Fehlende Zustimmung zur Eingruppierung |
Text der Klageerhebung |
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Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen
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Anschrift |
Klage gemäß § 28 KAGO
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Betreff
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.
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Förmlicher Antrag, |
Der Dienstgeber hat am (Datum) den Zustimmungsantrag
zur Eingruppierung in (Vergütungsgruppe, Tätigkeitsmerkmal)
im Zusammenhang mit der Einstellung des Mitarbeiters (Vorname, Name) gestellt. Der Dienstgeber hat mit der Einstellung am (Datum) den Mitarbeiter in (Vergütungsgruppe, Tätigkeitsmerkmal) ohne Zustimmung der MAV eingruppiert.
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Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber gegen die Bestimmungen des § 35 MAVO in Verbindung mit § 33 MAVO verstoßen hat und die vorgenommene Eingruppierung damit rechtsunwirksam ist. |
Feststellungsbegehren> |
Weiterhin beantragen wir, den Dienstgeber zu verpflichten, unverzüglich einen neuen Zustimmungsantrag zu einer anderen Eingruppierung zu stellen oder sich die fehlende Zustimmung gemäß § 33 Abs. 4 MAVO ersetzen zu lassen.
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Leistungsbegehren |
Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO
beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist. Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.
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Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.
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Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt |
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |