag

Bei Überleitung einer kirchlichen Einrichtung von einem kirchlichen Rechtsträger zu einem anderen kirchlichen Rechtsträger soll ein Vertrag verbindlich vorgeschrieben werden, der zwischen beiden kirchlichen Rechtsträgern abzuschließen ist.

Inhaltlich legt dieser Vertrag fest, dass Mitarbeiter durch die Überleitung zwischen zwei kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes keine Nachteile erleiden dürfen.

 

Darüber hinaus wurden folgende Themen angesprochen:

 

4. Beauftragung der Geschäftsführung der ZK, einen Überblick über die von ZK - Regelungen betroffenen Einrichtungen, die zu Grunde liegenden Arbeitsvertragswerke und die dafür zuständigen Kommissionen zu erstellen.

 

5. Einsetzung eines Ausschusses Zusatzversorgungs- (ZV)-Problematik

Aufgrund der überregionalen Bedeutung der ZV - Problematik will die MAS die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beantragen, in der die Kompetenzzuweisung der ZV - Problematik an die ZK sowie die "tariflichen" Grundlagen der ZV behandelt werden. Nach Auffassung der MAS hat sich die Satzung der Zusatzversorgungskassen (ZVK) nach den "tariflichen" Vorgaben zu richten; hinsichtlich der kirchlichen ZVK muss nach Meinung der MAS die ZK als überregionale Einrichtung auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz die entsprechende Kompetenz erhalten.

In diesem Zusammenhang mahnte die MAS wiederholt die Terminierung eines weiteren Gesprächs mit dem Verband der Diözesen (VDD) an, in dem über die Beteiligung der Mitarbeiter an den Entscheidungsgremien der KZVK verhandelt werden soll. Trotz Beteuerung dieser Absicht ist es bislang dem VDD nicht gelungen, einen neuen Gesprächstermin anzusetzen.

Die MAS wird dieses Anliegen weiterhin mit Nachdruck verfolgen.

 

6. Arbeitszeitregelungen im liturgischen Bereich

§ 12 des Arbeitszeitgesetzes nimmt Mitarbeiter im liturgischen Bereich vom Arbeitszeitgesetz aus. Damit gilt für diese Mitarbeiter das Arbeitszeitgesetz als ein Arbeitnehmerschutzgesetz überhaupt nicht. Um einen wirksamen Schutz der betroffenen Mitarbeiter zu erreichen, berät die MAS in einem eigenen Ausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage für Mitarbeiter im liturgischen Bereich.

 

7. Besetzung des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss stellt im Bereich der ZK eine Institution dar, der bei Entscheidungen eine der Schlichtung im Öffentlichen Dienst vergleichbare Aufgabe zukommt. Das Amt des Vorsitzenden muss deshalb entsprechenden Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens übertragen werden. Die Besetzung erfolgt auf der nächsten Vollversammlung.

 

8. Tarifrunde 2000

Kritisch wurde das Ergebnis der Tarifrunde 2000 wegen der Regelung zur Zusatzversorgung beurteilt, da Versorgungsempfänger in Zukunft schlechter gestellt werden und damit die Lohnerhöhung der aktiven Mitarbeiter ausgleichen müssen.


v.i.S.d.P.: Dr. Joachim Eder, Von-Thun-Str. 12, 94127 Neuburg; E-mail: achimeder@t-online.de

Redaktion: Dr. Günter R. Clausen, Dr. Joachim Eder, Bernhard Ester, Georg Grädler, Josef Taudte