Fehlende Anhörung und Mitberatung bei Betriebsänderung |
Text der Klageerhebung |
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Mitarbeitervertretung (Postleitzahl Ort) Datum |
Absender |
Hier die Adresse des zuständigen Kirchlichen Arbeitsgerichts
bzw. der zuständigen Einigungsstelle eintragen
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Anschrift |
Klage gemäß § 28 KAGO
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Betreff |
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Klage gemäß § 28 KAGO. Die Mitarbeitervertretung der (Benennung der Einrichtung), vertreten durch den Vorsitzenden (Vorname, Name), ist Antragstellerin und der Dienstgeber (Benennung des Rechtsträgers mit ladungsfähiger Adresse), vertreten durch den (Titel, Vorname, Name) ist Antragsgegner.
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Förmlicher Antrag, |
Die Mitarbeitervertretung hat am (Datum) erfahren, dass eine Betriebsänderung der Einrichtung (Betriebsänderung detailliert inhaltlich benennen und beschreiben) zum (Datum) vollzogen werden soll. Der Dienstgeber hat die vorgeschriebene Anhörung und Mitberatung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO (Interessenausgleich) nicht durchgeführt.
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Bezeichnung des Streitgegenstandes und Benennung des Sachverhaltes; Beweise beilegen! |
Daher beantragen wir festzustellen, dass der Dienstgeber gegen die Bestimmungen des § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO verstoßen hat, und dass ohne ein rechtzeitig eingeleitetes Anhörungs- und Mitberatungsverfahren die Rechte der Antragsstellerin verletzt werden.
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Feststellungsbegehren |
Weiterhin beantragen wir dem Dienstgeber zu untersagen, vorbereitende Schritte zur sowie den Vollzug der Umsetzung der Maßnahme (Maßnahme detailliert und genau beschreiben) einzustellen bzw. nicht durchzuführen, damit ein ergebnisoffenes Anhörungs- und Mitberatungsverfahren noch möglich ist. Begründung: Bei der Anhörung und Mitberatung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO verfügt die MAV zwar nur ein Mitspracherecht, kein Mitbestimmungsrecht. Aber gerade aus diesem Grund - um die Bestimmung nicht zu einer Farce
verkommen zu lassen - muss ein Unterlassungsanspruch gegeben sein, um
die Schaffung von vollendeten Tatsachen im laufenden Verfahren zu verhindern.
Denn ansonsten sind die Rechte der MAV einschneidend und nicht umkehrbar
verletzt; und die MAV ist hier vom Gesetz her von vorneherein in einer
schwächeren Position. Weiterhin beantragen wir, dem Dienstgeber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gemäß § 52 KAGO zu untersagen, die Betriebsänderung (Maßnahmen detailliert inhaltlich benennen und beschreiben) bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens bzw. bis zum ordnungsgemäßen Abschluss des Anhörungs- und Mitberatungsverfahrens weiter zu betreiben bzw. durchzuführen. Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, da die Maßnahme bereits
zum (Datum) umgesetzt werden soll, auch sehen wir die Notwendigkeit zur
Abwendung eines konkreten kollektivrechtlichen Nachteils/Schadens gegeben,
denn die Mitarbeitervertretung wird durch diese Maßnahme unwiderruflich
in ihren Rechten verletzt. Die Maßnahmen stehen bereits sehr konkret
vor der Umsetzung, der Dienstgeber handelt bereits konkret mit den betroffenen
Mitarbeitern den Abschluss von Auflösungsverträgen und den dazugehörenden
Bedingungen aus und bis zum Verhandlungstermin werden vollendete Tatsachen
durch den Dienstgeber geschaffen sein.
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Leistungsbegehren (genau bezeichnen) |
Mit unserer Vertretung haben wir gemäß § 11 KAGO
beauftragt. Wir beantragen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO festzustellen, dass die Bevollmächtigung von (Vorname Name) in diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zur Wahrung der Rechte der Klägerin notwendig und zweckmäßig ist. Die Mitarbeitervertretung hat einen Anspruch auf Feststellung, dass die Kosten zur Beauftragung des Bevollmächtigtenin diesem Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht zu den notwendigen Kosten gehören und somit von der Antragsgegnerin zu tragen sind, da die Bevollmächtigung der Unterfertigenden zur Wahrung der Rechte der Mitarbeitervertretung notwendig und zweckmäßig erscheint. Die Mitarbeitervertretung, die lediglich ehrenamtlich tätig wird, ist im Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht als juristischer Laie eher unerfahren. Darüber hinaus handelt es sich bei der vorliegenden Streitigkeit um eine schwierige rechtliche Materie. Aus diesen Gründen ist es notwendig und zweckmäßig, dass sich die Mitarbeitervertretung vertreten lässt, um keine rechtliche Nachteile zu erleiden.
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Die MAV der (Benennung der Einrichtung) hat den Beschluss zur Erhebung der Klage in der ordnungsgemäß einberufenen Sitzung am (Datum) einstimmig gefasst.
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Klarstellung, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss der MAV vorliegt |
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
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Unterschrift nicht vergessen und auf jeden Fall die Checkliste durchgehen! |