Kurzbericht der AK-Dienstnehmervertreter in der
Zentral-KODA
von der Sitzung am 15.04.02 in Münster
und Stellungnahme zum Systemwechsel
in der kirchlichen Altersversorgung von Peter Kümpel
Auf der heutigen Sitzung standen die Empfehlung zur Umstellung der
Gesamtversorgung in ein Punktesystem (neue Versorgungsordnung mit Satzung
für die KZVK Köln) und die Entgeltumwandlung zur Entscheidung.
Folgende Erklärung haben wir vor der Abstimmung abgegeben:
Die Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen
Caritasverbandes in der Zentral-KODA stellen fest, dass in dieser
Sitzung wiederum kein Verhandlungsangebot, welches die exzellente
finanzielle Situation der Kasse abbildet, vorliegt. Auf Grund dessen
und der gutachterlichen Stellungnahmen von Pühler, Baumann-Czichon,
Karsch sehen sich die Unterzeichnenden weiterhin nicht in der Lage
dem Systemwechsel (Versorgungsordnung, Satzungsentwurf) zuzustimmen.
Zitat aus dem Gutachten des Osnabrücker Arbeitsrechtlers A.
Karsch:
"Es wird jedoch in rechtlicher wie tatsächlich unvertretbarer
Weise in bereits erdiente Versorgungsanwartschaften eingegriffen.
Eine Vergleichbarkeit der Situation der KZVK mit der VBL besteht nicht.
Die Umrechnung der Versorgungsanwartschaften nach §18 Abs. 2
BetrAVG ist bei der Umstellung der Gesamtversorgung auf das sog. Punktemodell
im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht einschlägig und führt
zu unvertretbaren Ergebnissen."
Darüber hinaus besteht bei den Dienstnehmervertretern der AK
noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des von der KZVK
vorgelegten Satzungsent-wurfes zum Punktemodell.
Die Zentral-KODA beschloss trotz unser erheblichen Bedenken die Empfehlung
zur Umstellung.
Die Zentral-KODA sieht sich als Tarifgremium
Erstmals beschloss sie bindend für alle kirchlichen Arbeitsrechtskommissionen
eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Dabei können steuerliche
Vergünstigungen von Dienstgeber und Dienstnehmer in Anspruch genommen
werden. Dieses kommt jedoch für Versicherte, die sich im Gesamtversorgungssystem
befinden, nicht zum Tragen.
Münster, 15.4.2002
Dr. Günter R. Clausen, Bernward Ester, Rita Hölker, Andreas
Jaster, Peter Kümpel, Thomas Schwendele, Josef Taudte
P.S. Zum Verlauf der Verhandlungen möchten wir folgendes hinzufügen:
Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA hat im vergangenen Jahr verschiedene
Forderungen für den Umstieg formuliert. Diese wurden von einer
sog. Bundesversammlung aller Mitarbeitervertreter/innen in den arbeitsrechtlichen
Kommissionen der kath. Kirche in Bonn/Bad Godesberg diskutiert und bestätigt.
Von diesen Punkten sind nach unserer Auffassung wesentliche Punkte nicht
erfüllt. Dennoch hat sich die überwiegende Zahl der Mitarbeitervertreterinnen
und vertreter in der Zentral-KODA ohne Not und für uns, wie
für viele Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet, nicht
nachvollziehbar von diesen Zielen abgewendet.
Dieses führte nach einer Phase der Sprach- und Fassungslosigkeit
nun zu einem Gefühl des Zorns, da hier, durch die Zentral-KODA-Ordnung
bedingt, die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit für die
Mehrheit der Beschäftigten (rd. 80% im Bereich der AVR Caritas)
Interessen durchsetzen wollen, die nach Aussage der oben genannten juristischen
Experten zu erheblichen Verschlechterungen führen werden.
Stellungnahme zum Systemwechsel
in der kirchlichen Altersversorgung
Zusätzlich zu der vorliegenden Erklärung DNV der AK in der
Zentral-KODA erkläre ich:
Wie die wohl überwiegende Zahl der Mitglieder der Zentral-KODA
bin auch ich auf diesem Gebiet Laie und angewiesen auf die Aussage von
Fachleuten zu diesem Gebiet. Nach Aussage von Fachleuten (Pühler,
Baumann-Czichon, Karsch) komme ich zu der Auffassung, dass der Umstieg,
den ich vom Grundsatz her begrüße, da er das System der Altersvorsorge
für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukunftssicherer machen
soll, zum jetzigen Zeitpunkt mit den jetzt vorgeschlagenen Umstellungsbedingungen
wohl überwiegend zu Nachteilen bei den betroffenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Besitzstandswahrung führen
wird. Da ich aber als Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern ein
hohes Maß an Solidarität unserer Kolleginnen und Kollegen
aus den alten Bundesländern erwarte insbesondere durch die
Beihilfe zu unseren Beiträgen aus den Überschüssen der
Kasse halte ich es für notwendig und gerechtfertigt, dass
ich dem Umstellungsbeschlussvorschlag mit diesen möglicherweise
stark verschlechternden Bedingungen nicht zustimme. Dies wird auch nicht
dadurch geheilt, dass man im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst
für die Finanzierung der Beiträge Ost einen Modus gefunden
zu haben scheint, der die Finanzierung sicherstellt. Dazu vertrete ich
die Auffassung, dass für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Osten letztlich nur abgebildet wird, was die Kollegen des Öffentlichen
Dienstes Ost erwartet.
Münster, 15.4.2002
Peter Kümpel