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Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


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BAG-Info Nr. 39

Informationen · Kommentare · Meinungen · Nr. 39 · Juli 1999

Herausgegeben vom Vorstand der BAG-MAV · Postfach 25 · Ettenheim · Tel 07822/4762 · Fax 07822/896195

und Wolfgang Becker-Freyseng · Caritasverband München-Freising · Hirtenstraße 4 · 80335 München

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Tarifabschluß bei Caritas in der 3. Runde

 

Es ist geschafft!

 

Das Ringen ist (vorerst wieder einmal) beendet - gerade noch rechtzeitig zu Beginn der Sommerpause einigten sich Dienstgeber- und DienstnehmervertreterInnen auf die Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes vom März dieses Jahres. Die Dienstgeber erhandelten eine befristete Härtefall-Öffnungsklausel (s. Anhang).

Sollte nun nicht wieder ein Bischof schlecht beraten werden (wie der Münchener Erzbischof in der Frage der Geburtsbeihilfe vor wenigen Wochen) und seine Zustimmung verweigern, wird das diesjährige Tarifgezerre wohl in Kürze für dieses Jahr endgültig vorbei sein.Zeit, einmal darüber zu sinnieren, was denn da alles passiert ist!

Ende März waren die MitarbeitervertreterInnen der AK guter Hoffnung, daß das unseelige Spektakel vom Vorjahr sich nicht wiederholen würde. Doch offensichtlich hatten - zumindest einige

Wortführer der Dienstgeber - aus 1998 nicht allzuviel dazugelernt. Gebetsmühlenhaft wiederholten sie, viele Caritas-Einrichtungen seien notleidend, deshalb müssten alle sparen und aus diesem Grunde könne der Tarifabschluß auch nicht voll übernommen werden. Diese Position haben sie immerhin über 2 Sitzungen hinweg aufrechterhalten. Dabei konnten die Vertreter der Dienstgeber keinen geeigneten Nachweis für ihre Behauptung führen (und wollten es vermutlich auch nicht). Eine Initiative der Mitarbeiterseite dagegen konnte mehrere Hundert Einrichtungen präsentieren, deren Leitungen mitgeteilt hatten, ihre Einrichtung sei nicht notleidend! Solchermaßen (wiederholt) plumpe Heißluft-Behauptungen lassen doch erhebliche Zweifel an der Seriosität und Kompetenz einiger momentaner Dienstgebervertreter als Verhandlungspartner aufkommen.

Der Tarifkonflikt eskalierte, als kurz vor Pfingsten ein Brief eines Sprechers der Dienstgeberfraktion im Internet auftauchte. Dort wurde kundgetan, daß die Dienstgeber im Falle eines Scheiterns der nächsten Verhandlungsrunde die Verhandlungen abbrechen würden. Sie würden den Einrichtungen dann empfehlen, ohne Tarifbeschluss zu handeln, die 3,1% ohne Sockelbetrag auszubezahlen.

Das war ein offener Aufruf, den 3. Weg mit seinem Konsensprinzip zu verlassen, wenn denn die Mitarbeiterseite sich nicht den Dienstgeber - Vorstellungen beugt.

Die BAG-MAV hat in Sorge um den Bestand des 3. Weges die Deutschen Bischöfe diesbezüglich angeschrieben. Interessanterweise kamen aus 4 bayerischen Diözesen Antworten. Aus diesen war zumindest teilweise wohlwollend zwischen den Zeilen herauszupfriemeln, man teile die Sichtweise der BAG. Politisch ist das deshalb interessant, da nicht auszuschließen ist, daß verantwortliche Kreise in Bayern die AK am liebsten regionalisiert in die jeweilige KODA des verfaßten Bereichs eingegliedert sähen.

Eigentlich muß man ja auf Mitarbeiterseite für diesen Faux-pas dankbar sein: Dadurch wurden einige von Mitarbeitervertretern erst vor kurzem benannte prinzipielle Schwächen des 3 Weges bloßgelegt. Die Ak-Ordnung kennt kein Schlichtungsinstrument im Falle einer Nicht-Einigung, sondern Verhandlungen bis zu einem Ergebnis. Das Aufsichtsgremium der Bischöfe, die Arbeitsgemeinschaft der Bistümer, wird bei einem Nichtbeschluß gar nicht erst gefragt, ein Votum der Bischofsvertreter gibt es dann nicht.

