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Zusatzversorgung - die aktuelle Problemstellung
im Caritasbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

Ausgangslage

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind ca. 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der AVR bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Karlsruhe versichert. Diese Kasse hat ihre Umlage zum 01.01.2002 von 5,5 % auf 6 % des monatlichen Bruttoeinkommens erhöht; weitere Erhöhungen auf 6,5 % ab 2003 sind angekündigt.
Bis zu einem Umlagesatz von 5,2 v.H. trŠgt der Dienstgeber die Umlage allein, der darŸber hinausgehende Finanzierungsbedarf wird zur HŠlfte vom Dienstgeber durch eine Umlage und zur HŠlfte vom Mitarbeiter durch einen Beitrag getragen. Den Beitrag des Mitarbeiters behŠlt der Dienstgeber vom Arbeitsentgelt ein. Bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden seit Januar 2002 als Beitrag 50% der aktuellen Differenz von 0,5% einbehalten.

Für den Bereich der verfassten Kirche gilt die Regelung wie im öffentlichen Dienst, nämlich dass Beitragserhöhungen der Zusatzversorgungskasse nach dem 13. November 2001 allein durch den Arbeitgebers zu tragen sind.

Im Caritasbereich (Geltungsbereich AVR) ist die Situation anders, denn im § 1 der Anlage 8 zu den AVR ist geregelt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Zwecke der Gesamtversorgung bei der KZVK in Köln anzumelden sind. Eine Anmeldung bei einer anderen Zusatzversorgungskasse ist nur dann möglich, wenn eine Überleitungsregelung zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln besteht.

Dies ist zum derzeitigen Zeitpunkt aber nicht gegeben, denn in Köln gilt die Gesamtversorgung, in Karlsruhe das Punktemodell.

 

Konsequenz

Dies bedeutet, dass alle im Geltungsbereich der AVR beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum 01.01.2002 bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln anzumelden sind (sofern Versorgungsordnung A gemäß AVR Anlage 1 Abschhnitt XIII zur Anwendung kommt).
Des weiteren sind alle Beiträge, die seit Januar 2002 ungerechtfertigt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einbehalten worden sind, zurückzuzahlen.

Eine Gefährdung der Mitgliedschaft bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Karlsruhe könnte zu Leistungsverpflichtungen gegenüber dieser Kasse führen, für diese haftet die Diözese Rottenburg-Stuttgart als Gewährsträgerin.

 

Lösungen

Noch keine in Sicht; wir werden aktuell informieren.