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Umstellung der Zusatzversorgung durch den Deutschen Caritasverband verletzt die Rechte der Mitarbeitervertreter

Die Geschäftsstelle des KODA-Gerichts in Freiburg teilte am 05.12.2003 der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) mit, dass ihrem Schlichtungsantrag stattgegeben wurde. Die AK des DCV regelt das Arbeitsrecht für die knapp 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in Deutschland.

"Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner (Deutscher Caritasverband) durch den Vollzug der Umstellung des Zusatzversorgungssystems von der Gesamtversorgung auf das Punktesystem mangels eines zustimmenden Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission die Rechte der Antragsteller (AK-Mitarbieterseite) verletzt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner."
Die Begründung folgt.

Damit hat die Schlichtungsstelle festgestellt, dass nur der Verweis auf die Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln eine so weitreichende Änderung der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung, wie es der Systemwechsel von der Gesamtversorgung auf das Punktemodell darstellt, nicht deckt. Es muss abgewartet werden, ob sich aus der noch ausstehenden Begründung auch ergibt, dass damit die gesamte Umstellung rechtswidrig ist und neu verhandelt werden muss.


Thomas Schwendele
Pressesprecher der AK-Mitarbeiterseite