Der leitende
Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)
Die im
Betrieb befehlend schreiten,
ihn meist nur in der Optik
leiten.
Auch wer zum Leiten
angestellt,
für einen Haufen bares
Geld,
ist - was im Ernstfall
weiter bequemer -
oft nur ein simpler
Arbeitnehmer.
Nur der sitzt hinter seinem
Boss,
auf dem bekannten
Führungsroß,
der so wie er in Freud und
Leiden,
kann unternehmerisch
entscheiden.
Der auch, da hilft kein
Beten, Fluchen,
in dem Betriebsrat nichts
hat zu suchen,
kurz einer der, daß
Gott erbarm,
die Hand am
Arbeitgeber-Arm,
ist bei den "Leitenden"
dabei,
entsprechend Canon 5 Vers
3!!
Wer das nun ist im
Einzelfall,
in den Betrieben
überall?
Das weiß nur,
unterdrückt das Lachen,
die Richterschar für
Arbeitssachen.
(Dr. Leo Pünnel)
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