Bei der geplanten Umstellung der betrieblichen Altersversorgung bei
Kirche und Caritas fordern die Vertreter der Mitarbeiterschaft volle
Mitsprache Die Mitarbeitervertreter in den Kommissionen zur Regelung
des Arbeitsrecht bei der katholischen Kirche, zuständig für
ca. 700.000 Kolleginnen und Kollegen, fordern bei einer eventuellen
Umgestaltung der betrieblichen Altersversorgung von der Gesamtversorgung
auf ein steuerbegünstigtes Betriebsrentensystem volle Parität
bei allen Entscheidungen. Sie fordern für die nächsten zehn
Jahre einen Beitragssatz von 5,2 % des Bruttogehaltes, der weiterhin
vom Arbeitgeber zu entrichten ist, sowie Besitzstandswahrung für
alle, die bis zum Umstellungstag das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Bei der Umstellung sind die vom Verfassungsgericht ergangenen Urteile
mit einzubeziehen. Eventuelle Deckungslücken sind von den Arbeitgebern
bzw. den Gewährsträgern zu tragen. Mit beeinflusst wird der
Entscheidungsprozess vom Verhalten der Tarifpartner des öffentlichen
Dienstes. Auch diese haben die Aufgabe, die bisherige Gesamtversorgung
so umzustellen, dass sie förderfähig, verfassungskonform und
finanzierbar wird. Konkrete Forderungen sind von dort erstaunlicherweise
bisher noch nicht zu hören.
Th. Schwendele
Mitglied in AK und Z-KODA
Pressesprecher der Dienstnehmervertreter in der AK