Informationen · Kommentare · Meinungen
· Nr. 36 · April 1999
Herausgegeben vom Vorstand der BAG-MAV ·
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und Wolfgang Becker-Freyseng · Caritasverband
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.......kaum zu glauben, aber wahr: der BAG-Vorstand, in 7-jähriger
einträchtiger Vorstandsarbeit verschweißt, geht in ein Gespräch,
führt dieses, kommt wieder raus und - ist sich in der Bewertung
des Gesprächs nicht einig! Was, wann, wo - wie gehen wir damit
um ?
Die PK des VDD [siehe "Das Stichwort"] hatte den BAG-Vorstand
Ende Februar nach Mainz zum Gespräch eingeladen (vgl. auch BAG-INFO
34). Es ging um die Frage der Weiterentwicklung der BAG-Richtlinien,
damit zusammenhängend um die Frage des Selbstverständnisses
der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen.
Das Gespräch selbst fand in ausgesprochen höflicher und freundlicher
Atmosphäre statt - doch was die inhaltliche Bewertung betrifft,
waren sich die BAG-MAVler in der Nachbesprechung alles andere als einig.
Wie informieren wir unsere Mitglieder, war die spannende Frage? Und
da wir keine Angst haben, mit einer Meinung hinter dem Berg zu halten,
geben wir die Vielfalt der Wahrnehmungen wieder:
Aus dem Anschreiben an den Vorsitzenden
der PK, HH Generalvikar W. Rössel, Trier.
....in der Anlage übersende ich Ihnen eine Gesprächsnotiz
über das gemeinsame Gespräch der PK mit dem BAG-Vorstand am
23.2.99 in Mainz. Die Notiz ist bewußt sachlich formuliert und
verzichtet auf eine Bewertung des Gesprächs. Die Bewertung unseres
Zusammentreffens fiel innerhalb der von Mitarbeiterseite Anwesenden
zum Teil unterschiedlich aus; dies ist wohl darauf zurückzuführen,
daß zwar unsere Position mehrfach hinterfragt, die eigene der
Fragesteller jedoch nicht "geoutet" wurde.
Die Notiz dient der Dokumentation des Gesprächs in unseren Unterlagen.
Sollten Sie eine andere Wahrnehmung von dem Gespräch haben, bitten
wir um Mitteilung. Ansonsten gehen wir davon aus, daß über
den Gesprächsinhalt Einvernehmen besteht.
In der 2. Woche nach Ostern werden wir unsere Mitglieder über
das Gespräch - auch wertend - in einem BAG-INFO informieren. Eine
Stellungnahme Ihrerseits würden wir, soweit bis dahin vorliegend,
in unsere Information einbeziehen.....
(Anm. der Redaktion: bis zur Drucklegung lag keine Mitteilung vor)
Gesprächsnotiz über ein
Gespräch der PK des VDD mit dem Vorstand der BAG-MAV vom 23.2.99,
17.00 - 20.45 Uhr, in Mainz, Hotel Ibis
Anwesend: die Mitglieder der PK und der Vorstand der BAG-MAV, Wolfram
Schiering als Vorsitzender des MAVO-Novellierungsausschusses, Klaus
Oldiges als rechtlicher Berater der BAG-MAV
Zwei Themen standen im Mittelpunkt des Informationsgespräches:
1. Änderungswünsche bezüglich der BAG-Richtlinien,
2. die Änderung des § 38 MAVO, notwendig nach der Einführung
von Öffnungsklauseln in den AVR.
Generalvikar Rössel, Vorsitzender der PK, begrüßte
die anwesenden Gäste zu dem erstmals in dieser Form stattfindenden
Gespräch. Es folgte eine kurze Vorstellungsrunde.
