Eine
Tarifpartei muß stets Gewerkschaft sein,
bei der anderen ist die Wahl nicht ganz so klein.
Meist ist es ein Arbeitgeberverband,
doch kommt auch ein einzelner Arbeitgeber zu Rand.
Auf das
Arbeitsverhältnis wirken normativ,
sowohl Verbands- als auch Firmentarif.
Wie durch Gesetz werden die Arbeitsverhältnisse zwigend
gestaltet,
wenn sich der Tarif zugunsten der Arbeitnehmer entfaltet.
Freilich muß man sein tarifgebunden,
der Weg zur Mitgliedschaft gefunden.
Der Mangel der Mitgliedschaft wird geheilt,
durch staatliche Allgemeinverbindlichkeit.
Durch den Arbeitsvertrag
kann der Tarif Geltung bekommen,
wenn ihn die Parteien in Bezug genommen.
Freilich ist diese Regelung nicht so dringend,
denn sie ist nicht zugunsten der Arbeitnehmer
zwingend.
Wir gezahlt tariflicher
Lohn,
gilt insoweit der Tarifvertrag schon;
wenn den Anspruch dann streicht die Ausschlußfrist,
kann der Arbeitnehmer nur sagen: so ein Mist.