Dadurch wurde eine bislang beispiellose Solidaritätsaktion der Mitarbeiterseite gefördert. Da ging doch den 68ern, Spät68ern, trillerpfeifenden ÖTV lern und manchem dienstgemeinschaftlichen MAVler so richtig das Herz auf! 2 Demos in Promillestärke zur Zahl der Gesamt-Beschäftigten fanden statt. In einer ersten Aktion, trotz Ferien in Süddeutschland erreichten rund 40.000 Unterschriften mit der Forderung nach Tarifübernahme die Verhandlungspartner zu Beginn der 2. Runde. Auf die Schlußrunde hin wurden - trotz Ferien in NW und Rheinland-Pfalz- in 4 Tagen nochmals mehr als 20.000 Forderungen nach Tarifübernahme abgegeben. 60.000 Unterschriften - immerhin schätzungsweise rund 1/4 der Caritas - Beschäftigten, die in ihrer Einrichtung eine MAV haben. Darauf läßt sich aufbauen!!!

Diese Aktionen haben gezeigt, daß Caritas-MitarbeiterInnen sich nicht mehr alles gefallen lassen, vor allem dann, wenn man ihnen an den Geldbeutel will. Wer seine finanziellen Verhältnisse in der Einrichtung nicht offenlegt, kann nach dem Tarifgezerre der letzten 12 Monate mit seinen ganzen Begleiterscheinung nicht mehr erwarten, daß MitarbeiterInnen allein aufgrund von Jammern oder Drohgebärden Verzicht üben!

Widmen wir uns den Inhalten des Abschlusses. Die Mitarbeiterseite hat ihr Ziel erreicht - volle Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes! Sie hat auch mitgespielt und die Dienstgebervertreter ihr Gesicht wahren lassen - in Form einer Härtefall - Öffnungsklausel. Diese ist jedoch so gestrickt, daß wohl kaum eine Einrichtung davon Gebrauch machen wird. Wie in der bislang noch nicht angewandten Notöffnungsklausel XVI der Anlage 1 AVR liegt die Meßlatte auch hier sehr hoch. Außerdem ist die neue Klausel für die Laufzeit bis zum 31.3.2000 befristet.

Der Gebrauch dieser Klausel setzt den Abschluß einer Dienstvereinbarung voraus. Die deutschen Bischöfe haben zwar im Juni '99 einen neuen § 38 in die Rahmenordnung MAVO verabschiedet; aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hört man auch, dieser solle rückwirkend zum 1.1.99 inkraftgesetzt werden. Ob dies jedoch einer betroffenen Einrichtung schon jetzt das Handeln auf der Basis eines noch nicht in diözesanes Recht überführten § 38 ermöglicht, scheint juristisch zumindest fragwürdig. Bis die Bischöfe AK-Beschlüsse wie MAVO - Änderung unterzeichnet haben, wird wohl der Herbst ins Land gehen.

Für die meisten Einrichtungen ist das Gerangele um den jetzigen Tarifabschluss ohnehin Schnee von gestern. Der gesamte refinanzierte Bereich muß sich jetzt um das Jahr 2000 kümmern, die Tariferhöhung 1999 war ja schon 1998 mit den Kostenträgern und Zuschußgebern ausgehandelt worden.

 

Was lernen wir aus dem Ganzen?

  • Die Mitarbeiterseite hat sich erstmals auf breiterer Front erfolgreich organisiert und als Interessensvertretung über die DIAG-MAVen und BAG-MAV profiliert. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Gremien des 3. Weges und den MAVen hat einen Schub erhalten. Die Mitarbeiterseite in der AK ist ins Rampenlicht getreten und hat Selbstbewußtsein demonstriert.
  • Die Dienstgebervertreter sind auch in den eigenen Reihen erheblich unter Druck geraten. Wie sich diejenigen, die sich von den jetzigen Mitgliedern nicht repräsentiert fühlen, plazieren können, wird die
  • Entscheidung des Zentralrats über die Dienstgeberbesetzung der AK für die kommende Amtszeit in Kürze zeigen.
  • Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bistümer werden wieder mal über ihre eigene Rolle nachdenken müssen.
  • Die Frage der Tauglichkeit der jetzigen AK-Ordnung wird hoffentlich den Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes zum Nachdenken veranlassen. Denn wie lange das Vertrauen auf das Konsensprinzip angesichts des Dienstgeberverhaltens der letzten 1 1/2 Jahre noch trägt, ist mehr als fraglich.
  • Der ganze Prozess hat denen Wasser auf ihre Mühlen gegeben, die dieses Frühjahr offen Kritik an der Umsetzung des 3. Weges (nicht am 3. Weg selbst) geübt haben! (vgl. ZMV 2/99, Eichstätt Tagung) Trotz kirchenrechtlicher Stellung der Ortsbischöfe darf der 3.Weg kein Feigenblatt für den 1. Weg sein! Ein ehrlicher und fairer Interessensausgleich ist Voraussetzung für die Zukunft kirchlicher Einrichtungen und des "Dritten Weges" !

