Beschlussantrag der Sprechergruppe der Dienstgeberseite für
die 149. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 20.06.2001
"Im Hinblick auf die anstehende MAVO-Novellierung unterstützt
die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
das Anliegen der Mitarbeiterseite, eine Beteiligung nach § 28 MAVO in
wirtschaftlichen Angelegenheiten in unternehmerisch tätigen Einrichtungen
sowohl auf der betrieblichen als auch auf der überbetrieblichen Ebene
zu schaffen.
Für die Arbeitsrechtliche Kommission werden damit die Möglichkeiten
geschaffen, flexiblere Regelungen zu beschließen, die den geänderten
Rahmenbedingungen der caritativen Arbeit Rechnung tragen, z.B. Öffnungsklauseln
im Vergütungsbereich.
Damit werden die einheitliche Anwendung der AVR und die Einhaltung der Grundordnung
gesichert. Die Arbeitsrechtliche Kommission wird unverzüglich die entsprechenden
Beratungen aufnehmen."
Soweit der Antragstext, der als Empfehlung an die Beschlussgremien der verfassten
Kirche gerichtet ist.
Dieser Antrag der Sprechergruppe der Dienstgeberseite wurde in der Sitzung
zurückgezogen. Nach Mitteilungen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen
war zum einen der Antrag innerhalb der Dienstgeberseite strittig und weiterhin
kam die Forderung an die Dienstnehmerseite auf den Tisch, diesen auch gleich
mit Taten zu verknüpfen (das Fell sollte verteilt werden, bevor der Bär
erlegt ist, aber man weiß noch gar nicht, ob es ein Waschbär oder
Grizzly wird).
Weitere Informationen
im AK-Info.
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