Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Mitarbeitervertretungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-MAV) zur Novellierung
der kirchlichen Betriebsverfassung (Mitarbeitervertretungsordnung):
Stellungnahme
der BAG-MAV zum Gesetzentwurf der Projektsteuergruppe der PWK des VDD
vom November 2002
Die Katholische Kirche verweigert in ihrer Mitarbeitervertretungsordnung
als kirchliche Betriebsverfassung noch immer ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern wesentliche Schutzrechte, die im weltlichen Bereich
längst Standard sind. Damit missachtet die Katholische Kirche ihre
eigenen Verlautbarungen, in denen sie die besondere Verantwortung für
ihre Beschäftigten betont.
Die Novellierung der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung wird
diese Situation nach derzeitigem Stand für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kaum verbessern, ihre Interessenvertretungen werden
weiterhin von einer wirksamen Mitbestimmung zum Schutz der Beschäftigten
ausgeklammert sein.
Dies wiegt für die rund 600.000 kirchlich Beschäftigte aktuell
umso schwerer, als Kirchliche Arbeitgeber als Antwort auf den Tarifabschluss
im öffentlichen Dienst bereits Befürchtungen zu einem Stellenabbau
geäußert haben.
Damit verliert die Kirche als wirtschaftlich Handelnde ihre Glaubwürdigkeit
als verantwortungsvoller Arbeitgeber und gefährdet langfristig
das ihr garantierte Selbstbestimmungsrecht.
Ettenheim, den 12.1.2003
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Günter Däggelmann
Vorsitzender