Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Sie befinden sich hier: Home - Arbeitshilfen - Allgemein - Arbeitszeugnis

 

Arbeitszeugnis

 

Nachdem im Arbeitszeugnis keine "negativen" Anmerkungen über den Arbeitnehmer stehen dürfen, die wichtigste Funktion / Charakteristik eines Zeugnisses aber die (Be)Wertung ist, wurde eine regelrechte Zeugnissprache geschaffen, mit deren Hilfe man die "eigentliche" Beurteilung zwischen den Zeilen formulieren und lesen kann.

Die "Geheimsprache" der Zeugnisse ist nicht sonderlich schwer zu verstehen: es gibt verschiedene Formulierungen, die den Noten Eins bis Sechs zugeordnet werden.

Die Arbeitszeugnisse von Einser-Kandidaten sind von Superlativen geprägt: "mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit", "im höchsten Maße zuverlässig" lauten die Formulierungen hier. Auch mit Hilfe diverser Adjektive und Adverben lassen sich Unterschiede herausheben.

Die "Formeln" der jeweiligen Grundbeurteilungen lauten:

 

Sehr gut (1): "erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

Gut (2): "erledigte die zugeteilten Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit."

Befriedigend (3): "hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt."

Ausreichend (4): "erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."

Mangelhaft (5): "hat die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."

Ungenügend (6): "Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen"

 


 

 

Arbeitszeugnis - Formulierungen

 

Zur "Spezialsprache" der Zeugnisse gibt es einige grundlegende Punkte.

1. Achten Sie auf aktive Formulierungen in Ihrem Zeugnis. Urteilen Sie selbst anhand des folgenden Beispiels:

  • "Herr Maier, geboren am 4. Mai 1968, war vom 1. August 1995 bis 31. August 2000 als Medienberater für unser Unternehmen tätig."
  • " Wir bestätigen Herrn Maier, geboren am 4. Mai 1968, vom 1. August 1995 bis 31. August 2000 als Medienberater für unser Unternehmen tätig gewesen zu sein."

Durch die passive Formulierung entsteht der Eindruck, dass das Zeugnis nur ausgestellt wurde, weil der ehemalige Arbeitgeber dazu verpflichtet war. Zufrieden scheint er mit Herrn Maier nicht "gewesen zu sein".

Auch bei der Tätigkeitsbeschreibung sollten aktive Formulierungen immer vorgezogen werden, also z.B.: "Frau Matthies bearbeitete Kundenanfragen..." und nicht: "Frau Matthies hatte Kundenanfragen zu bearbeiten..." Durch den Gebrauch des Aktivs wird deutlich, dass Frau Matthies selbstständig arbeitete, während die Verwendung des Passivs vermuten läßt, dass sie (immer wieder) dazu angehalten werden musste ihrer Arbeit nachzugehen.

Einige der Formulierungen, insbesondere bei den Umschreibungen der "guten Noten" hören sich recht unnatürlich und übertrieben an. In vielen Branchen und Bereichen sind Arbeitszeugnisse noch immer ganz bestimmten Standards unterworfen, d.h. die Formulierungen sollten möglichst genau übernommen werden, um Mißverständnisse auszuräumen. Bitte keine falsche Bescheidenheit, nur mit Superlativen gehören Sie zu den Besten.

Bei einigen Formulierungen kann es zu Überschneidungen kommen, jedoch nur im jeweils guten oder mangelhaften Bereich. Indikatoren für (eher) positive Benotung sind: "immer", "in jeder Hinsicht", "jederzeit". Formulierungen, die eher im negativen Bereich angesiedelt sind, sind: "im Wesentlichen", "in etwa", "im Großen und Ganzen", "teilweise", etc.

 


 

Zu den einzelnen Noten bei Arbeitszeugnissen (Sehr gut bis Ungenügend)

 

Sehr gut

Wer "sein Aufgabengebiet beherrschte", "optimale Losungen fand", über "hervorragende und fundierte Fachkenntnisse verfügt", "neue Situationen stets sehr gut und sicher meisterte" ist ein "Musterschüler" mit der Note Sehr gut.

- Andere Formulierungen in diesem Notenbereich sind:

  • "erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit"
  • "erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
  • "war im höchsten Maße zuverlässig"
  • "arbeitete stets zuverlässig und genau"
  • "erzielte herausragende Arbeitsergebnisse"
  • "hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen"
  • "stets hochmotiviert"
  • "zeigte außergewöhnliches Engagement"
  • "wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt"
  • "hatte oft neue Ideen"


Gut

Wer "die zugeteilten Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit" erledigt, "über umfassende Fachkenntnisse" verfügt, "neue Arbeitssituationen erfolgreich meisterte" oder ein "engagierter Mitarbeiter" war, ist ein "Zweier-Schüler". Dieser Mitarbeiter hat regelmäßig gute Leistungen erbracht und verfügt womöglich über noch größere Potentiale.

- Weitere Formulierungen in diesem Notenbereich sind:

  • "arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft"
  • "hatte neue Ideen"
  • "erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit"
  • "zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität"
  • "zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz"
  • "Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei"


Befriedigend

Wer seine Aufgaben "stets sorgfältig und genau" erledigte, "über solide Fachkenntnisse" verfügt, sich "in neuen Situationen zurechtfand" und die "vereinbarten Ziele erreichte" ist ein Dreier-Kandidat.

- Weitere Umschreibungen für diesen Notenbereich sind:

  • "war verantwortungsbewusst"
  • "führte zugeteilte Arbeiten systematisch aus"
  • "Arbeitsqualität war überdurchschnittlich"
  • "arbeitete gewissenhaft und zuverlässig"
  • "das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich"
  • "hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt",
  • "zeigte Engagement und Initiative"


Ausreichend

Wer seine Aufgaben "bewältigt", oder über ein "solides Basiswissen" in seinem Fachgebiet verfügt, den Anforderungen "im Wesentlichen" gewachsen war oder seine Aufgaben "mit Sorgfalt und Genauigkeit" erledigte, bekommt die Note Ausreichend.

- Weitere Formulierungen für diese Note sind:

  • "zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben"
  • "Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen"
  • "erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit"
  • "das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich"
  • "das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei"
  • "Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen"
  • "arbeitete sorgfältig und genau"


Mangelhaft

Wer seinen Aufgaben "im Wesentlichen" gewachsen war, sich "ohne Schwierigkeiten", "Unsicherheiten" oder "mit Unterstützung des Vorgesetzten" zurechtfand, dem wird durch diese Formulierungen die Note Mangelhaft zugeteilt.

- Weitere Umschreibungen für diese Note sind:

  • "war in der Regel erfolgreich"
  • "entsprach im Allgemeinen den Anforderungen"
  • "hat die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt"
  • "das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei"
  • "zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz"
  • "bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen"


Ungenügend

Wer nur "versucht" und "sich bemüht" hat oder "bestrebt war", dem ist letztendlich nicht gelungen die zugeteilten Aufgaben zufriedenstellend auszuführen. "Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos", und ähnliche Formulierungen entsprechen der Zeugnisnote Ungenügend.

Andere Formulierungen für die schlechteste Note sind:

  • "Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen"
  • "war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht"
  • "war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen"
  • "war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen"

 

Quelle: INFOQUELLE -- Wirtschafts NEWSLETTER, Ausgabe: 11.08.2000