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Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


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Mitentscheidung gefordert

 

Bei der geplanten Umstellung der betrieblichen Altersversorgung bei Kirche und Caritas fordern die Vertreter der Mitarbeiterschaft volle Mitsprache Die Mitarbeitervertreter in den Kommissionen zur Regelung des Arbeitsrecht bei der katholischen Kirche, zuständig für ca. 700.000 Kolleginnen und Kollegen, fordern bei einer eventuellen Umgestaltung der betrieblichen Altersversorgung von der Gesamtversorgung auf ein steuerbegünstigtes Betriebsrentensystem volle Parität bei allen Entscheidungen. Sie fordern für die nächsten zehn Jahre einen Beitragssatz von 5,2 % des Bruttogehaltes, der weiterhin vom Arbeitgeber zu entrichten ist, sowie Besitzstandswahrung für alle, die bis zum Umstellungstag das 40. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Umstellung sind die vom Verfassungsgericht ergangenen Urteile mit einzubeziehen. Eventuelle Deckungslücken sind von den Arbeitgebern bzw. den Gewährsträgern zu tragen. Mit beeinflusst wird der Entscheidungsprozess vom Verhalten der Tarifpartner des öffentlichen Dienstes. Auch diese haben die Aufgabe, die bisherige Gesamtversorgung so umzustellen, dass sie förderfähig, verfassungskonform und finanzierbar wird. Konkrete Forderungen sind von dort erstaunlicherweise bisher noch nicht zu hören.

Th. Schwendele
Mitglied in AK und Z-KODA
Pressesprecher der Dienstnehmervertreter in der AK