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Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

BAG - MAV, Postfach 25 77949 Ettenheim

An den
Vorsitzenden der Vollversammlung
des Verbandes der Diözesen Deutschlands
HH Kardinal Prof. Dr.Dr. Karl Lehmann

Bonn


Tel.: 07822 4762
Fax : 07822 896195
Email: Bag-mav.gst@t-online.de
Internet: bag-mav.de

Ettenheim, den 26.11.2001

Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung

Sehr geehrter Herr Kardinal,

Das kirchliche Mitbestimmungsrecht (MAVO) wird derzeit novelliert. Es muss den Erfordernissen der europäischen Gesetzgebung und den rapiden wirtschaftlichen Veränderungen caritativer Einrichtungen angepasst werden.

Der Verwaltungsrat des Verbandes hat sich in diesem Jahr in zwei Sitzungen mit der Thematik befasst. Er hat die Personalwesenkommission mit der Weiterarbeit beauftragt. Diese hat eine Projektsteuerungsgruppe gebildet, der Prof. Dr. Thüsing als Experte zur Verfügung steht.

Die Projektsteuergruppe hat nun ein Eckpunktepapier erarbeitet, deren Inhalte Prof. Dr. Thü-sing maßgeblich und federführend ausgestaltet hat. Dieses Eckpunktepapier liegt den HH Generalvikaren der Diözesen zur Stellungnahme vor, das Ergebnis dieser Anhörung mündet in einen Referentenentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses.

Die Mitarbeiterseite ist mit der Erwartung in das Verfahren gegangen, dass nach Verabschie-dung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes auch im kirchlichen Bereich ein Ausgleich zwischen den Interessen der Dienstgeber und der Beschäftigten stattfindet.

Es geht hier vorrangig um den caritativen Bereich, der unter marktwirtschaftlichen Bedingungen arbeitet; dem verfasst kirchlichen Bereich kommt in diesem Zusammenhang eine geringere Bedeutung zu. Das Eckpunktepapier ist vom grundsätzlichen Duktus der Argumentation her unserer Erwartung leider in keiner Weise gerecht geworden.

Erlauben Sie, Ihnen dies als Vorsitzendem des neutralen Gesetzgebergremiums zu begründen.

Das Eckpunktepapier suggeriert, dass auch im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die wirtschaftliche Mitbestimmung in Einrichtungen mit Tendenzschutz "verboten" sei. Dies ist sachlich falsch. Vielmehr hat die Kirche hier einen Gestaltungsspielraum, den sie auch in Tendenzbetrieben auf der Grundlage der Dienstgemeinschaft für ein besseres und der Kirche angemessenes Mitbestimmungsrecht nutzen kann. Wenn in dem Papier argumentiert wird, dass es der kirchlichen Autonomie widerspreche, "sich noch engere Regelungen aufzuerlegen als solche, die gelten würden, wenn die kirchlichen Einrichtungen vom BetrVG erfasst wären", dokumentiert dies Unkenntnis der Eigenart des kirchlichen Dienstes. Die Argumentation aus juristischer Sicht ist unausgewogen, die Konsequenzen einer theologischen Bewertung des Begriffes der Dienstgemeinschaft fehlen gänzlich. Das Papier offenbart in weiten Passagen eine tendenziös einseitige Argumentation, die die von uns erwartete Neutralität des Verfassers wie der Projektsteuergruppe im Gesetzgebungsverfahren sehr fraglich erscheinen lässt.

Die Mitarbeiterseite fordert als Konsequenz aus dem §118 BetrVG (Tendenzschutz) eine adäquate Mitbestimmung als logische Konsequenz der Dienstgemeinschaft. Die Mitarbeiterseite fühlt sich dem Tendenzzweck der kirchlichen Einrichtung genauso wie die Dienstgeberseite verpflichtet. Der Gegensatz von Kapital und Arbeit ist nicht gegeben, Betriebsfremde verhandeln nicht mit. Es ist nicht vorstellbar, dass eine notwendige Flexibilisierung AVR des Deut-schen Caritasverbandes mit der Verlagerung von wirtschaftlichen Entscheidungen auf die Einrichtungsebene stattfinden kann, solange die MAVO nicht die konsequente Fortführung des Interessenausgleichs der "Tarifpartner" in den Gremien des Dritten Weges ermöglicht.

Vor ungefähr zwei Jahren hatten wir Sie, Hochwürdigster Herr Kardinal, um einen Gesprächstermin in Angelegenheiten der MAVO gebeten. Pater Langendörfer hatte uns damals in Ihrem Auftrag mitgeteilt, Sie befürworteten grundsätzlich ein Gespräch. In der damaligen Situation (§ 218) baten Sie jedoch, zunächst mit Pater Langendörfer zu sprechen.

Erlauben Sie nun unsere Bitte, den verschobenen Gesprächstermin in dieser für uns sehr bedeutsamen Frage nachzuholen. Die Mitgestaltung der MAVO ist vornehmste Aufgabe der BAG-MAV.

Angesichts des engen Zeitplans der Novellierung ist mit gleichem Datum ein Schreiben wesengleichen Inhalts an die HH Generalvikare der Diözesen als Mitglieder des Verwaltungsrates ergangen.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich baldige Begegnung mit Ihnen
und wünschen Ihnen eine gesegnete Adventszeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Däggelmann
(Vorsitzender)