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17.06.2003 Öffentlicher Dienst

Arbeitgeber gefährden Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Nach der Kündigung der Weihnachts- und Urlaubsgeldtarifverträge durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) am Dienstag sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Neugestaltung des Tarifrechts für die rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst insgesamt in Gefahr. "Statt das Tarifergebnis auf die Beamten zu übertragen, wollen die öffentlichen Arbeitgeber jetzt alle Beschäftigten melken", kritisierte Kurt Martin vom ver.di-Bundesvorstand die Entscheidung. "Ausgerechnet an dem Tag, an dem vor 50 Jahren die Arbeiter in der DDR gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen auf die Straße gegangen sind, beschließen die politisch Verantwortlichen in den Ländern, ihren Beschäftigten in die Taschen zu greifen."

Die ver.di-Bundestarifkommission werde am 9. Juli zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Als Konsequenz der Kündigung würden zunächst alle bereits vereinbarten Termine zur Neugestaltung des Tarifrechts ausgesetzt. Nach den Worten Martins haben die Länder in drei Punkten gegen das Tarifergebnis vom Januar verstoßen, das sie selbst erst im April unterschrieben haben. Erstens habe man sich als Kompensation für die Erhöhung bei den Monatsgehältern darauf geeinigt, das Weihnachtsgeld weiterhin auf dem Niveau von 1993 einzufrieren. Die heutige Kündigung aber ziele auf eine Absenkung weit darüber hinaus.

Zweitens habe man eine sogenannte Prozessvereinbarung für die Neugestaltung des Tarifrechts getroffen, die eine Vereinheitlichung des Tarifrechts für die Beschäftigten bei allen drei öffentlichen Arbeitgebern, also Bund, Ländern und Gemeinden vorsähe. Dort sei auch ausdrücklich geregelt, dass sämtliche Änderungen im Tarifsystem im Rahmen dieses Prozesses verhandelt würden und dabei unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung stünden. Nachdem die Länder bereits die Verhandlungsgemeinschaft mit Bund und Kommunen aufgekündigt hätten, wollten sie nun für ihre Beschäftigten Absenkungen bei den Jahreseinkommen durchsetzen, die je nach Bundesland auch noch unterschiedlich ausfallen könnten. "Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Beschäftigten, die gute Arbeit leisten - oftmals rund um die Uhr -, soll der Willkür der Ministerpräsidenten unterliegen", so Martin.

Außerdem verstoße die Kürzungsabsicht gegen ein weiteres Ziel der Prozessvereinbarung, nämlich die Abkopplung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der Arbeiter und Angestellten vom Beamtenrecht. Als Grund für die geplanten Eingriffe werde immer wieder vorgetragen, man wolle wegen der Gleichbehandlung die Streichungen bei den Beamten auch bei den anderen Beschäftigtengruppen vollziehen. Martin sagte weiter: "Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind nicht dafür verantwortlich, dass durch den Bund-Länder-Kompromiss im Steuerrecht z.B. in den letzten zwei Jahren 50 Milliarden Euro an Körperschaftssteuer den Kapitalgesellschaften geschenkt wurden. Jetzt sollen sie die Steuermindereinnahmen bezahlen."

Quelle: newsticker@verdi.de