Die Beschlüsse des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom
24.06.2002:
Die Satzung der KZVK wurde in der der Zentral-KODA
bekannten Fassung beschlossen (Punktemodell)
Die Mitglieder des Verwaltungsrates des KZVK
wurden wie vorgeschlagen einschließlich eines neutralen Vorsitzenden
berufen
Kein Bischof hat dem Beschluss der Zentral-KODA
zur Entgeltumwandlung innerhalb der 8 Wochen Frist widersprochen, womit
die Bischöfe nun gehalten sind, diese bis Mitte Juli in ihren Diözesen
in Kraft zu setzen. Nach der erfolgten Inkraftsetzung durch alle Bischöfe
wird der Anspruch auf Entgeltumwandlung rückwirkend für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch im Bereich
der Zuständigkeit der AK Caritas, rückwirkend ab 1. Juni diesen
Jahres gelten.