Logo

Die Internetseite für MAVen und Interessierte im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Zentral-KODA Mitarbeiterseite

Info aus der Projektgruppe Zusatzversorgung nach dem VER.DI-Abschluss

1. Die Dienstgeber sind gewillt, das Leistungsrecht des Abschlusses im Öffentlichen Dienst im vollen Umfang zu übernehmen. (Der Beschluss des öff. Dienstes wird als bekannt vorausgesetzt)

2. Wie dort festgelegt, muss die Finanzierung durch die jeweiligen Kassen geregelt werden. ( Die daraus entstehenden Probleme verschiedener Diözesen und Träger, die bei anderen Kassen als der KZVK versichert sind, müssen jeweils dort gelöst werden)

3. Es bleibt dabei, im Verwaltungsrat KZVK eine Lösung für das Anliegen der Mitarbeiterseite nach Parität zu suchen und in der beauftragten Arbeitsgruppe zu beraten.

4. Für die Versicherten bei anderen Zusatzversorgungskassen kann zumindest die Zentral-KODA wohl nichts tun. Hier sollten die jeweiligen Mitarbeiterseiten der KODAen auf ihre Dienstgeber zugehen.

5. In einer - von der jeweiligen KODA zu beschließenden - Versorgungsordnung sollen analog zum Versorgungstarifvertrag Regelungen für den Bereich der KZVK getroffen werden.
Spannend wird hier vor allem, welche Zuständigkeiten die KODAen erhalten und welche beim Verwaltungsrat der KZVK bleiben.
Diese soll von der Zentral-KODA spätestens am 22.1.2002 als Empfehlungsbeschluss verabschiedet werden.

6. Die Satzung der KZVK ist entsprechend noch zu überarbeiten und in der beauftragten Projektgruppe zu beraten.Die Vertreter der Mitarbeiterseiten der KODAen werden sich auf der Bundestagung am 27./28.11.2001 darüber intensiv austauschen und versuchen, Positionen zu den jeweiligen Vorschlägen zu beziehen