Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil



Landesarbeitsgericht Hamburg:
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Urteil und Begründung als PDF-Dateien

 

Der Betriebsrat des Krankenhauses Rissen in Hamburg hat einen spektakulären Sieg errungen. Zum ersten Mal hat ein bundesdeutsches Gericht in zweiter Instanz festgestellt: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Das heißt, Bereitschaftsdienste dürfen nur angeordnet werden, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich,
beziehungsweise 48 Stunden in der Woche nicht überschritten wird.

Geklagt hatte der Betriebsrat gegen eine Betriebsvereinbarung, wonach 40 Ärzte des Krankenhauses zusätzliche Bereitschaftsdienste übernehmen sollten. Der Spruch des Landesarbeitsgerichtes ist zwar noch nicht rechtskräftig, denn die Krankenhausleitung hat angekündigt, vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Doch der BR-Vorsitzende des Krankenhauses, Erik Wagner-Fallasch, ist zuversichtlich, dass die Ärzte auch auf höchstrichterlicher Ebene Recht bekommen werden und damit ein Signal für alle Krankenhausärzte in Deutschland gesetzt wird. Denn am 3. Oktober 2000 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgrund einer Klage spanischer Kollegen entschieden, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Und EuGH-Urteile sind auch für deutsche Gerichte grundsätzlich bindend.
"Wir freuen uns natürlich sehr, dass das Gericht in unserem Sinne entschieden hat", sagt ver.di-Kollege Wagner-Fallasch.
"Ärztinnen und Ärzte müssen bei uns vier bis sechs Bereitschaftsdienste im Monat leisten. das heißt, nach einer achtstündigen Schicht folgen noch einmal elf Stunden, an Wochenenden sogar 16 Stunden. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen ist eine 19- oder 24-Stundenschicht körperlich und psychisch eine enorme Belastung. Auch gegenüber den Patienten ist dies kaum zu verantworten. Hinzu kommt, dass aufgrund der ausgedünnten Personaldecke während der Bereitschaftszeit immer weniger Gelegenheit zum Ausruhen besteht. Diese Zustände waren wir nicht bereit, länger hinzunehmen. Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes sehen wir mit Spannung entgegen."

 

Quelle: verdi.de