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Kirchliche Zusatzversorgung

Die Beschlüsse des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24.06.2002:

 

  • Die Satzung der KZVK wurde in der der Zentral-KODA bekannten Fassung beschlossen (Punktemodell)

  • Die Mitglieder des Verwaltungsrates des KZVK wurden wie vorgeschlagen einschließlich eines neutralen Vorsitzenden berufen

  • Kein Bischof hat dem Beschluss der Zentral-KODA zur Entgeltumwandlung innerhalb der 8 Wochen Frist widersprochen, womit die Bischöfe nun gehalten sind, diese bis Mitte Juli in ihren Diözesen in Kraft zu setzen. Nach der erfolgten Inkraftsetzung durch alle Bischöfe wird der Anspruch auf Entgeltumwandlung rückwirkend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch im Bereich der Zuständigkeit der AK Caritas, rückwirkend ab 1. Juni diesen Jahres gelten.

     

    Quelle: Informationen von Georg Grädler