Problem mit der Freistellung Bitte beachten: Streitfragen in Bezug auf die Freistellung von MAV-Mitgliedern sind gemäß § 45 Abs. 3 MAVO vor der Einigungsstelle zu verhandeln; hier gibt es aber das Instrument der einstweiligen Verfügung nicht und somit keine schnelle Klärungsmöglichkeit. Daher empfehlen wir bei Problemen mit der Freistellung Klage vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht wegen Behinderung eines MAV-Mitgliedes gemäß § 18 Abs. 1 MAVO zu erheben. Siehe Muster Klageerhebung wegen Behinderung eines MAV-Mitglieds |
Text des Antrages an die Einigungsstelle |
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Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen
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Antrag gemäß § 46 MAVO
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Betreff
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen das Einigungsverfahren gemäß § 46 MAVO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.
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Förmlicher Antrag, |
Durch Dienstanweisung wurde dem MAV-Mitglied (Vorname, Name) generell die Teilnahme an den MAV-Sitzungen verweigert (siehe beiliegendes Schreiben vom (Datum). Die MAV-Sitzungen finden wöchentlich am Donnerstag von 13:45 Uhr bis ca. 16:00 Uhr statt. Da sich in unserer MAV insgesamt drei Lehrer befinden (aus unterschiedlichen Schulen unserer Einrichtung), ist dies - um der Unterrichtsdurchführung gerecht zu werden - der einzig mögliche Termin.
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Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
Daher beantragen wir festzustellen,
dass der Dienstgeber Herrn (Vorname, Name) die Teilnahme an ordnungsgemäß
einberufenen MAV-Sitzungen nicht generell verbieten kann, insbesondere
da die MAV bereits bei Lage und Dauer die dienstlichen Erfordernisse soweit
wie möglich berücksichtigt hat.
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Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO
beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist. Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.
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Als Ad-hoc-Beisitzer benennen wir
und versichern, dass die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 43 MAVO gegeben sind.
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Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Einleitung des Einigungsverfahrens in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.
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Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt |
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |