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Reform der Zusatzversorgung

 

Über die Zusatzversorgung wird den versicherten Dienstnehmern eine Altersversorgung in Anlehnung an die Altersversorgung des öffentlichen Dienstes gesichert. Dieses sogenannte Gesamtversorgungssystem gewährt eine Versorgungsrente, wenn man im Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

Diese Versorgungsrente ist in ihrer Berechnung abhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente, den jeweiligen Steuersätzen und den Beitragssätzen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie vom Versorgungsniveau der Beamtenversorgung. Wie die Medien in den vergangenen Monaten ausführlich berichteten, sind die Bezugssysteme gravierenden Veränderungen unterworfen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht das Leistungsrecht der Zusatzversorgung aufgrund seiner Komplexität als verfassungswidrig eingestuft.

Aufgrund dessen ist grundlegender Reformbedarf für die Zusatzversorgung angesagt, zumal die neuen gesetzlichen Regelungen der sogenannten Riester-Reform die Arbeitnehmer, die einem Gesamtversorgungssystem wie der Zusatzversorgung unterliegen, von der staatlichen Förderung ausschließen. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben zwischenzeitlich die Reformverhandlungen begonnen. Die Verhandlungspartner haben ihren Willen bekräftigt, bis Ende des Jahres Lösungen zu finden.

Einen sehr interessanten Beitrag zu den Perspektiven des Systems der Zusatzversorgung können Sie hier Perspektiven zur Zusatzversorgung für das Jahr 2002 herunterladen; da die Frage des Urheberrechts noch nicht geklärt ist, geben Sie bitte das Passwort aus dem DiAG-Info "Internet im Unternehmen" Seite 2 ein.