Fehlende Zustimmung zur Einführung der Sechstagewoche |
Text der Klageerhebung |
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Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts
bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen
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Anschrift |
Klage gemäß § 28 KAGO
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Betreff
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.
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Förmlicher Antrag, |
Der Dienstgeber hat am 07.07.2005 den
Zustimmungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 MAVO zur Einführung
der Sechstagewoche zum 1.10.2005 (bisher: Fünftagewoche) gestellt;
die Mitarbeitervertretung hat am 13.07.2005 die Zustimmung fristgerecht
mit Begründung (Anlage) verweigert. Bei der Überprüfung der Dienstpläne und Arbeitszeitabrechnungen des Monats Oktober 2005 am 31.10.2005 hat die MAV festgestellt, dass der Dienstgeber die Sechstagewoche ohne Zustimmung der MAV umgesetzt hat. |
Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
Daher beantragen wir festzustellen, dass
der Dienstgeber gegen die Bestimmungen des § 36 MAVO in Verbindung
mit § 33 MAVO verstoßen hat, indem die notwendige Zustimmung
zur Einführung der Sechstagewoche nicht eingeholt worden ist. |
Feststellungsbegehren> |
Weiterhin beantragen wir den Dienstgeber zu verpflichten, die Dienstpläne und Arbeitszeitabrechnungen in der Einrichtung bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Zustimmungsverfahrens auf der Grundlage der Fünftagewoche durchzuführen. |
Leistungsbegehren |
Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO
beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist. Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.
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Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.
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Klarstellung, daß ein ordnungsgemäßer Beschluß der MAV vorliegt |
Mit freundlichen Grüßen (Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |