Logo

Die Internetseite für MAVen und Interessierte im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

BAG - MAV, Postfach 25 77949 Ettenheim

An die

HH Generalvikare der Diözesen
als Mitglieder des Verwaltungsrats
des Verbandes der Diözesen Deutschlands


Tel.: 07822 4762
Fax : 07822 896195
Email: Bag-mav.gst@t-online.de
Internet: bag-mav.de

Ettenheim, den 26.11.2001

Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung

Sehr geehrter Herr Generalvikar,

Das kirchliche Mitbestimmungsrecht (MAVO) wird derzeit novelliert. Es muss den Erfordernissen der europäischen Gesetzgebung und den rapiden wirtschaftlichen Veränderungen caritativer Einrichtungen angepasst werden.

Der Verwaltungsrat des Verbandes hat sich in diesem Jahr in zwei Sitzungen mit der Thematik befasst. Die Personalwesenkommission hat eine Projektsteuerungsgruppe gebildet, der Prof. Dr. Thüsing als Experte zur Verfügung steht.
Die Projektsteuergruppe hat ein Eckpunktepapier erarbeitet, deren Inhalte Prof. Dr. Thüsing maßgeblich und federführend ausgestaltet hat. Dieses Eckpunktepapier liegt Ihnen, sehr geehrter Herr Generalvikar, zur Stellungnahme vor.

Die Mitarbeiterseite ist mit der Erwartung in das Verfahren gegangen, dass nach Verabschiedung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes auch im kirchlichen Bereich ein Ausgleich zwischen den Interessen der Dienstgeber und der Beschäftigten stattfindet.

Es geht hier vorrangig um den caritativen Bereich, der unter marktwirtschaftlichen Bedingungen arbeitet; dem verfasst kirchlichen Bereich kommt in diesem Zusammenhang eine geringere Bedeutung zu. Das Eckpunktepapier ist vom grundsätzlichen Duktus der Argumentation her unserer Erwartung leider in keiner Weise gerecht geworden.

Erlauben Sie, Ihnen dies zu begründen.

Das Eckpunktepapier suggeriert, dass auch im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die wirtschaftliche Mitbestimmung in Einrichtungen mit Tendenzschutz "verboten" sei. Dies ist sachlich falsch. Vielmehr hat die Kirche hier einen Gestaltungsspielraum, den sie auch in Tendenzbetrieben auf der Grundlage der Dienstgemeinschaft für ein besseres und der Kirche angemessenes Mitbestimmungsrecht nutzen kann. Wenn in dem Papier argumentiert wird, dass es der kirchlichen Autonomie widerspreche, "sich noch engere Regelungen aufzuerlegen als solche, die gelten würden, wenn die kirchlichen Einrichtungen vom BetrVG erfasst wären", dokumentiert dies Unkenntnis der Eigenart des kirchlichen Dienstes. Außerdem wird übersehen, dass die Betriebsräte in Tendenzbetrieben im Geltungsbereich des BetrVG in persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten viel weitergehende Mitbestimmungsmöglichkeiten haben als die Mitarbeitervertretungen.

Die Argumentation aus juristischer Sicht ist unausgewogen und einseitig, die Konsequenzen aus einer theologischen Bewertung des Begriffes der Dienstgemeinschaft fehlen gänzlich. Das Papier der Projektgruppe offenbart in weiten Passagen den Versuch, das Eckpunktepapier der BAG-MAV zu widerlegen, anstatt offen die Möglichkeiten kirchengerechter Lösungen zu diskutieren. Die von uns erwartete Neutralität des Verfassers wie der Projektsteuerungsgruppe im Gesetzgebungsverfahren wird dadurch sehr fraglich.

Die Mitarbeiterseite fordert als Konsequenz aus dem §118 BetrVG (Tendenzschutz) eine adäquate Mitbestimmung als logische Konsequenz der Dienstgemeinschaft. Die Mitarbeiterseite fühlt sich dem Tendenzzweck der kirchlichen Einrichtung genauso wie die Dienstgeberseite verpflichtet. Der Gegensatz von Kapital und Arbeit ist nicht gegeben, Betriebsfremde verhandeln nicht mit. Es ist nicht vorstellbar, dass eine notwendige Flexibilisierung AVR des Deutschen Caritasverbandes mit der Verlagerung von wirtschaftlichen Entscheidungen auf die Einrichtungsebene stattfinden kann, solange die MAVO nicht die konsequente Fortführung des Interessenausgleichs der "Tarifpartner" in den Gremien des Dritten Weges ermöglicht.

Wir bitten Sie, unser Anliegen zu bedenken und erwarten eine entsprechende Korrektur des Novellierungsauftrags.

Am 27.11. 2001 überreicht der Unterzeichner Pater Dr. Hans Langendörfer persönlich ein inhaltlich wesensgleiches Schreiben an den Vorsitzenden der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen, HH Kardinal Prof. Dr.Dr. Karl Lehmann.
Wir wünschen Ihnen eine gesegnete Adventszeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Däggelmann
(Vorsitzender)