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Kirchen widersprechen "ver.di"- Gutachten zu Streikrecht

 

Wie nicht anders zu erwarten war, haben kirchliche Institutionen dem von der Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" vorgelegten Gutachten zum Streikrecht kirchlicher Arbeitnehmer widersprochen. Die Behautpung, Streiks seien bei Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zulässig, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erklärte die Erzdiözese Freiburg am 01.06.2001 und wies darauf hin, dass der von den Kirchen im Arbeitsrecht eingeschlagene "Dritte Weg" beim Bundesverfassungsgericht und in der juristischen Wissenschaft voll anerkannt sei. Er gestattet den Kirchen, ihr Arbeitsrecht selber zu regeln. Der "Dritte Weg" hat nach Ansicht des Erzbistums eine "eindeutige Grundlage im Grundgesetz". Von der evangelischen Seite wird betont, in Kirche und Diakonie könne es keinen Arbeitskampf geben, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Dienstgemeinschaft bildeten, in der beide Seiten gemeinsam an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags mitwirkten und alle Beschäftigten trügen dazu bei, dass die kirchlichen Einrichtungen ihren Teil des Sendungsauftrags der Kirche erfüllen könnten. Auf diesem Gedanken beruhe die kirchliche Dienstgemeinschaft und es sei ausgeschlossen, durch offenen Druck gegeneinander die Änderung von Arbeitsbedingungen erzwingen zu wollen. Auch der Deutsche Caritasverband widerspricht dem Gutachten und sieht das kirchliche Arbeitsrecht auf der Grundlage des Grundgesetzes. Die Gewerkschaft "ver.di" hatte am 31.05.2001 in Stuttgart ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Jürgen Kühling vorgelegt, in dem es heißt, das Recht der kirchlichen Angestellten auf Koalitionsfreiheit schließe das Streikrecht mit ein. Der Vorsitzende von "ver.di", Frank Bsirske, hatte angekündigt, die Gewerkschaft werde zum Streik aufrufen, falls die Kirchen auch künftig keine Bereitschaft zu Tarifverhandlungen für die Mehrzahl ihrer insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten zeigten. Die Kirchen sind der zweitgrößte öffentliche Arbeitgeber in Deutschland. Aber was sich mit dem Streikrecht erreichen läßt, haben gerade erst die Piloten der Lufthansa mit dem Modell "Cockpit" vorgemacht: Gehaltserhöhungen von fast 30%: 12% mehr Gehalt plus zwei zusätzliche Monatsgehälter im Jahr. Im Übrigen brauchen wir uns doch nichts vormachen: Alle tariflichen Erhöhungen im kirchlichen Bereich beruhen auf den von den Gewerkschaften - vor allem der ÖTV - erkämpften Gehaltssteigerungen - die Kirchen haben einfach abgeschrieben und den Arbeitskampf so außen vor gelassen. Das mag ja auch sein - doch wenn, wie es immer deutlicher wird, man nicht mehr abschreiben will und eigene Regelungen anstrebt, dann geht es nicht ohne entsprechende Gestaltungsmacht der Mitarbeiterseite. Denn sonst werden die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über kurz oder lang von den Entwicklungen abgekoppelt.