1. Die Dienstgeber sind gewillt, das Leistungsrecht
des Abschlusses im Öffentlichen Dienst im vollen Umfang zu übernehmen.
(Der Beschluss des öff. Dienstes wird als bekannt vorausgesetzt)
2. Wie dort festgelegt, muss die Finanzierung
durch die jeweiligen Kassen geregelt werden. ( Die daraus entstehenden
Probleme verschiedener Diözesen und Träger, die bei anderen
Kassen als der KZVK versichert sind, müssen jeweils dort gelöst
werden)
3. Es bleibt dabei, im Verwaltungsrat KZVK eine
Lösung für das Anliegen der Mitarbeiterseite nach Parität
zu suchen und in der beauftragten Arbeitsgruppe zu beraten.
4. Für die Versicherten bei anderen Zusatzversorgungskassen
kann zumindest die Zentral-KODA wohl nichts tun. Hier sollten die jeweiligen
Mitarbeiterseiten der KODAen auf ihre Dienstgeber zugehen.
5. In einer - von der jeweiligen KODA zu beschließenden
- Versorgungsordnung sollen analog zum Versorgungstarifvertrag Regelungen
für den Bereich der KZVK getroffen werden.
Spannend wird hier vor allem, welche Zuständigkeiten die KODAen
erhalten und welche beim Verwaltungsrat der KZVK bleiben.
Diese soll von der Zentral-KODA spätestens am 22.1.2002 als Empfehlungsbeschluss
verabschiedet werden.
6. Die Satzung der KZVK ist entsprechend noch
zu überarbeiten und in der beauftragten Projektgruppe zu beraten.Die
Vertreter der Mitarbeiterseiten der KODAen werden sich auf der Bundestagung
am 27./28.11.2001 darüber intensiv austauschen und versuchen, Positionen
zu den jeweiligen Vorschlägen zu beziehen