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Beschlussantrag der Sprechergruppe der Dienstgeberseite für die 149. Tagung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 20.06.2001
"Im Hinblick auf die anstehende MAVO-Novellierung unterstützt die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes das Anliegen der Mitarbeiterseite, eine Beteiligung nach § 28 MAVO in wirtschaftlichen Angelegenheiten in unternehmerisch tätigen Einrichtungen sowohl auf der betrieblichen als auch auf der überbetrieblichen Ebene zu schaffen.
Für die Arbeitsrechtliche Kommission werden damit die Möglichkeiten geschaffen, flexiblere Regelungen zu beschließen, die den geänderten Rahmenbedingungen der caritativen Arbeit Rechnung tragen, z.B. Öffnungsklauseln im Vergütungsbereich.
Damit werden die einheitliche Anwendung der AVR und die Einhaltung der Grundordnung gesichert. Die Arbeitsrechtliche Kommission wird unverzüglich die entsprechenden Beratungen aufnehmen."
Soweit der Antragstext, der als Empfehlung an die Beschlussgremien der verfassten Kirche gerichtet ist. Dieser Antrag der Sprechergruppe der Dienstgeberseite wurde in der Sitzung zurückgezogen. Nach Mitteilungen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen war zum einen der Antrag innerhalb der Dienstgeberseite strittig und weiterhin kam die Forderung an die Dienstnehmerseite auf den Tisch, diesen auch gleich mit Taten zu verknüpfen (das Fell sollte verteilt werden, bevor der Bär erlegt ist, aber man weiß noch gar nicht, ob es ein Waschbär oder Grizzly wird). Weitere Informationen im AK-Info.