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Kurzbericht der AK-Dienstnehmervertreter in der Zentral-KODA
von der Sitzung am 15.04.02 in Münster

und Stellungnahme zum Systemwechsel in der kirchlichen Altersversorgung von Peter Kümpel

 

Auf der heutigen Sitzung standen die Empfehlung zur Umstellung der Gesamtversorgung in ein Punktesystem (neue Versorgungsordnung mit Satzung für die KZVK Köln) und die Entgeltumwandlung zur Entscheidung.

Folgende Erklärung haben wir vor der Abstimmung abgegeben:

Die Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in der Zentral-KODA stellen fest, dass in dieser Sitzung wiederum kein Verhandlungsangebot, welches die exzellente finanzielle Situation der Kasse abbildet, vorliegt. Auf Grund dessen und der gutachterlichen Stellungnahmen von Pühler, Baumann-Czichon, Karsch sehen sich die Unterzeichnenden weiterhin nicht in der Lage dem Systemwechsel (Versorgungsordnung, Satzungsentwurf) zuzustimmen.

Zitat aus dem Gutachten des Osnabrücker Arbeitsrechtlers A. Karsch:
"Es wird jedoch in rechtlicher wie tatsächlich unvertretbarer Weise in bereits erdiente Versorgungsanwartschaften eingegriffen. Eine Vergleichbarkeit der Situation der KZVK mit der VBL besteht nicht.
Die Umrechnung der Versorgungsanwartschaften nach §18 Abs. 2 BetrAVG ist bei der Umstellung der Gesamtversorgung auf das sog. Punktemodell im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht einschlägig und führt zu unvertretbaren Ergebnissen."

Darüber hinaus besteht bei den Dienstnehmervertretern der AK noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich des von der KZVK vorgelegten Satzungsent-wurfes zum Punktemodell.

Die Zentral-KODA beschloss trotz unser erheblichen Bedenken die Empfehlung zur Umstellung.

 

Die Zentral-KODA sieht sich als Tarifgremium

Erstmals beschloss sie bindend für alle kirchlichen Arbeitsrechtskommissionen eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Dabei können steuerliche Vergünstigungen von Dienstgeber und Dienstnehmer in Anspruch genommen werden. Dieses kommt jedoch für Versicherte, die sich im Gesamtversorgungssystem befinden, nicht zum Tragen.

Münster, 15.4.2002

Dr. Günter R. Clausen, Bernward Ester, Rita Hölker, Andreas Jaster, Peter Kümpel, Thomas Schwendele, Josef Taudte

 

P.S. Zum Verlauf der Verhandlungen möchten wir folgendes hinzufügen: Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA hat im vergangenen Jahr verschiedene Forderungen für den Umstieg formuliert. Diese wurden von einer sog. Bundesversammlung aller Mitarbeitervertreter/innen in den arbeitsrechtlichen Kommissionen der kath. Kirche in Bonn/Bad Godesberg diskutiert und bestätigt. Von diesen Punkten sind nach unserer Auffassung wesentliche Punkte nicht erfüllt. Dennoch hat sich die überwiegende Zahl der Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der Zentral-KODA ohne Not und für uns, wie für viele Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet, nicht nachvollziehbar von diesen Zielen abgewendet.
Dieses führte nach einer Phase der Sprach- und Fassungslosigkeit nun zu einem Gefühl des Zorns, da hier, durch die Zentral-KODA-Ordnung bedingt, die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit für die Mehrheit der Beschäftigten (rd. 80% im Bereich der AVR Caritas) Interessen durchsetzen wollen, die nach Aussage der oben genannten juristischen Experten zu erheblichen Verschlechterungen führen werden.

 

Stellungnahme zum Systemwechsel in der kirchlichen Altersversorgung

Zusätzlich zu der vorliegenden Erklärung DNV der AK in der Zentral-KODA erkläre ich:

Wie die wohl überwiegende Zahl der Mitglieder der Zentral-KODA bin auch ich auf diesem Gebiet Laie und angewiesen auf die Aussage von Fachleuten zu diesem Gebiet. Nach Aussage von Fachleuten (Pühler, Baumann-Czichon, Karsch) komme ich zu der Auffassung, dass der Umstieg, den ich vom Grundsatz her begrüße, da er das System der Altersvorsorge für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukunftssicherer machen soll, zum jetzigen Zeitpunkt mit den jetzt vorgeschlagenen Umstellungsbedingungen wohl überwiegend zu Nachteilen bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Besitzstandswahrung führen wird. Da ich aber als Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern ein hohes Maß an Solidarität unserer Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern erwarte – insbesondere durch die Beihilfe zu unseren Beiträgen aus den Überschüssen der Kasse – halte ich es für notwendig und gerechtfertigt, dass ich dem Umstellungsbeschlussvorschlag mit diesen möglicherweise stark verschlechternden Bedingungen nicht zustimme. Dies wird auch nicht dadurch geheilt, dass man im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst für die Finanzierung der Beiträge Ost einen Modus gefunden zu haben scheint, der die Finanzierung sicherstellt. Dazu vertrete ich die Auffassung, dass für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Osten letztlich nur abgebildet wird, was die Kollegen des Öffentlichen Dienstes Ost erwartet.


Münster, 15.4.2002
Peter Kümpel