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Aktuell November 2001

ver.di Pressemeldungen 14.11.2001 Zusatzversorgung

Tarifergebnis Zusatzversorgung öffentlicher Dienst

Bei den Tarifverhandlungen über die zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst ist ein Ergebnis erzielt worden. Die ver.di-Tarifkommission wird in ihrer Sitzung vom 26. bis 28. November über die Annahme des Ergebnisses entscheiden. Nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (Bund, Länder und Gemeinden) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erklärten die Verhandlungsführer, der niedersächsische Finanzminister Heinrich Aller und ver.di-Vorstandsmitglied Kurt Martin: "Es ist gelungen, einen Umstieg in ein zukunftsfähiges und solide finanziertes System zu schaffen."

Eine Reform der zusätzlichen Altersversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes war notwendig geworden. Das bisherige System der Gesamtversorgung war nicht mehr finanzierbar. Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder drohte in den nächsten Jahren bis 2008 ein Defizit von 15 Milliarden. Dies hätte die Existenz des gesamten Versorgungssystems in Frage gestellt. Die Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind künftig kalkulierbar und finanziell abgesichert. Diese Rente spiegelt die berufliche Biografie der Beschäftigten wider, abhängig von Einkommen und Beschäftigungszeit. Für die Höhe der zu zahlenden Betriebsrenten wird rechnerisch unterstellt, dass Beiträge in Höhe von vier Prozent eingezahlt und verzinst wurden. Der Anspruch errechnet sich also so, als ob Kapital eingezahlt worden wäre. Die Finanzierung des neuen Rentensystems ist gesichert. Ein sofortiger Einstieg in die Kapitaldeckung wird allerdings in den meisten Fällen nicht möglich sein, jede Mark wird für die vorhandenen Verpflichtungen benötigt. Deshalb muss es auf absehbare Zeit, insbesondere für die Versorgung Bund/Länder (VBL), bei der Umlagefinanzierung bleiben. Ein späterer realer Einstieg in die Kapitaldeckung ist jedoch ohne Probleme möglich.

Mit dem Einstieg in das neue System wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zusätzlich die steuerliche Förderung der "Riester-Rente" eröffnet. Dies war während der Geltung des alten Systems gesetzlich ausgeschlossen. Die Umstellung hat von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft verlangt. Alle Beschäftigten werden mit ihren Rentenanwartschaften in das neue System überführt. Rentennahe Jahrgänge - d.h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 55 Jahre sind - werden hierbei besonders geschützt. Sie erhalten im Ergebnis die Renten, mit denen sie im alten System rechnen konnten. Der Anstieg der Betriebsrenten beträgt in den Jahren 2002 bis 2007 ein Prozent pro Jahr. Hinzu kommen die jährliche Steigerung der gesetzlichen Rente.

Das Leistungsniveau der neuen Betriebsrente wird allerdings langfristig unter dem des bisherigen Zusatzversorgungsniveaus liegen. Dies entspricht der Entwicklung in anderen Versorgungssystemen wie z. B. in der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung. Auch weiterhin wird eine Betriebsrente erreicht werden können, die deutlich über dem allgemeinen Niveau derartiger Leistungen liegt.

Gleichzeitig bleiben die Belastungen der Beschäftigten stabil. Die Finanzierung ist für die VBL wie folgt geregelt: Die Arbeitnehmer zahlen einen Umlagebeitrag von 1,41 Prozent, die Arbeitgeber eine Umlage von 6,45 Prozent. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber jetzt steuerfreie Zuschüsse in Höhe von zwei Prozent. Diese spürbare Erhöhung ihrer Personalkosten nehmen die Arbeitgeber im Interesse der Beschäftigten auf sich. Die Höhe des pauschal besteuerten Betrages wird von 175 Mark auf 180 Mark angehoben. Dies entlastet die Beschäftigten.

Herausgeber / verantwortlich: Harald Reutter, ver.di-Bundesvorstand, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Tel.: 030/6956-1010 bis -1017 Fax: 030/6956-3001 e-mail: pressestelle@verdi.de