Es gibt noch viel zu tun, packen wir es - gemeinsam - an !!

 

Am Rande der AK-Sitzung in Mainz am 14.7.:

Generalvikar W. Rössel, Trier, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bistümer, zum demonstrierenden Günter Däggelmann, BAG-Vorsitzender beim grüßenden Händeschütteln: " Mit ihnen hatte ich hier heute gerechnet".

Unser Kommentar: Es ist doch schön, eine (be-)rechenbare Größe in unserer Dienstgemeinschaft zu haben, Herr Generalvikar !

 

BAG-Vorstand beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)

Der BAG-Vorstand hatte seinen jährlichen Gesprächstermin beim VDD mit Pater Dr. H. Langendörfer SJ. Bei diesem Anlaß überreichte G. Däggelmann Pater Langendörfer offiziell einen Antrag der BAG-MAV an die Vollversammlung des Verbandes auf Novellierung der MAVO-Rahmenordnung.

W. Schiering (Sprecher des MAVO-Novellierungsausschusses) begründete die Notwendigkeit einer Novellierung mit Änderungen von kirchlichen Träger- und Organisationsstrukturen in den letzten Jahren. Caritas-Einrichtungen bemühten sich, durch wirtschaftliche Reformen am Markt konkurrenzfähig zu werden. Die Europäisierung des Sozialmarkts fordere neues Denken. Das aus dem Vertretungsrecht der öffentlichen Verwaltung abgeleitete kirchliche Mitbestimmungsrecht werde diesen neuen Entwicklungen nicht gerecht.

Die Dynamisierung der Anforderungsprofile erfordere die Stärkung der Handlungsfähigkeit der MAVen. Entsprechend wüchsen die Anforderungen und Aufgaben der DIAGen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (MAVO) müssten diesen Entwicklungen zeitnah folgen.

Die Bischöfe haben inzwischen zuständigkeitshalber die Kommission für Personalwesen mit dem Antrag befasst. Pater Langendörfer seinerseits informierte über den Stand der Beratungen in Sachen "KAGO". Diese sei auf dem "Weg nach Rom", die BAG-MAV werde über die weiteren Entwicklungen informiert.

Generalvikar Rössel (Vorsitzender der Kommission für Personalwesen), der ebenfalls am Gespräch teilnahm, teilte auf Anfrage mit, der Antrag von 1996 der BAG-MAV auf Änderung der BAG-Richtlinien sei noch nicht abschließend in der Kommission beraten. G. Däggelmann unterstrich noch einmal die Notwendigkeit der Änderungen.

 

Neues aus den Diözesen:

Freiburg:

Im Juni wurde der DiAG-Vorstand "A" neu gewählt: zum Vorsitzenden Günter Däggelmann, zum Stellvertreter Gerhard Behringer. Weitere Mitglieder sind: Hans-Peter Albert, Ursula Fleig, Helmut Kopf, Sonja Lemmert, Heribert Raidt, Barbara Tschann und Christina Tiriou. Wir gratulieren den Neu- und Wiedergewählten herzlich!

 

aksb Schulungskatalog

für Schulungsveranstaltungen nach dem Mitarbeitervertretungsrecht kann bestellt werden unter: aksb Heilsbachstr. 6, 53123 Bonn.

 

In eigener Sache:

Die BAG-MAV-Geschäftsstelle ist vom 2.8. &emdash; 20.8. geschlossen, danach sind wir wieder aus dem Urlaub zurück die Geschäftsstelle ist dann wieder am Dienstag und Donnerstag vormittags, am Mittwoch ganztags besetzt.

Für die bevorstehende Urlaubszeit wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen erholsame Tage!!