Wolfram Schiering stellte die Änderungswünsche der BAG-MAV
vor und begründete diese. Die Arbeit des BAG-Vorstandes ergibt
sich aus den Aufträgen der DiAG-MAVen; der Vorstand hat die Beschlüsse
der Vollversammlung auszuführen. Er ist daher kein unabhängig
handelndes Gremium. Die MAVen vor Ort tragen ihre Anliegen und Erfahrungen
an die diözesanen Vorstände heran. Diese haben dadurch ein
Bild, welche Probleme in der Diözese gehäuft auftreten, und
in welche Richtung sich Entwicklungen auftun. Das sind derzeit vor allem
Schließungen und Einschränkungen von caritativen Einrichtungen
und der damit verbundene Arbeitsplatzabbau.
Auf mehrfache gezielte Nachfragen versuchte die BAG-MAV, ihre Vorstellungen
der Arbeit im "kirchenpolitischen Raum" zu erläutern. Sie sieht
sich dabei nicht in Konkurrenz zu den bereits etablierten Gremien und
Verbänden, sondern eher als deren Ergänzung. Sie akzentuiert
dabei jedoch speziell die Sichtweise der 600000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst zu Fragen des Arbeitsrechts, der Mitbestimmung,
der Dienstgemeinschaft, der Arbeitsplätze etc. Adressaten sind
die Bischöfe und kirchlichen Gremien. Diese haben wiederum einen
erheblichen Einfluß auf die Politik innerhalb, aber auch außerhalb
der Kirche.
Die BAG versteht sich als Interessenvertretung der Mitarbeiterseite,
in eingegrenzten Handlungsfeldern vergleichbar einer Gewerkschaft. Sie
regt Schulungen zu aktuellen Themen an, sie bietet ein Plenum für
einen weitgefächerten Erfahrungsaustausch, und gibt Informationen
weiter. Sie berät Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des
Mitarbeitervertretungsrechts. Darüber hinaus regt sie Beschlüsse
der KODA Gremien an.
Diskutiert wurde, ob für diese Aktivitäten überhaupt
eine Ausweitung der Richtlinien notwendig ist. Kritisch wurde hinterfragt,
ob nicht die Arbeit der BAG die Arbeit der Verbände behindere.
Die BAG stellte dem gegenüber fest, daß erst die mangelhafte
Arbeit der Verbände für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
kirchlichen Dienst die Aktivitäten der BAG-MAV, dem Zusammenschluß
der DiAGen, notwendig mache.
Die PK wollte auf dem Hintergrund dieser Informationen ihre Beratungen
über eine eventuelle Richtlinienänderung fortsetzen.
Der Änderungsvorschlag zum § 38 MAVO wurde von der BAG erläutert,
aber im Plenum nicht weiter diskutiert. Der Auftrag an die PK sei, Rechtssicherheit
herbeizuführen und die Regelungslücken zu schließen.
An eine weitergehende Novellierung sei z. Zt. von Seiten des Gesetzgebers
nicht gedacht.
Die Vorsitzenden vereinbarten, sich wegen der weiteren Kontaktpflege
miteinander in Verbindung zu setzen.
Für die BAG-MAV
Günter Däggelmann, Vorsitzender
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Das Stichwort:
Deutsche Bischofskonferenz: Zusammenschluß der Bischöfe
der Teilkirchen und der übrigen Jurisdiktionsbezirke in
Deutschland zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler
Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung
der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlaß von Entscheidungen
sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen
(Artikel I,1 Statut der Deutschen Bischofskonferenz)
Verband der Diözesen Deutschlands VDD: Der Verband nimmt
Aufgaben wahr, die ihm von der Deutschen Bischofskonferenz im
rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich übertragen werden.
(§ 3 Satzung des Verbandes)
Kommission für Personalwesen (PK) des Verbandes der Diözesen
Deutschlands: Kommission (gem. § 15 der Satzung des Verbandes)
zur Prüfung und Vorbereitung von Beratungsgegenständen
für die Organe des Verbandes, sie setzt sich aus den Personal-
/ Rechtsreferenten verschiedener (Erz-)Diözesen +VertreterInnen
von Orden und Deutschem Caritasverband zusammen.
