Caritasmitarbeitervertreter fordern
weiter ungeschmälerte Tarifübernahme
Konkrete Öffnungsklauseln vorgelegt
Für die nächste Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes am 20. März 2003 in Mainz erneuert
die Mitarbeiterseite ihre Forderung, den Tarifabschluss des Öffentlichen
Dienstes für die 480 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas
in Deutschland ohne Abstriche zu übernehmen. Sie legt heute der
Dienstgeberseite konkret ausformulierte Öffnungsklauseln vor, die
es ermöglichen, dass auf betrieblicher Ebene Dienstvereinbarungen
abgeschlossen werden können, um durch Gehaltsabsenkungen, Arbeitszeiterhöhung
und Reduzierung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes die Zahlungsunfähigkeit
der Einrichtung zu vermeiden.
Solche Dienstvereinbarungen zur Bewältigung von Notsituationen
oder Strukturumstellungen des Betriebes bedürfen im Vorfeld der
regelmäßigen Information des Dienstgebers über die wirtschaftlichen
Belange an die Mitarbeitervertretung, eine Darstellung der Krisenursache
samt verifizierter Lagedarstellung sowie eines Sanierungskonzeptes.
Während der Laufzeit der Dienstvereinbarung sind betriebsbedingte
Kündigungen ausgeschlossen. Einrichtungen, die gut im Wettbewerb
liegen, sollen Dienstvereinbarungen für übertarifliche Vergütungen
abschließen können.
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission geht davon aus,
dass die Strukturen und Kräfteverhältnisse des "Dritten
Weges", der auf Konsens orientierten Arbeitsrechtsregelungsmethode
der Kirchen in Deutschland, für "echte" Tarifverhandlungen
nicht ausgelegt sind. Mit diesen Öffnungsklauseln will sie dem
Anliegen der Dienstgeber nach höherer Tarifflexibilität für
außergewöhnliche Situationen nachkommen. Diese Tariföffnungen
werden die Mitarbeitervertreter aber nur dann mit beschließen,
wenn als Grundbedingung der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes
wie seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ungeschmälert
übernommen wird.
Zum Download als Word-Dateien
- Notöffnungsklausel
- Strukturanpassungsklausel
- Leistungsbonusklausel
gez.
Thomas Schwendele
Pressesprecher der Mitarbeiterseite der AK