Umstellung der Zusatzversorgung durch den Deutschen Caritasverband
verletzt die Rechte der Mitarbeitervertreter
Die Geschäftsstelle des KODA-Gerichts in Freiburg teilte am 05.12.2003
der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) mit, dass
ihrem Schlichtungsantrag stattgegeben wurde. Die AK des DCV regelt das
Arbeitsrecht für die knapp 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Caritas in Deutschland.
"Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner
(Deutscher Caritasverband) durch den Vollzug der Umstellung des Zusatzversorgungssystems
von der Gesamtversorgung auf das Punktesystem mangels eines zustimmenden
Beschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission die Rechte der Antragsteller
(AK-Mitarbieterseite) verletzt hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner."
Die Begründung folgt.
Damit hat die Schlichtungsstelle festgestellt, dass nur der Verweis
auf die Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln
eine so weitreichende Änderung der zusätzlichen betrieblichen
Altersversorgung, wie es der Systemwechsel von der Gesamtversorgung
auf das Punktemodell darstellt, nicht deckt. Es muss abgewartet werden,
ob sich aus der noch ausstehenden Begründung auch ergibt, dass
damit die gesamte Umstellung rechtswidrig ist und neu verhandelt werden
muss.
Thomas Schwendele
Pressesprecher der AK-Mitarbeiterseite