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MAV - Quo vadis ?
Die Mitglieder der Kommission für Personalwesen (PK) des Verbandes
der Diözesen Deutschlands (VDD) stellten jüngst diese Frage
zunächst dem BAG-Vorstand und dann sich selbst. Anlaß war
ein bereits betagterer Antrag der BAG-MAV (1996) an den VDD zur Novellierung
der Richtlinien für die BAG-MAV.
Offensichtlich hatten die versammelten Gesetzgeber-VertreterInnen unter
der Leitung von HH Generalvikar Rössel (Trier) Informationsbedarf,
den sie - lobenswerterweise - bei den Antragstellern erfragen wollten.
Der BAG-Vorstand, die Situation ahnend, hatte bereits das Szenario im
BAG-INFO 34 aufgearbeitet und natürlich im Vorfeld den PK-Mitgliedern
zugestellt.
Die BAG-Vorständler, vom MAVO-Experten W. Schiering und K. Oldiges
als Rechtsbeistand unterstützt, fühlten sich gleich heimisch
im Kreis ihrer Gesprächspartner; denn - welch göttlicher Anblick
- alle Mitglieder der PK hatten auf ihrem Arbeitsplatz das BAG-INFO
liegen (und offensichtlich auch gelesen), als die BAG-MAVler den Sitzungsraum
betraten.
Kurz zusammengefaßt rankte sich die Diskussion um die Entwicklungsgeschichte
der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften (DiAG) in den letzten (bis
zu 20) Jahren. Die Entscheidung der Bistumsleitungen, in der Rahmenordnung
für eine MAVO von 1985 zur Unterstützung der Arbeit der örtlichen
MAVen eine DiAG vorzusehen, hat in den vergangenen Jahren zu sehr unterschiedlichen
Entwicklungen in den einzelnen Diözesen geführt.
Diese DiAG-Gründungen in den letzten rund 18 Jahren, haben eine
zum Teil erhebliche Eigendynamik entwickelt, die von Dienst-/ Gesetzgeberseite,
je nach eigener Interessenslage, mehr oder weniger oder überhaupt
nicht kritisch beurteilt wurde. Diese Interessenslagen beziehen sich
vor allem auf Entscheidungen der Bistumsleitungen aufgrund gesellschafts-
und finanzpolitischer Entwicklungen, die mittel- oder unmittelbare Auswirkungen
auf die Arbeitsplätze in kirchlich-caritativen Einrichtungen haben.
Da selbige Bistumsleitungen Gewerkschaften unter ihrem Dach ablehnen
und die Schwäche der vielen kleinen - überwiegend berufsspezifischen
- Berufsverbände ebenfalls eine wirksame Vertretung von MitarbeiterInnen-Interessen
verhindert, haben DiAGen und BAG-MAVen in den vergangenen Jahren brachliegende
Felder besetzt. Gestützt sehen sie sich dabei durch die Leitlinien
der Deutschen Bischöfe von 1993 und ihren Entsprechungen in der
Präambel der MAVO.
Zu dieser Position der BAG-MAV merkten PK-Mitglieder sofort kritisch
an, daß diese Entwicklung eigentlich der Grundintention des Kapitel
VII der Grundordnung zuwiderläuft. Dies wiederum bestätigte
die BAG-MAV wieder einmal in ihrer Auffassung, daß vieles, was
mit kirchlichem kollektiven Arbeitsrecht und Vertretung von MitarbeiterInnen-Interessen
zusammenhängt, in sich wenig schlüssig ist und einer grundsätzlichen
konzeptionellen Überprüfung bedarf.
