Über die Zusatzversorgung wird den versicherten Dienstnehmern
eine Altersversorgung in Anlehnung an die Altersversorgung des öffentlichen
Dienstes gesichert. Dieses sogenannte Gesamtversorgungssystem gewährt
eine Versorgungsrente, wenn man im Zeitpunkt des Versicherungsfalles
noch in einem Arbeitsverhältnis steht.
Diese Versorgungsrente ist in ihrer Berechnung abhängig von der
Höhe der gesetzlichen Rente, den jeweiligen Steuersätzen und
den Beitragssätzen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosen-,
Kranken- und Pflegeversicherung sowie vom Versorgungsniveau der Beamtenversorgung.
Wie die Medien in den vergangenen Monaten ausführlich berichteten,
sind die Bezugssysteme gravierenden Veränderungen unterworfen.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht das Leistungsrecht
der Zusatzversorgung aufgrund seiner Komplexität als verfassungswidrig
eingestuft.
Aufgrund dessen ist grundlegender Reformbedarf für die Zusatzversorgung
angesagt, zumal die neuen gesetzlichen Regelungen der sogenannten Riester-Reform
die Arbeitnehmer, die einem Gesamtversorgungssystem wie der Zusatzversorgung
unterliegen, von der staatlichen Förderung ausschließen.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben zwischenzeitlich
die Reformverhandlungen begonnen. Die Verhandlungspartner haben ihren
Willen bekräftigt, bis Ende des Jahres Lösungen zu finden.
Einen sehr interessanten Beitrag zu den Perspektiven des Systems der
Zusatzversorgung können Sie hier Perspektiven
zur Zusatzversorgung für das Jahr 2002 herunterladen; da die
Frage des Urheberrechts noch nicht geklärt ist, geben Sie bitte
das Passwort aus dem DiAG-Info "Internet im Unternehmen" Seite 2 ein.