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Fehlende Anhörung und Mitberatung bei Kündigung

Text der Klageerhebung

Erläuterungen

Mitarbeitervertretung
(Nennung der Einrichtung)
(Name des / der Vorsitzenden)
(Straße oder Postfach)

(Postleitzahl Ort)

Datum

Absender

 

Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts

bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen

 

Anschrift

Klage gemäß § 28 KAGO

 

Betreff

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.

 

Förmlicher Antrag,
eindeutige Benennung der Antragstellerin und des Antragsgegners
(Bitte beachten: Dies ist immer der Rechtsträger, z.B. die Stiftung, die gGmbH, der Verein, nicht die Einrichtung!)

Die Mitarbeitervertretung hat am (Datum) erfahren, dass unten benannten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am (Datum) Kündigungsschreiben zugestellt worden sind.
Die MAV wurde von den ausgesprochenen Kündigungen nicht unterrichtet
und hat als MAV erst am (Datum) von diesen Vorgängen erfahren.

Die Kündigungen wurden gegenüber den folgenden Personen ausgesprochen:

(Namensliste mit Kopien der Kündigungsschreiben)

Die notwendigen Anhörungen und Mitberatungen gemäß § 30 MAVO fanden in
keinem Fall statt.


Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen!

Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber gegen die
Bestimmungen des § 30 MAVO in allen Fällen verstoßen hat und dass ohne ein
rechtzeitig eingeleitetes und abgeschlossenes Anhörungs- und
Mitberatungsverfahren die Rechte der Antragsstellerin verletzt worden sind.
Des weiteren beantragen wir festzustellen, dass die Kündigungen in allen
Fällen gemäß § 30 Abs. 5 MAVO rechtsunwirksam sind.

 

Feststellungsbegehren

Durch die Klageerhebung wird der Dienstgeberverstoß belegt und der betroffene Mitarbeiter kann diese Entscheidung für sich im Kündigungsschutzprozess verwenden

Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO

Vorname Nachname
Funktion
Anschrift

beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist.

Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.

Die Feststellung des Vorsitzenden des Kirchlichen Arbeitsgerichts ist vorab notwendig, damit der Dienstgeber die Kosten des Bevollmächtigten übernehmen muss.

Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.

 

Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt

Mit freundlichen Grüßen

 

(Vorname, Name)
Vorsitzende/r

 

Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen!