Anhörung MAVO-Novellierung 05.07.2001
Bei der ersten Anhörung zur Novellierung der Rahmen-MAVO ging
es um die Inhalte und Umfang der Novellierung. Die Projektgruppe der
Personalwesenkommission hatte dazu die folgenden Gruppierungen eingeladen:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV)
- Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
- Zentralverband der Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen
Kirche (ZKD)
- Vertreter der Dienstgeber
- Vertreter der Diözesen
- Vertreter der Ordensoberen
Begrüßt wurde von allen Beteiligten die frühe
Einbindung in das Novellierungsverfahren. Die vorgetragenen inhaltlichen
Punkte der Mitarbeiterseite waren weitgehend kongruent. Gefordert wurde
u.a.
- Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Information und
Konsultation in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, Mitbestimmung
bei Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung, verbesserte
Beteiligung bei Interessenausgleich und Sozialplan, Verankerung eines
speziellen Weiterbeschäftigungsanspruchs
- Umsetzung der Europäischen Richtlinien und Verordnungen: Beteiligung
bei Betriebsübergang, Übergangs- und Restmandat,Richtlinie
über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats, Nichtdiskriminierungsrichtlinie
in Beschäftigung und Beruf, Richtlinie über die Mitbestimmung
- Weiterentwicklung von Funktion und Arbeitsfähigkeit der DiAGen
und der BAG: Arbeitsbedingungen, Zuständigkeiten, finanzielle
Rahmenbedingungen, Mindeststandards, eigener Schulungsanspruch
- Freistellung, Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich: Verbesserung
der Rechtsstellung und Arbeitsmöglichkeiten (auch für Wahlausschüsse),
erweiterter Schulungsanspruch
- Anspruch auf Sachverständige und Auskunftspersonen
- Verbesserung der Mitbestimmungsrechte, ausgerichtet am Betriebsverfassungsgesetz;
insbesondere bei Vergütungsgestaltung, Arbeitszeit, Berufsbildung,
Fortbildung, Umweltschutz, Vorschlagswesen
- Übernahme der Inhalte des Mitbestimmungsgesetzes in kirchliches
Recht
- Überprüfung des Mitarbeiterbegriffs: Leiharbeitnehmer,
Tele-Mitarbeiter etc; bei sonstigen Mitarbeitern in leitender Stellung
Überprüfungsmöglichkeit durch die Schlichtungsstelle
- Beteiligung bei Personalgesprächen
- Überprüfung und Definition des Einrichtungsbegriffs: Festlegung
gem. § 1a MAVO bedarf der Zustimmung (viele Fälle des Missbrauchs,
Genehmigungserfordernis durch das Bistum ist kein ausreichender Schutz).
Obligatorische Einführung von Betriebsverfassungsorganen auf
der Unternehmensebene (Gesamt-MAV) und auf der Ebene von Unternehmensgruppen,
Bildung von MAVen auf Pfarrverbands- bzw. Dekanatsebene
- Passives Wahlrecht für alle Teilzeitbeschäftigten
- Anpassung der MAVO an Gesetzesvorgaben (Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Schwerbehindertenrecht etc.)
- Anpassung der Schlichtunsmöglichkeiten an die geänderte
Ordnung, Aufnahme der Inhalte der KAGO, soweit auf Diözesanebene
möglich.
Auf der Seite der Vertreter der Dienstgeber gab es kein einheitliches
Votum; die Problemanzeige der Mitarbeiterseite wurde in verschiedenen
Punkten unterstützt. Angesprochen wurde Regelungsbedarf zur MAV-Bildung,
bei Beteiligung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, zur Freistellung,
zur Anhörung und Mitberatung (§ 29 Abs. 1 Nummern 1 und 14),
zur Zustimmung bei § 36 Abs. 6 Nr. 9 sowie bei der Ausprägung
der Pflicht zur Verschwiegenheit. Die Anhörung erfolgte in einer
sehr offenen und sachlichen Atmosphäre. Nach der ersten Runde wurden
von dem beauftragten Experten, Professor Dr. Thüsing, verschiedene
Punkte hinterfragt; gleichzeitig gab er an, dass es auch eine Gesetzesbegründung
geben wird. Bestätigt wurde, dass der Zeitplan eingehalten werden
soll; das heißt, Beschluss der neuen Rahmen-MAVO im Herbst 2002.
Im nächsten Schritt werden nach diesem Anhörungsverfahren
die Inhalte der Novellierung festgelegt und der Grobentwurf erarbeitet.
Der nächste Anhörungstermin dazu ist zum Ende des Jahres vorgesehen.
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