Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


 

Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV) zur Novellierung der kirchlichen Betriebsverfassung (Mitarbeitervertretungsordnung):

Stellungnahme der BAG-MAV zum Gesetzentwurf der Projektsteuergruppe der PWK des VDD vom November 2002

Die Katholische Kirche verweigert in ihrer Mitarbeitervertretungsordnung als kirchliche Betriebsverfassung noch immer ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wesentliche Schutzrechte, die im weltlichen Bereich längst Standard sind. Damit missachtet die Katholische Kirche ihre eigenen Verlautbarungen, in denen sie die besondere Verantwortung für ihre Beschäftigten betont.

Die Novellierung der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung wird diese Situation nach derzeitigem Stand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kaum verbessern, ihre Interessenvertretungen werden weiterhin von einer wirksamen Mitbestimmung zum Schutz der Beschäftigten ausgeklammert sein.

Dies wiegt für die rund 600.000 kirchlich Beschäftigte aktuell umso schwerer, als Kirchliche Arbeitgeber als Antwort auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bereits Befürchtungen zu einem Stellenabbau geäußert haben.
Damit verliert die Kirche als wirtschaftlich Handelnde ihre Glaubwürdigkeit als verantwortungsvoller Arbeitgeber und gefährdet langfristig das ihr garantierte Selbstbestimmungsrecht.

Ettenheim, den 12.1.2003
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Günter Däggelmann
Vorsitzender