Die Bemerkung der BAG-MAVler, angesichts dieser ja von oben verordneten
Konstruktion würden den DiAGen ein stückweit Aufgaben zufallen
, die im weltlichen Bereich von Gewerkschaften wahrgenommen werden (Beratung
von Betriebsvertretungen), ließ sofort wieder alte Gewerkschaftsfurcht
aufkommen. Die BAG-MAV bestritt keineswegs, daß sich MAVen wie
MitarbeiterInnen in den vergangenen Jahren behaglich in diesem dienstgeberfinanzierten
System eingerichtet und viel Geld für Gewerkschaftsbeiträge
gespart haben.
Aber alles hat halt so seinen Preis, sprachen sie und blickten neidvoll
auf die spärlichen materiellen Beteiligungsrechte in der MAVO im
Vergleich zu den entsprechenden weltlichen Gesetzeswerken.
Interessant der Gesprächsablauf; die PKlerInnen fragten und fragten,
ohne sich selbst zu outen (abgesehen von häufigerem Kopfschütteln),
während die BAG-MAVler fleißig ihre Interessen vertraten,
begründeten, offensiv formulierten.
Ja -und was passiert nun mit der Antrags-Formulierung von 1996 nach
"Vertretung des Anliegens der Mitarbeitervertretungen im kirchenpolitischen
Raum", den anderen Anliegen und der in Konsequenz daraus folgenden Anpassung
des § 25 MAVO?
Das blieb offen. Generalvikar Rössel konstatierte weiteren Beratungs-
und Gesprächsbedarf, MAVlern wie PKlern gab er den Auftrag, das
Gehörte zu bedenken.
Nach gemeinsamem Abendessen stand noch die Frage der Novellierung des
§ 38 MAVO zur Debatte. Allerdings war angesichts der vorgerückten
Abendstunde, eines guten Abendessens, das nach Verdauung rief und der
noch fehlenden Meinungsbildung innerhalb der PK zu der umfangreichen
Stellungnahme der BAG-MAV zu diesem Thema so ziemlich die Luft raus.
Die GesetzgebervertreterInnen äußerten sich nicht zum BAG-MAV-Papier,
das ja eine grundlegende Erweiterung der Möglichkeiten, Dienstvereinbarungen
abzuschließen, beinhaltete. Man gab der BAG lediglich noch einmal
Gelegenheit, ihr Papier zu erläutern.
Fazit: Ein gutes Gespräch von Menschen, die sich zwar immer wieder
unter verschiedensten Voraussetzungen treffen, sich aber in dieser offiziellen
Konstellation bislang noch nicht ausgetauscht hatten. Vielleicht der
Beginn einer neuen Form von vertrauensvoller Zusammenarbeit in unserer
Dienstgemeinschaft Kirche!?
Die BAG-MAVler hatten übrigens zu Abschluß auch noch ein
Zuckerl parat! Die PKlerInnen werden in den offiziellen, erlauchten
Kreis der Menschen aufgenommen, die jede Ausgabe des BAG-INFOs erhalten!!
GD
Kirche als Arbeitgeberin: Quo vadis?
ZMV und Uni Eichstätt riefen - und viele, viele kamen zur 2. Arbeitsrechtlichen
Tagung in Eichstätt. Rund 200 TeilnehmerInnen aus Einrichtungen
der evangelischen und katholischen Kirche Deutschlands, Dienstgeber
wie MitarbeitervertreterInnen, drängten sich auf den engen Fluren
vor dem großen Hörsaal der Uni Eichstätt und ließen
in diesem das Gefühl arbeitsamer Geballtheit aufkommen. Ein dicht
gestricktes Programm, wohltuend vom emsigen und aufopferungsvollen Catering
von Frau C. Meyer und ihrem Team begleitet, ließen die TeilnehmerInnen
für 24 Stunden heimisch werden im beschaulichen Eichstätt.
Da auch die Übernachtungs- wie Verpflegungslogistik am Abend perfekt
funktionierte (nur das Dunkelbier war zu schnell alle), schienen, was
den Rahmen angeht, bei der Abreise alle sichtlich zufrieden.
