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Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2, 2b, 2d für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2a, 2c für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 31 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 32 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 33 für Neueinstellungen ab 01.01.2011

avr


 

Anhang E

Umrechnungstabelle für den Urlaubsanspruch nach § 3 Abs. 5 der Anlage 14 zu den AVR

Der Urlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 der Anlage 14 zu den AVR ist nach Arbeitstagen angegeben für die Mitarbeiter, deren durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist. Der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter, deren durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist, muss deshalb umgerechnet werden.

Die Umrechnung erfolgt nach § 3 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 der Anlage 14 zu den AVR. Die folgende Tabelle gibt das Ergebnis der Umrechnung für die unterschiedlichen Urlaubsansprüche nach den AVR wieder. Zwischenwerte sind entsprechend zu ermitteln.

Urlaubsanspruch bei einer Verteilung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf ..... Tage in der Woche:

 

fünf

drei

drei/vier*

vier

vier/fünf*

fünf/sechs*

sechs

26

16

18,2

21

23,4

29

31,2

27

16,2

19

22

24,3

30

32,4

28

17

20

22,4

25,2

31

34

29

17,4

20,3

23,2

26,1

32

35

30

18

21

24

27

33

36

31

19

22

25

28

34,1

37,2

32

19,2

22,4

26

29

35,2

38,4

33

20

23,1

26,4

30

36,3

40

34

20,4

24

27,2

31

37,4

41

35

21

25

28

32

39

42

36

22

25,2

29

32,4

40

43,2

 

* Wechsel zwischen einer Drei- und Vier-Tage-Woche usw.