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Caritasmitarbeitervertreter fordern weiter ungeschmälerte Tarifübernahme
Konkrete Öffnungsklauseln vorgelegt

 

Für die nächste Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes am 20. März 2003 in Mainz erneuert die Mitarbeiterseite ihre Forderung, den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes für die 480 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in Deutschland ohne Abstriche zu übernehmen. Sie legt heute der Dienstgeberseite konkret ausformulierte Öffnungsklauseln vor, die es ermöglichen, dass auf betrieblicher Ebene Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden können, um durch Gehaltsabsenkungen, Arbeitszeiterhöhung und Reduzierung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes die Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung zu vermeiden.

Solche Dienstvereinbarungen zur Bewältigung von Notsituationen oder Strukturumstellungen des Betriebes bedürfen im Vorfeld der regelmäßigen Information des Dienstgebers über die wirtschaftlichen Belange an die Mitarbeitervertretung, eine Darstellung der Krisenursache samt verifizierter Lagedarstellung sowie eines Sanierungskonzeptes. Während der Laufzeit der Dienstvereinbarung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Einrichtungen, die gut im Wettbewerb liegen, sollen Dienstvereinbarungen für übertarifliche Vergütungen abschließen können.

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission geht davon aus, dass die Strukturen und Kräfteverhältnisse des "Dritten Weges", der auf Konsens orientierten Arbeitsrechtsregelungsmethode der Kirchen in Deutschland, für "echte" Tarifverhandlungen nicht ausgelegt sind. Mit diesen Öffnungsklauseln will sie dem Anliegen der Dienstgeber nach höherer Tarifflexibilität für außergewöhnliche Situationen nachkommen. Diese Tariföffnungen werden die Mitarbeitervertreter aber nur dann mit beschließen, wenn als Grundbedingung der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes wie seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ungeschmälert übernommen wird.

Zum Download als Word-Dateien

        1. Notöffnungsklausel
        2. Strukturanpassungsklausel
        3. Leistungsbonusklausel


gez.
Thomas Schwendele
Pressesprecher der Mitarbeiterseite der AK