Nach dem ermutigenden Auftakt des vergangenen Jahres mit stark theoretischer
Ausrichtung stand bei der diesjährigen Tagung die Praxis stärker
im Vordergrund. Unter dem Arbeitstitel "Kirchliche Einrichtungen zwischen
Wirtschaftlichkeit und sozialer Verantwortung für die MitarbeiterInnen"
öffnete sich eine ganze Palette von Themenschwerpunkten, die diese
Frage beeinflussen. Der erste Teil am Nachmittag stand im Zeichen grundsätzlicher
Referate, die Erkenntnisse aus diesen waren Grundlage für Arbeitskreise
am 2. Tag.
Nach der Begrüßung durch die Veranstaltungsleiterin Frau
Prof. Dr. Renate Oxenknecht und einführenden Grußworten der
Universitätsleitung sprach Prof. Reiss, Mainz zum Thema "Kirchliche
Einrichtungen im europäischen Wettbewerb - die Entwicklung von
der ehrenamtlich geführten Kleineinrichtung zum Sozialkonzern".
Prof. Reiss betonte, daß die Auswirkungen des europäischen
Wettbewerbs sich unausweichlich auch auf den deutschen Sozialmarkt
ausbreiten würden; kirchliche Einrichtungen dürften sich solchen
Entwicklungen nicht verschließen, wenn sie denn am Markt bleiben
wollten. In einem Koreferat ergänzte Pastor R. Baumbach von den
Alsterdorf-Einrichtungen Hamburg die Reiss`schen Thesen aus Sicht des
Vorstandsvorsitzenden eines solchen Sozialkonzerns mit rund 3000 Beschäftigten.
Er ließ keinen Zweifel daran, daß Veränderungen notwendig
sind; ebenso klar formulierte er allerdings auch, daß solche Veränderungen
nur durch Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen
erfolgreich sein könnten. Walther Berroth, Mitarbeitervertreter
aus Schwarzach fügte Gedanken und Bedenken aus Sicht der Mitarbeiterseite
an. Solche Entwicklungen seien von MitarbeiterInnen vor allem deshalb
mißtrauisch beobachtet, da sie für die meisten MitarbeiterInnen
in voller Konsequenz nur schwer oder gar nicht faßbar seien. Eine
offene Informationspolitik sei Grundlage für die Akzeptanz dieser
neuen Herausforderungen.
In einem 2. Teil stellte Karsten Gebhardt "Elemente eines neuen Vergütungssystems"
vor, eine Studie, die der Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland
(VdDD) in Auftrag gegeben hatte. Er skizzierte ein interessantes Modell,
das im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsverfahrens umgesetzt
werden soll;
Schwerpunkte sind die Vereinfachung der Tarifstrukturen wie auch Leistungslohnbestandteile.
Der erkennbare Widerspruch, wie die Notwendigkeit wirtschaftlicher Einschränkungen
bei gleichbleibender Lohnsummenausschüttung gelöst werden
könne, blieb im Raum stehen. Außerdem kam in der Diskussion
viel Gegenwind von evangelischen Mitarbeitervertreterinnen, die angesichts
der rüden Art, wie erst vor kurzem Mitarbeiterinteressen durch
den Ordnungsgeber behandelt wurden, äußerstes Mißtrauen
gegenüber der Frage der Wahrung der Interessen der Beschäftigten
formulierten. Da Herr Gebhardt jedoch vor so vielen Zuhörern Diskusssionsbereitschaft
nach allen Seiten offerierte, steht es den Kritikern offen, diesen Ball
aufzunehmen.
