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Nach dem Download: Die aktuelle Originaldatei finden Sie unter

Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2, 2b, 2d für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2a, 2c für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 31 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 32 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 33 für Neueinstellungen ab 01.01.2011

avr


 

 Anlage 18: Ordnung für nebenberuflich und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter

(gestrichen)

 

Nach Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 19.02.2009 ist die Anlage 18 zum 31.10.2009 außer Kraft getreten.

Die Bundeskommission hat nicht innerhalb eines Monats nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses dessen Spruch mit der Mehrheit ihrer Mitglieder durch einen eigenen Beschluss ersetzt.
Daher entfaltet der Spruch des Vermittlungsausschusses nun seine Wirkung und ist gemäß § 15 Abs. 5 S. 9 und 10 i.V.m. § 18 AK-Ordnung in Kraft zu setzen.


AVR Anlage 18 in der bis zum 31.10.2009 geltenden Fassung