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Vorschlag der Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die "Tarif"- Verhandlungsrunde 2003


Die Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission unterbreiten nachstehenden Vorschlag zur Beschlussfassung, dessen einzelne Bestandteile in einem Zusammenhang zu sehen sind:

I Anhebung der Vergütung

1. Die Grundvergütung, Monatstabellen, Sozial- und Ortszuschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach der bisherigen Berechnungsweise

ab 01.10.2003 um 2,4 Prozent
ab 01.10.2004 um 1,0 Prozent und
ab 01.02.2005 um 1,0 Prozent

durch einen entsprechenden Beschluss der AK erhöht.

2. Die Zuwendung bleibt bis 31.12.05 eingefroren.

 

II Sonderregelungen für die Region Ost

1. Der Bemessungssatz wird von derzeit 90 Prozent

ab 01.10.2003 auf 91 Prozent und
ab 01.10.2004 auf 92,5 Prozent

durch entsprechenden Beschluss der AK angehoben.

 

III Weitere Regelungen

1. Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter wird durch einen entsprechenden Beschluss der AK auf durchschnittlich 40 Stunden in der Woche angehoben.

2. Für die Region Ost entfällt der AZV-Tag mit Wirkung ab dem 01.01.2004

3. Es wird eine Öffnungsklausel vereinbart, die Dienstvereinbarungen auf Einrichtungsebene mit der MAV ermöglicht. Die Öffnungsklausel muss in hinreichenden Umfang die Belange der Region Ost berücksichtigen.

  • Durch eine solche Dienstvereinbarung ist es möglich, die Vergütung tatsächlich abzusenken oder auf Gehaltsteile (z.B. Weihnachtstzuwendung) zu verzichten.
  • Hinsichtlich des Abschlusses einer solchen Dienstvereinbarung besteht eine Beratungspflicht durch die örtlich zuständige DiAG. Diese muss der Vereinbarung jedoch nicht zustimmen.

 

IV Prozessvereinbarung

Die Mitarbeiter- und Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission fassen einen Beschluss, in dem sie sich verpflichteten den Neugestaltungsprozess der AVR bis zum 31.12.2005 abzuschließen. Der Reformausschuss nimmt zu diesem Zweck sofort seine Arbeit auf.
Inhaltlich enthält die Prozessvereinbarung folgende weitere Eckpunkte:


1. Allgemein verbindliche Regelungen der AVR, sowohl aus dem Allgemeinen Teil als auch aus den Anlagen, sollen

- gebündelt,
- systematisiert,
- vereinfacht werden.


2. Die Verwaltungsregelungen sollen einfacher und flexibler gestaltet werden.
Es soll ein Grundgehalt eingeführt werden, das aus der Grundvergütung einschließlich Ortszuschlag besteht. Bei der Steigerung soll nicht mehr an Altersstufen, sondern an die Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden. Darüber hinaus soll es weiterhin eine Familienkomponente geben, zumindest bis staatlicherseits die Problematik aufgegriffen wird.

  • Es gibt weiterhin eine Einmalzahlung im Jahr. Diese schließt das Urlaubsgeld mit ein. Die Regelung sollte für eine Öffnungsklausel zur Umverteilung offen sein.
  • Es gibt eine AnlageLeistunglohn. Diese beinhaltet die Rahmenbedingungen für eine Dienstvereinbarung.
  • Die Entgeltstufen werden reduziert.
  • Das gesamte Zulagensystem wird überarbeitet.
  • Die neue Regelungen sind kostenneutral zu gestalten.

3. Spartenspezifische und regionale Belange werden bei der Neugestaltung berücksichtigt.

4. Nicht " marktgerechte" Vergütungen in den Wirtschaftsbereichen werden den marktüblichen Vergütungen angepasst.

 

Begründung

Die Dienstgeber weichen mit ihrem Vorschlag von dem im Bereich des öffentlichen Dienstes erzielten Ergebnis ab. Dies hat folgenden Hintergrund:

1. Der Personalkostenanteil ist in den meisten Einrichtungen mit 70-90% deutlich höher als im Bereich des öffentlichen Dienstes. Damit trifft eine Tarifsteigerung unsere Einrichtungen ungleich härter.

2. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend schwierigeren Refinanzierungssituation.

  • Im Krankenhausbereich gibt es im Jahr 2003 keine Budgeterhöhung durch die Kostenträger, mit Ausnahme der Krankenhäuser, die auf das Fallpauschalensystem umstellen. Diesen wurde eine Budgeterhöhung von 0,81% WEST und 2,09% OST zugestanden.
  • Seit etwa 10 Jahren sind die Entgeltsteigerungen im Bereich der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe pauschaliert und damit gedeckelt fortgeschrieben worden bzw. ist nach dem Auslaufen der gesetzlichen Vorgaben die Deckelung de facto fortgeschrieben worden. Damit werden seit diesem Zeitpunkt die Personalkostensteigerungen nicht mehr voll refinanziert.
  • Bund, Länder und Kommunen reagieren auf ihre Finanznot mit Kürzungen der Budgets für Sozialdienste als Auftragnehmer der öffentlichen Hand.

3. Anders als bei Bund, Land und Kommunen gibt es im Bereich der Caritas bei einer Erhöhung der Vergütung der Mitarbeiter keine gleichzeitigen Rückflüsse über ein höheres Steuereinkommen.

4. Mit dem vorgelegten Angebot haben die Dienstgeber auch die Erhaltung der Einrichtung und ihren sozialen Auftrag im Blick. Die Dienste sollen erhalten bleiben, weil Menschen dort geholfen wird. Bei einer Übernahme 1 : 1 des Abschlusses im öffentlichen Dienst wären Einrichtungen teilweise gefährdet und damit auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sozial verantwortlich handeln kann nur heißen, dies zu vermeiden.

5. Durch die Anhebung der Wochenarbeitszeit kann nicht nur der Kostendruck, der auf den Einrichtungen lastet reduziert werden, sondern sie führt zu einer Entzerrung der Arbeitsdichte für den einzelnen Mitarbeiter, bei gleichzeitiger Erhaltung bzw. Steigerung der Qualität der Arbeit.

6. Die Öffnungsklausel ist für die Dienstgeber eine unverzichtbare Möglichkeit, Härten, wie sie bei einem „Flächentarifvertrag“ immer wieder vorkommen, auszugleichen und individuelle, regionale und spartenspezifische Besonderheiten und finanzielle Nöte zu berücksichtigen.