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Anhörung MAVO-Novellierung 05.07.2001  

 

Bei der ersten Anhörung zur Novellierung der Rahmen-MAVO ging es um die Inhalte und Umfang der Novellierung. Die Projektgruppe der Personalwesenkommission hatte dazu die folgenden Gruppierungen eingeladen:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV)
  • Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
  • Zentralverband der Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche (ZKD)
  • Vertreter der Dienstgeber
  • Vertreter der Diözesen
  • Vertreter der Ordensoberen

  Begrüßt wurde von allen Beteiligten die frühe Einbindung in das Novellierungsverfahren. Die vorgetragenen inhaltlichen Punkte der Mitarbeiterseite waren weitgehend kongruent. Gefordert wurde u.a.

  • Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Information und Konsultation in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung, verbesserte Beteiligung bei Interessenausgleich und Sozialplan, Verankerung eines speziellen Weiterbeschäftigungsanspruchs
  • Umsetzung der Europäischen Richtlinien und Verordnungen: Beteiligung bei Betriebsübergang, Übergangs- und Restmandat,Richtlinie über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats, Nichtdiskriminierungsrichtlinie in Beschäftigung und Beruf, Richtlinie über die Mitbestimmung
  • Weiterentwicklung von Funktion und Arbeitsfähigkeit der DiAGen und der BAG: Arbeitsbedingungen, Zuständigkeiten, finanzielle Rahmenbedingungen, Mindeststandards, eigener Schulungsanspruch
  • Freistellung, Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich: Verbesserung der Rechtsstellung und Arbeitsmöglichkeiten (auch für Wahlausschüsse), erweiterter Schulungsanspruch
  • Anspruch auf Sachverständige und Auskunftspersonen
  • Verbesserung der Mitbestimmungsrechte, ausgerichtet am Betriebsverfassungsgesetz; insbesondere bei Vergütungsgestaltung, Arbeitszeit, Berufsbildung, Fortbildung, Umweltschutz, Vorschlagswesen
  • Übernahme der Inhalte des Mitbestimmungsgesetzes in kirchliches Recht
  • Überprüfung des Mitarbeiterbegriffs: Leiharbeitnehmer, Tele-Mitarbeiter etc; bei sonstigen Mitarbeitern in leitender Stellung Überprüfungsmöglichkeit durch die Schlichtungsstelle
  • Beteiligung bei Personalgesprächen
  • Überprüfung und Definition des Einrichtungsbegriffs: Festlegung gem. § 1a MAVO bedarf der Zustimmung (viele Fälle des Missbrauchs, Genehmigungserfordernis durch das Bistum ist kein ausreichender Schutz).
    Obligatorische Einführung von Betriebsverfassungsorganen auf der Unternehmensebene (Gesamt-MAV) und auf der Ebene von Unternehmensgruppen, Bildung von MAVen auf Pfarrverbands- bzw. Dekanatsebene
  • Passives Wahlrecht für alle Teilzeitbeschäftigten
  • Anpassung der MAVO an Gesetzesvorgaben (Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenrecht etc.)
  • Anpassung der Schlichtunsmöglichkeiten an die geänderte Ordnung, Aufnahme der Inhalte der KAGO, soweit auf Diözesanebene möglich.

  Auf der Seite der Vertreter der Dienstgeber gab es kein einheitliches Votum; die Problemanzeige der Mitarbeiterseite wurde in verschiedenen Punkten unterstützt. Angesprochen wurde Regelungsbedarf zur MAV-Bildung, bei Beteiligung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, zur Freistellung, zur Anhörung und Mitberatung (§ 29 Abs. 1 Nummern 1 und 14), zur Zustimmung bei § 36 Abs. 6 Nr. 9 sowie bei der Ausprägung der Pflicht zur Verschwiegenheit. Die Anhörung erfolgte in einer sehr offenen und sachlichen Atmosphäre. Nach der ersten Runde wurden von dem beauftragten Experten, Professor Dr. Thüsing, verschiedene Punkte hinterfragt; gleichzeitig gab er an, dass es auch eine Gesetzesbegründung geben wird. Bestätigt wurde, dass der Zeitplan eingehalten werden soll; das heißt, Beschluss der neuen Rahmen-MAVO im Herbst 2002. Im nächsten Schritt werden nach diesem Anhörungsverfahren die Inhalte der Novellierung festgelegt und der Grobentwurf erarbeitet. Der nächste Anhörungstermin dazu ist zum Ende des Jahres vorgesehen.