Der dritte Teil des 1. Tages widmete sich der grundsätzlichen
Frage, ob die Arbeitsrechtsregelungsverfahren in der evangelischen und
katholischen Kirche paritätischen Erfordernissen entsprechen und
ob ein Verhandlungsgleichgewicht zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite
gegeben sei. Auf die provozierende Frage, ob der Dritte Weg der Kirchen
ein verkappter 1. Weg sei, kamen Frau Birgit Adamek, Geschäftsführerin
der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks und Günter
Däggelmann, Vorsitzender der BAG-MAV über verschiedene Ansätze
zu übereinstimmender Bewertung: In beiden Kirchen sei der Dritte
Weg ein verkappter 1. Weg . Frau Adamek betonte "Gleichgewichtsstörungen"
aufgrund haushaltsrechtlicher Hoheit der Arbeitgeberseite. Däggelmann
sprach vor allem Versäumnisse des Gesetzgebers der katholischen
Kirche an; bis heute fehlten in sich stimmige, den Paritätserfordernissen
auch in den Augen der Mitarbeiterseite genügende Ordnungen, die
auch den schon zum Teil 15 Jahre alten Mahnungen führender juristischer
Berater der Deutschen Bischofskonferenz Rechnung trügen.
Am Folgetag bildeten sich zu folgenden Themenkreisen Arbeitskreise:
- Bestimmung des gerechten Lohns
- Optimierung des Unternehmensergebnisses durch Erweiterung der Mitarbeiterbeteiligung
- Der Sozialkonzern &endash; Antwort der Kirchen auf den Sozialmarkt
- Ist die Arbeitsrechtssetzung der Zukunft mit dem Dritten Weg leistbar?
- Organisationsformen der Mitarbeiterseite zur Sicherstellung der
Parität
- Leistungsbezogene Entgelte: mehr Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit?
- Ist das Ehrenamt in Leitungs- und Aufsichtsorganen noch zeitgemäß?
In einem Schlußpodium wurden die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen
zusammengetragen und ansatzweise Konsequenzen aus dem Erarbeiteten entwickelt.
Allerdings - wie leider so oft bei solchen Veranstaltungen - kam dieser
Teil angesichts der vorangeschrittenen Zeit zu kurz.
Fazit: Inhaltlich eine gelungene Veranstaltung, die in ihrem Grundsatzteil
vielleicht etwas überfrachtet war. Das lag aber auch daran, daß
sich im evangelischen Bereich die Ereignisse derzeit zu überschlagen
scheinen. Entsprechend konfessionell einseitig war auch die Veranstaltung
geprägt. Angesichts der Unsicherheit der Entwicklungen im katholischen
Bereich erhielten die katholischen TeilnehmerInnen ersten Anschauungsunterricht
(und manche seufzten, wie schön es doch bei Katholens sei, einen
Bischof mit entsprechender Stellung zu haben).
Und wenn zwei Referenten ihre Zeitvorgaben eingehalten und die zur
Verfügung stehende Zeit mehr inhaltlich und weniger zur Selbstdarstellung
genutzt hätten, wäre wohl bei den restlichen 198 Beteiligten
noch mehr Freude aufgekommen und die Schlußdiskussion fruchtbarer
gewesen!
GD
INFO-Börse:
Zur Krankenhausveranstaltung 11.3.99
- Folienbeitrag H. Neumann,
- Referat zu GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz Gesundheitsreform
2000 von Dr. Nikolaus Dlugos
BAG-Geschäftsstelle
Ab sofort ist die BAG-Geschäftsstelle dienstags von 14-16, donnerstags
von 7.30-12 und freitags von 11.30-16 Uhr besetzt.
Noch `ne Demo!! Die Gewerkschaften veranstalten eine Demo gegen Lohndumping
im Sozialbereich. DiAG-MAV B und Gesamt-MAV München-Freising haben
alle MitarbeiterInnen zur Teilnahme am Samstag, den 24. April 99 eingeladen.
Die Auftaktkundgebung ist um 11.30 Uhr auf dem Odeonsplatz in München,
anschließend folgt ein Umzug durch die Münchener Innenstadt
mit Abschlußkundgebung am Sendlinger-Tor-Platz.