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Aktuell November 2001

Niedriglohngruppen in der Diakonie sind rechtswidrig

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen vom 28. Juni 2001 stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der sog. W-Gruppen in der Diakonie fest. Diese 1998 eingeführten Niedriglohngruppen für un- und angelernte Tätigkeiten in den Wirtschaftsdiensten diakonischer Einrichtungen sind nach Auffassung des Gerichts eine speziell Frauen diskriminierende Maßnahme. Der Arbeitgeber habe das bestehende Wertigkeitsgefüge entscheidend geändert, der Abstand zur nächsthöheren Lohngruppe habe durch die Absenkung von DM 130,-- auf DM 634,-- im Monat zugenommen. Von dieser Maßnahme seien weit mehr Frauen als Männer betroffen. Die Voraussetzungen einer mittelbaren geschlechtsbezogenen Diskriminierung liegen bei der Schaffung der neuen Niedriglohngruppen vor.

Die diakonische Einrichtung muss, wenn das Urteil rechtskräftig ist, der Kollegin etwa DM 10.000,- entgangenen Lohn nachzahlen. Auch die Begründung des Arbeitgebers, mit den Absenkungen die Löhne an das Niveau im privatwirtschaftlichen Bereich anzupassen, um Auslagerungen zu vermeiden, kann die Niedriglöhne nicht rechtfertigen. Es habe auch nach der Schaffung der W-Gruppen noch Auslagerungen gegeben, Lohnsenkungen könnten sogar zur Erleichterung von Ausgründungen führen. Es fehle eine verbindliche Zusicherung, die Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze, in denen die W-Gruppen eingeführt werden, auch wirklich in der Diakonie zu halten.

"Mit diesem Urteil ist endlich der Praxis der Diakonie ein Riegel vorgeschoben, sich mit Hilfe der kircheneigenen Arbeitsrechtssetzung durch Absenkungen auf Kosten von Frauen Konkurrenzvorteile zu anderen, tariflich gebundenen Anbietern zu verschaffen", so Ulla Derwein, für den Kirchenbereich zuständiges Bundesvorstand-mitglied von ver.di. Die gegen den Verein für Innere Mission, Bremen klagende Kollegin wurde von RA Helga Appel vertreten. Die in Fragen der Lohndiskriminierung von Frauen renommierte Rechtsanwältin hatte im Auftrag von ver.di (ÖTV) ein Gutachten zur mittelbaren Diskriminierung von Frauen in der ev. Diakonie erstellt.

Az.: 5 Ca 5294/00, Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 28.06.2001