Bei den Tarifverhandlungen über die zusätzliche
Altersversorgung im öffentlichen Dienst ist ein Ergebnis erzielt
worden. Die ver.di-Tarifkommission wird in ihrer Sitzung vom 26. bis
28. November über die Annahme des Ergebnisses entscheiden. Nach
mehrmonatigen Verhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern
(Bund, Länder und Gemeinden) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) erklärten die Verhandlungsführer, der niedersächsische
Finanzminister Heinrich Aller und ver.di-Vorstandsmitglied Kurt Martin:
"Es ist gelungen, einen Umstieg in ein zukunftsfähiges und
solide finanziertes System zu schaffen."
Eine Reform der zusätzlichen Altersversorgung
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen
Dienstes war notwendig geworden. Das bisherige System der Gesamtversorgung
war nicht mehr finanzierbar. Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes
und der Länder drohte in den nächsten Jahren bis 2008 ein
Defizit von 15 Milliarden. Dies hätte die Existenz des gesamten
Versorgungssystems in Frage gestellt. Die Leistungen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sind künftig kalkulierbar und finanziell abgesichert.
Diese Rente spiegelt die berufliche Biografie der Beschäftigten
wider, abhängig von Einkommen und Beschäftigungszeit. Für
die Höhe der zu zahlenden Betriebsrenten wird rechnerisch unterstellt,
dass Beiträge in Höhe von vier Prozent eingezahlt und verzinst
wurden. Der Anspruch errechnet sich also so, als ob Kapital eingezahlt
worden wäre. Die Finanzierung des neuen Rentensystems ist gesichert.
Ein sofortiger Einstieg in die Kapitaldeckung wird allerdings in den
meisten Fällen nicht möglich sein, jede Mark wird für
die vorhandenen Verpflichtungen benötigt. Deshalb muss es auf absehbare
Zeit, insbesondere für die Versorgung Bund/Länder (VBL), bei
der Umlagefinanzierung bleiben. Ein späterer realer Einstieg in
die Kapitaldeckung ist jedoch ohne Probleme möglich.
Mit dem Einstieg in das neue System wird den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zusätzlich
die steuerliche Förderung der "Riester-Rente" eröffnet.
Dies war während der Geltung des alten Systems gesetzlich ausgeschlossen.
Die Umstellung hat von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft verlangt.
Alle Beschäftigten werden mit ihren Rentenanwartschaften in das
neue System überführt. Rentennahe Jahrgänge - d.h. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind - werden hierbei
besonders geschützt. Sie erhalten im Ergebnis die Renten, mit denen
sie im alten System rechnen konnten. Der Anstieg der Betriebsrenten
beträgt in den Jahren 2002 bis 2007 ein Prozent pro Jahr. Hinzu
kommen die jährliche Steigerung der gesetzlichen Rente.
Das Leistungsniveau der neuen Betriebsrente
wird allerdings langfristig unter dem des bisherigen Zusatzversorgungsniveaus
liegen. Dies entspricht der Entwicklung in anderen Versorgungssystemen
wie z. B. in der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung. Auch
weiterhin wird eine Betriebsrente erreicht werden können, die deutlich
über dem allgemeinen Niveau derartiger Leistungen liegt.
Gleichzeitig bleiben die Belastungen der Beschäftigten
stabil. Die Finanzierung ist für die VBL wie folgt geregelt: Die
Arbeitnehmer zahlen einen Umlagebeitrag von 1,41 Prozent, die Arbeitgeber
eine Umlage von 6,45 Prozent. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber
jetzt steuerfreie Zuschüsse in Höhe von zwei Prozent. Diese
spürbare Erhöhung ihrer Personalkosten nehmen die Arbeitgeber
im Interesse der Beschäftigten auf sich. Die Höhe des pauschal
besteuerten Betrages wird von 175 Mark auf 180 Mark angehoben. Dies
entlastet die Beschäftigten.
Herausgeber / verantwortlich: Harald Reutter,
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